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FAQ

Was kann man tun, wenn Suizidgedanken /-absichten geäußert werden?

Suizidgedanken und Äußerungen von Suizidabsichten sollten immer ernst genommen und prioritär behandelt werden. Sie sollten nicht bewertet oder heruntergespielt werden. Es sollte eingeschätzt werden, ob die Person während/nach dem Gespräch sich von den Absichten glaubhaft distanzieren kann. Falls nicht, muss professionelle Hilfe (Krisendienst, Klinik) gerufen werden.

Wenn Personen Suizidgedanken /-absichten äußern, ist es besonders wichtig, im Gespräch zu bleiben, sich Zeit zu nehmen, Zuwendung und Anteilnahme zu vermitteln. Dabei sollte man möglichst ruhig bleiben und Struktur und Sicherheit vermitteln. Es können Hoffnungen und Wünsche, wie auch Gründe erfragt werden, was die Person bis jetzt am Leben erhalten hat. Hieraus lassen sich möglicherweise Alternativen zum Suizid ableiten und der Handlungsraum erweitern. Durch den Blick auf Alternativen und Ressourcen lassen sich erste Lösungsmöglichkeiten herausarbeiten. Wichtig dabei ist, nicht zu schnell nach positiven Änderungsmöglichkeiten zu suchen, da sich die Person sonst nicht ernst genommen fühlen könnte. Bevor das Gespräch endet, sollte eingeschätzt werden, ob die Person sich glaubhaft von Suizidgedanken und -absichten distanzieren kann und man selbst weiterhelfen kann und will. Falls nicht, muss an andere Stellen weitervermittelt werden (Klinik, Krisendienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychosoziales Zentrum).

Weitere Informationen finden Sie unter:

BAfF (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden.

Zito (2020): Empfehlungen für die psychosoziale Arbeit mit besonders vulnerablen Asylsuchenden.