FAQs – Therapie & Beratung

  • Zuerst sollte man sich sicher sein, dass man in der Situation auch die traumatischen Inhalte hören kann. Falls nicht, sollte das kommuniziert werden. Darüber hinaus sollte nicht nachgebohrt werden und nicht nur auf das Trauma fokussiert werden.

    Ob Menschen, die traumatisierende Erlebnisse gemacht haben, auch über diese sprechen wollen und können, ist sehr unterschiedlich. Es gibt einige, die Jahre lang nichts von dem Erlebten berichten und andere, die sehr früh und auch vielen Menschen davon berichten können bzw. wollen. In der Unterstützung von Geflüchteten kann es daher dazu kommen, dass man sich in Situationen wiederfindet, in denen das Gegenüber von den erlebten Traumatisierungen sprechen will.

    Hier gilt es als Erstes auf die eigenen Grenzen zu achten und eigene Belastung, Kapazitäten und Erfahrungen abzuschätzen. Falls man nicht dazu bereit ist, das Erlebte zu hören, sollte das wertschätzend kommuniziert werden und kurz die Gründe benannt werden. Es sollte dennoch eine Offenheit zum Gespräch signalisiert werden, damit die Person nicht davor zurückschreckt, es anderen Personen zu erzählen, weil sie denkt, damit zu sehr zu über-/belasten. Es kann dann auch angeboten werden, dass ein anderer Zeitpunkt für das Gespräch vereinbart wird oder dass bei einer Suche nach der richtigen Person unterstützt werden kann.

    Falls man bereit dafür ist auch von traumatischen Inhalten zu hören, sollte nicht nachgebohrt werden. Die Kontrolle über die (Ausführlichkeit der) Inhalte des Erlebten sollte beim Gegenüber liegen. Das Erzählte sollte ernst genommen werden und nicht sofort hinterfragt werden. Außerdem ist es wichtig auch nach dem Gespräch den Menschen mit seinen Fähigkeiten und nicht nur die traumatischen Inhalte zu sehen, sich nicht gleich in Aktionismus zu begeben bzw. Lösungsvorschläge anzubieten.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden.

    Hantke, Lydia, Görges, H.-J., & Huber, M. (2012). Handbuch Traumakompetenz: Basiswissen für Therapie, Beratung und Pädagogik (1. Aufl.). Junfermann Verlag.

  • Krisen bedeuten einen Verlust des Gleichgewichts. Werden Menschen mit Ereignissen und Lebensumständen (z.B. Abschiebung) konfrontiert, die sie im Moment nicht bewältigen können, kann dies eine seelische Krise auslösen.

    Das Gegenüber kann in der Krise aufgebracht, aber auch ängstlich oder verwirrt sein. Hilfreich ist es daher, ruhig zu bleiben, Verständnis zu signalisieren und der Person das Gefühl zu geben sich sicher, respektiert und verstanden zu fühlen. Es sollten Gefühle und Handlungen des Gegenübers auf keinen Fall be- bzw. verurteilt werden (wie etwa durch Sätze wie „Sie sollten sich besser nicht so schuldig fühlen“ oder „Sie sollten froh sein, dass sie überlebt haben“). Die Krisenintervention dient meist zu allererst der Stabilisierung und Abwehr weiterer Gefahren. So geht es nicht darum, für die betroffene Person die Probleme zu lösen, sondern sie in ihrer Stärke zu unterstützen und gemeinsam nach Möglichkeiten und „Schlupflöchern“ zu suchen.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden.

    Hantke, Lydia, Görges, H.-J., & Huber, M. (2012). Handbuch Traumakompetenz: Basiswissen für Therapie, Beratung und Pädagogik (1. Aufl.). Junfermann Verlag.

  • Suizidgedanken und Äußerungen von Suizidabsichten sollten immer ernst genommen und prioritär behandelt werden. Sie sollten nicht bewertet oder heruntergespielt werden. Es sollte eingeschätzt werden, ob die Person während/nach dem Gespräch sich von den Absichten glaubhaft distanzieren kann. Falls nicht, muss professionelle Hilfe (Krisendienst, Klinik) gerufen werden.

    Wenn Personen Suizidgedanken /-absichten äußern, ist es besonders wichtig, im Gespräch zu bleiben, sich Zeit zu nehmen, Zuwendung und Anteilnahme zu vermitteln. Dabei sollte man möglichst ruhig bleiben und Struktur und Sicherheit vermitteln. Es können Hoffnungen und Wünsche, wie auch Gründe erfragt werden, was die Person bis jetzt am Leben erhalten hat. Hieraus lassen sich möglicherweise Alternativen zum Suizid ableiten und der Handlungsraum erweitern. Durch den Blick auf Alternativen und Ressourcen lassen sich erste Lösungsmöglichkeiten herausarbeiten. Wichtig dabei ist, nicht zu schnell nach positiven Änderungsmöglichkeiten zu suchen, da sich die Person sonst nicht ernst genommen fühlen könnte. Bevor das Gespräch endet, sollte eingeschätzt werden, ob die Person sich glaubhaft von Suizidgedanken und -absichten distanzieren kann und man selbst weiterhelfen kann und will. Falls nicht, muss an andere Stellen weitervermittelt werden (Klinik, Krisendienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychosoziales Zentrum).

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden.

    Zito (2020): Empfehlungen für die psychosoziale Arbeit mit besonders vulnerablen Asylsuchenden.

  • Um traumatisierte Geflüchtete zu stabilisieren, ist neben einer traumasensiblen Haltung und Vermittlung von Sicherheit eine Ressourcenorientierung besonders wertvoll.

    Der Vertrauensverlust in andere Personen und die Gesellschaft durch die traumatischen Erfahrungen führt bei den betroffenen Personen zu anhaltender Anspannung und/oder Vermeidung. Im Kontakt mit traumatisierten Geflüchteten sollte stets ein Gefühl der Sicherheit, Orientierung und Kontrolle vermittelt werden, sodass Betroffene die Situationen gut einschätzen können und selbst handlungsfähig werden bzw. bleiben. Folgende Aspekte dienen der Stabilisierung:

    • Transparenz bei Zuständigkeiten, Ansprechpartner*innen, Angeboten und Rolle der Beratenden
    • Kontinuität der Bezugspersonen
    • Einbeziehen der Betroffenen in Entscheidungen
    • Kommunikation auf Augenhöhe
    • Verbindlichkeit von Absprachen
    • Vermittlung von unbedingter Gewaltfreiheit (u.a. Gewaltfreie Kommunikation, Überdenken der eigenen Machtposition)
    • Vermittlung von Informationen zur Schaffung von Orientierung (Rechte und Ansprüche)

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden.

    Glokal. (2017). Willkommen ohne Paternalismus: Hilfe und Solidarität in der Unterstützungsarbeit.

    Hantke, L., & Görges, H. J. (2012). Handbuch Traumakompetenz: Basiswissen für Therapie, Beratung und Pädagogik. Junfermann Verlag GmbH.

    Preitler, B. (2016). An ihrer Seite sein: Psychosoziale Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen (1. Aufl.). StudienVerlag.

  • In den ersten 18 Monaten Aufenthalt sollten die Kosten für eine*n Dolmetscher*in vom Sozialamt übernommen werden. Nach den ersten 18 Monaten Aufenthalt haben Geflüchtete Anspruch auf Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Übernahme von Dolmetscherkosten nicht getragen wird.

    Erfolgt die Gesundheitsversorgung nach AsylbLG, so können die Kosten vom zuständigen Sozialamt übernommen werden (ersten 18 Monate des Aufenthalts). Dies ist jedoch oftmals auch mit langen Wartezeiten verbunden und es kann auch hier zu einer Ablehnung kommen.

    Beim Bezug von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Übernahme von Dolmetscherkosten jedoch nicht vorgesehen. Die Übernahme der Kosten kann beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter beantragt werden. Hierbei können folgende gesetzliche Regelungen angeführt werden: Kosten für Dolmetscherleistungen können als atypischer Bedarf nach §73 SGB XI abgerechnet werden. Unter Umständen ist die Übernahme der Kosten für Dolmetscher*innen auch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§53 ff. SGB XII möglich. Bei Leistungsbezug durch das Jobcenter kann im Einzelfall ein Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II gestellt werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    In der Arbeitshilfe der BAfF „Finanzierung von Sprachmittlung für Geflüchtete“ unter: http://www.baff-zentren.org/veroeffentlichungen-der-baff/rechtliches/

  • Sprachmittler*innen können ein Teil des therapeutischen und beraterischen Prozesses werden, da sie eine eigene unterstützende Beziehung mit den Klient*innen entwickeln können.

    Sprachmittler*innen können über ihre sprachmittelnde Tätigkeit hinaus hilfreich bei der Entwicklung eines stabilen Rahmens für interkulturelle Verstehensprozesse sein. Häufig tragen sie gemeinsam mit dem*der Therapeut*in dazu bei, dass Klient*innen wieder Vertrauen entwickeln können. Sie sind Teil des therapeutischen oder beraterischen Prozesses und damit des sicheren Ortes für die Klient*innen. Wenn die Gespräche über einen längeren Zeitraum stattfinden, werden sie in ähnlicher Weise Bezugspersonen wie die behandelnde oder beratende Person – mit einer eigenen Beziehung, die das Leid der Klient*innen mittragen kann. Doch damit sich diese Potentiale in der Zusammenarbeit mit Sprachmittler*innen entfalten können, braucht es fundierte fachliche und ethische Grundlagen, welche es zu schulen und kontinuierlich gemeinsam zu reflektieren gilt.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Schriefers, S., & Hadzic, E. (Hrsg.). (2018). Sprachmittlung in Psychotherapie und Beratung mit geflüchteten Menschen. Wege zur transkulturellen Verständigung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

    Infoseite der BAfF zu Sprachmittlung in Beratung und Therapie: http://www.baff-zentren.org/sprachmittlung/

    Im Video der BAfF „Beratung und Therapie mit Geflüchteten. Arbeit mit Sprachmittlung“ unter: http://www.baff-zentren.org/videos/

  • Durch Peer-Konzepte, die zur Begleitung oder Beratung entwickelt wurden, soll möglichst vielen Personen der Weg ins Gesundheitssystem erleichtert werden und durch teilweise edukative, stabilisierende und ressourcenaktivierende Interventionen in der jeweiligen Muttersprache Entlastung gefunden, Sicherheit und Stabilität gewonnen und Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Diese Konzepte lassen sich in folgende Kategorien systematisieren: Gesundheitslots*innen, Peer-Berater*innen und Mentor*innen (Jain et. al, 2014).

    • Gesundheitslots*innen: Es bestehen zum einen Programme, die Lai*innen dazu anleiten, belastete Personen (meist vor Ort in den Unterkünften) zu identifizieren und diese dann möglichst schnell in bestehende Beratungs- und Behandlungsstrukturen zu „lotsen“. Sie kennen die Abläufe und Anlaufstellen des Gesundheitssystems gut und haben ein breites Netzwerk aufgebaut.
    • Peer-Berater*innen: Des Weiteren gibt es Peer-Aktivitäten, die die reine „Wegweiserfunktion“ überschreiten und das psychosoziale Angebot ergänzen. Sie werden unterschiedlich bezeichnet, u. a. als Laienhelfer*innen, paraprofessionelle Helfer*innen, psychosoziale Peer-Berater*innen, Trauma-informierte Peer-Berater*innen o. ä. Je nach Programm wird Psychoedukation, Stabilisierung und Ressourcenaktivierung durchgeführt, vereinzelt existieren auch Ansätze, die weiterführende psychotherapeutische Elemente in die Arbeit der Peers integrieren. Unterschiede gibt es hierbei bei der Einbindung in das Netz aus professionellen Hilfen (der Regelversorgung).
    • Mentor*innen: Ein dritter Bereich des Einsatzes von sogenannten Peers beinhaltet eine Art Prozessbegleitung (Unterstützung im Alltag, bei Behördengängen oder Wohnungssuche) und Stabilisierungsarbeit von geflüchteten Patient*innen mit Traumafolgestörungen, die bereits in Therapie sind, d. h. nicht als Ersatz für eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung konzipiert sind.

    Die Rahmenbedingungen (Qualifizierung, Koordinierung, Supervision, Netzwerk, …) der Unterstützung durch Peers werden in einer sehr unterschiedlichen Weise ausgefüllt. Es gibt Programme, die eine prozessorientierte Qualifizierung mit z. B. acht Modulen beinhalten und bedarfsorientiert und in hoher Frequenz supervisorisch begleiten. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Programme, die Laien innerhalb von zwei Tagen zu dieser Tätigkeit „befähigen“ wollen. Es wird im Folgenden dargelegt, welche Gefahren diese Programme bergen:

    • Generalisierung von Sprache, Kultur und Community: Grundsätzlich ist es sehr hilfreich, eine gemeinsame Sprache zu sprechen, ebenso wie ein gegenseitiges Verstehen durch scheinbare (kulturelle) Nähe. Eine einfache Generalisierung und ein Heranziehen von Laienhelfer*innen aus diesen Gründen ist jedoch nicht unmittelbar bedarfsgerecht.
    • Rollenkonfusionen und Abgrenzungsschwierigkeiten: Die Praxis zeigt, dass Laienhelfer*innen aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit häufig auch z.B. bei Vermittlungen ins Regelversorgungssystem als „Sprachmittler*innen” oder auch als Sozialarbeiter*innen fungieren. Es kommt so zu Rollenkonfusionen.
    • Verwässerung professioneller Standards: Durch quasi-therapeutische Unterstützung bzw. Laientraumatherapien verwässern klar geregelte und festgelegt berufliche Standards für Psychotherapie und mögliche unerwünschte Effekte, wie z.B. eine unkontrollierte Überflutung durch Reaktualisierung der traumatischen Erfahrung und Grenzverletzungen können eintreten. Desweiteren besteht die Gefahr, dass die eingesetzten Personen zu einer Ausbildung „zweiter Klasse“ bewegt werden, welche keine angemessene Vergütung und/oder Zukunftsperspektiven aufweisen.

     

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF. (2019). Lots*innen, Peers und Laienhelfer*innen: (Neue) Unterstützungskonzepte in der psychosozialen Arbeit mit Geflüchteten. Positionspapier. http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2019/02/BAfF_Positionspapier_Laienhilfe_2019.pdf

    Jain, S., McLean, C., Adler, E. P., Lindley, S. E., Ruzek, J. I., & Rosen, C. S. (2014). Does the Integration of Peers into the Treatment of Adults with Posttraumatic Stress Disorder Improve Access to Mental Health Care? A Literature Review and Conceptual Model. Traumatic Stress Disorders & Treatment, 2013. https://doi.org/10.4172/2324-8947.1000109

    Wolf, V., & van Keuk, E. (2018). Nach der Flucht das Gleichgewicht wiederfinden. Erfahrungen aus dem Düsseldorfer Modellprojekt „In2Balance – Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung“. Ärztliche Psychotherapie, 13(2), 103–108.

  • Die Inanspruchnahme und Finanzierung ambulanter Psychotherapien für Geflüchtete beruht auf einem rechtlich komplexen System. Ob eine Therapie finanziert wird und bei wem diese durchgeführt werden kann, hängt vom Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer ab.

    Da sich die Krankenbehandlung während der ersten 18 Monate des Aufenthaltes ausschließlich nach dem AsylbLG richtet und keine Leistungen nach dem SGB V gewährt werden, müssen Therapeut*innen auch nicht über eine Kassenzulassung verfügen. Diese Möglichkeit endet jedoch dann, wenn Geflüchtete den sozialrechtlichen Status ändern oder Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten.

    Nach den ersten 18 Monaten Aufenthalt haben Geflüchtete einen Anspruch auf medizinische Versorgung, die der gesundheitlichen Versorgung der anderer gesetzlich Versicherten entspricht. Diese Regelung bringt aber auch mit sich, dass eine Psychotherapie nur noch von Psychotherapeut*innen durchgeführt und abgerechnet werden kann, die eine Kassenzulassung haben.

    Da es zu wenig Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz gibt und ein Abbruch der angefangenen Therapien mit einer*einem Psychotherapeut*in ohne Kassensitz vermieden werden soll, wurde die Möglichkeit der Ermächtigung von Psychotherapeut*innen in der Zulassungsverordnung für Ärzt*innen erweitert. Psychotherapeut*innen, die bislang keinen Kassensitz haben, können sich seitdem zur Behandlung von Asylsuchenden, die Leistungen nach §2 AsylbLG empfangen, ermächtigen lassen. Dies ist als „persönliche Ermächtigung“ für psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendtherapeut*innen sowie als „institutionelle Ermächtigung“ für psychosoziale Einrichtungen möglich. Diese Regelung bringt aber auch Probleme mit sich.

    Weitere Informationen finde Sie unter:

    In der Arbeitshilfe der BAfF „Leitfaden zur Beantragung einer Psychotherapie für Geflüchtete“ unter: http://www.baff-zentren.org/veroeffentlichungen-der-baff/rechtliches/

    Informationen zur Ermächtigung von Psychotherapeut*innen finden Sie unter: http://www.baff-zentren.org/ermaechtigung/

  • Die therapeutische Beziehung nimmt für die Klient*innen eine entscheidende Rolle ein, wenn es darum geht multiplen Isolationsformen (Wohnverpflichtung, Diskriminierung, Sprachbarrieren, fehlende gesundheitliche Versorgung) entgegenzuwirken.

    Hilfreich in der Therapie mit Geflüchteten ist u.a.:

    • Vertrauen, Verständnis und aktive Solidarität: Hier ist den Klient*innen wichtig, dass sich die Therapeut*innen ihren Geschichten verständnisvoll und solidarisch annehmen und aktiv mit diesen umgehen, indem sie helfen, Erfahrungen einzuordnen und Ratschläge für einen Umgang mit Problemen geben.
    • Selbstbestimmung und Schweigepflicht: Um trotz der (verständlichen) anfänglichen Skepsis der Klient*innen eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung herstellen zu können braucht es nicht nur Zeit und Geduld von beiden Seiten. Auch Respekt und Distanz sind wichtige Motive beim Aufbau von Vertrauen. Indem die Klient*innen eigene Grenzen setzen, die respektiert werden sollen, fordern sie in ihrer verletzlichen Position Selbstbestimmung ein. Die Schweigepflicht stellt sicher, dass die Klient*innen in einem tatsächlich geschützten Rahmen aussprechen können, was ihnen wirklich passiert ist und ist ebenso ein wichtiger Punkt in der Selbstbestimmung.
    • Sprachmittlung: Die Möglichkeit der Sprachmittlung bewerten die Klient*innen insgesamt positiv und als notwendig für die Therapie, um einen ausführlichen und sorgenfreien Austausch mit den Therapeut*innen zu gewährleisten.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Flory, L., & Teigler, L. (2017). Was hilft? Wege aus der Isolation. Geflüchtete sprechen über ihre Erfahrungen mit Psychotherapie. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. http://www.baff-zentren.org/news/was-hilft/

    Mujawayo, E., & Zito, D. (2017). Dem Leben wieder einen Sinn geben. Familiendynamik, 42(1), 4–9. https://doi.org/10.21706/fd-42-1-4

    Ottomeyer, K. (2011). Die Behandlung der Opfer: Über unseren Umgang mit dem Trauma der Flüchtlinge und Verfolgten. Klett-Cotta.

  • Die körperliche, soziale und psychische Stabilisierung der Betroffenen, d.h. die Herstellung von innerer und äußerer Sicherheit, ist ein zentraler Schritt bei der Bearbeitung eines Traumas.

    Traumatherapie besteht in der Regel aus drei Phasen:

    1. Abklärung der Stabilität und ggf. Stabilisierung
    2. Traumabearbeitung
    3. Psychosoziale Reintegration

     

    Durch die Stabilisierungs- und Ressourcenarbeit sollen sich Betroffene zunächst sicher genug fühlen um sich auf den therapeutischen Prozess einlassen zu können. Durch die traumatischen Erfahrungen wurde ihre Sicherheit fundamental in Frage gestellt und die Klient*innen versuchen sich verständlicherweise vor den traumatischen Inhalten zu schützen. Für den Umgang mit traumabezogenen Symptomen wird Psychoedukation angeboten und Handwerkszeug für den Alltag erlernt. Bei der Traumabearbeitung werden die traumatischen Situationen dann kontrolliert durchlebt und die fragmentierten Erinnerungen, Gefühle, Körperempfindungen und Gedanken zum traumatischen Ereignis zusammengeführt, allerdings sollte dies erst bei ausreichender Stabilität und Einwilligung der Betroffenen passieren. In den meisten Fällen kann ein Trauma nicht vollständig be- oder verarbeitet werden. Mit der dritten Phase der Traumatherapie soll die Integration des Erlebten in das eigene Leben erfolgen, so dass die Symptome schwächer werden oder verschwinden.

     

    Sehr stark traumatisierte Menschen können oder wollen sich nicht in die konkreten, traumatischen Erinnerungen bewegen und profitieren trotzdem von therapeutischen Prozessen. Sie können in diesem Rahmen zum Beispiel an ihrem Selbstbild arbeiten, trauern, Erlebnisse gesellschaftlich einordnen, Körpertherapie machen und neue Perspektiven auf das eigene Leben schaffen.

     

    Außerdem ist eine Therapie nicht immer sofort sinnvoll. Oftmals sind andere Themen erstmal vordergründig nach der Ankunft in Deutschland (Sicherung des Aufenthalts, Familiennachzug ,…), Symptome stellen sich erst sehr viel später ein und eine Bearbeitung des Traumas wird erst nach Jahren möglich.

     

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAfF. (2018). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden. http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2018/11/BAfF_Praxisleitfaden-Traumasensibler-Umgang-mit-Gefluechteten_2018.pdf

    Liedl, A., Böttche, M., Abdallah-Steinkopff, B., & Knaevelsrud, C. (2016). Psychotherapie mit Flüchtlingen – neue Herausforderungen, spezifische Bedürfnisse: Das Praxisbuch für Psychotherapeuten und Ärzte. Schattauer.

    Ottomeyer, K. (2011). Die Behandlung der Opfer: Über unseren Umgang mit dem Trauma der Flüchtlinge und Verfolgten. Klett-Cotta.