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Aufnahme von Mitgliedern in die BAfF e. V.

Bewerbungen um die Aufnahme als Mitglied bei der BAfF auf der Mitgliederversammlung 2024 müssen bis zum 01. Mai 2024 vorliegen.

Als Dachverband der Behandlungszentren fördert die BAfF die Vernetzung zwischen den Mitgliedszentren und die Kooperation mit anderen Zentren ähnlicher Zielsetzung, sowohl bundesweit als auch auf internationaler Ebene.

Sie fördert den fachlichen Austausch und die Forschung zur Verbesserung einer ganzheitlichen Behandlung der Folgen von Flucht, Folter und organisierter Gewalt sowie von psychosozialen Belastungen, die aus Entwurzelungs- und Ausgrenzungserfahrungen entstehen. Damit einher geht die Entwicklung bzw. Fortschreibung ethischer und professioneller Standards für eine solche Versorgung. Aufgaben der BAfF sind ferner die Förderung der öffentlichen und professionellen Wahrnehmung der Folgen von Folter und organisierter Gewalt und die Zusammenarbeit mit allen Interessenvertreter*innen und Verantwortungsträger*innen mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten.

Die BAfF versteht das ganzheitliche Versorgungsangebot ihrer Mitgliedszentren als spezialisierte interdisziplinäre Komplexleistung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Notwendigkeit dieses Versorgungsangebots politisch anerkannt wird und die Behandlungszentren mit ihren Kernaufgaben durch eine Regelfinanzierung abgesichert werden.

Die BAfF ist Anlaufstelle für relevante Akteur*innen und für die Psychosozialen Zentren und stellt ihren Mitgliedern u. a. folgende Angebote zur Verfügung:

  • Beratung und Unterstützung (z. B. beim Aufbau neuer Strukturen)
  • fachliche Weiterbildungen (z. B. jährliche Fachtagungen)
  • koordinierter Austausch und Vernetzung (z. B. Frühjahrstagung)
  • Begleitung gesetzlicher Veränderungen und politischer Entwicklungen (z. B. durch Hintergrundanalysen, Stellungnahmen o. ä.), Analysen zur Versorgungssituation
  • Broschüren, Versorgungsberichte und Arbeitshilfen für die Praxis
  • regelmäßiger Newsletter, Mailings zu aktuellen Entwicklungen etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu den zentralen Themen der PSZ

Verfahren für die Aufnahme von Mitgliedern in die BAfF e. V.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden (siehe Beitrittserklärung, S. 6-10). Es müssen die Satzung, ggf. Leitlinien und ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit vorgelegt sowie der Vorstand und Ansprechpartner benannt werden. Sinnvoll ist es, wenn eine Empfehlung von einem Mitglied der BAfF beigefügt ist.

Die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

  1. Die Prüfung der Aufnahme von Mitgliedern wird durch Einreichung eines schriftlichen Antrages auf Mitgliedschaft bei der Geschäftsstelle der BAfF eingeleitet. Die Geschäftsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft und welche Art der Mitgliedschaft vorliegen. Ggf. kontaktiert die Geschäftsstelle den*die Antragssteller*in für ein Beratungsgespräch. Sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt, leitet die Geschäftsstelle den Antrag an den Vorstand weiter.
  2. Der Vorstand entscheidet, ob der Antrag in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung eingebracht werden kann. Nach positiver Überprüfung stellt der Vorstand die Anträge auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vor. Die Antragstellung und o. g. Unterlagen werden im Vorfeld der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versandt.
  3. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung unter Beachtung der Satzung und der Leitlinien der BAfF. Der*die Bewerber*in um die Mitgliedschaft soll sich persönlich in der Mitgliederversammlung vorstellen. Grundlage für die Prüfung und Entscheidung über die Aufnahme sind die aktuell gültigen Leitlinien.

Arten der Mitgliedschaft in der BAfF

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder gemeinnützige juristische Person werden, die die Ziele des Vereins vertritt.

  1. Fachmitglieder: Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der spezialisierten gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern arbeiten und den Kriterien für Psychosoziale Zentren der Bundesarbeitsgemeinschaft genügen (s. u.). Fachmitglieder sind mit zwei Stimmen in der Mitgliederversammlung vertreten.
  2. Assoziierte Mitglieder: Organisationen, die sich noch im Aufbau eines PSZ befinden und perspektivisch eine Fachmitgliedschaft anstreben. Assoziierte Mitglieder sind mit einer Stimme in der Mitgliederversammlung vertreten.
  3. Institutionelle Mitglieder: Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen arbeiten oder die Ziele der BAfF auf andere
    Weise unterstützen. Institutionelle Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
  4. Persönliche Fachmitglieder: Natürliche Personen, die inhaltlich mit der BAfF verbunden sind. Persönliche Fachmitglieder sind mit einer Stimme in der Mitgliederversammlung vertreten.
  5. Fördermitglieder: Natürliche oder juristische Personen,  die die Ziele der BAfF durch einen laufenden finanziellen Beitrag fördern. Fördermitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Kriterien für die Aufnahme als Fachmitglied

Folgende Merkmale sollten bei der Aufnahme in die BAfF als qualitätssichernde Merkmale erfüllt werden:

  • Es handelt sich bei den Bewerber*innen um eine gemeinnützige, nicht profitorientierte Organisation.
  • Bei den Mitarbeiter*innen sind mind. zwei Fachleute mit mind. 19,25 Wochenstunden pro Person aus Heilberufen und aus sozialen Berufen fest angestellt. Eine*r der beiden Fachleute ist Psychotherapeut*in mit abgeschlossener therapeutischer Weiterbildung. Die andere Person ist ausgebildete*r Sozialarbeiter*in oder verfügt über eine vergleichbare berufliche Qualifikation.
  • Die Finanzierungszusagen sollten mind. über ein Jahr gesichert sein und es wird eine regelmäßige wöchentliche Erreichbarkeit in den eigenen Räumlichkeiten gewährleistet. In den eigenen Räumen werden die Regeln des Datenschutzes eingehalten.
  • Folgende Arbeitsbereiche werden ausgeübt: Beratung und Sozialarbeit, Psychotherapie, Stellungnahmen, Gruppen- und Projektarbeit, Multiplikator*innenarbeit, Vernetzung, politische Arbeit/Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Dokumentation.
  • Die eingesetzten psychotherapeutischen Methoden umfassen mind. eine der im Folgenden aufgeführten wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie. Weitere Heilmethoden aus den Herkunftsumfeldern der Klient*innen sowie kunst- und körpertherapeutische Angebote werden dabei mit einbezogen. Die Therapeut*innen sind in der Lage, die erlernten (westlichen) Methoden bezüglich ihrer Begrenzung kritisch zu hinterfragen und klient*innen- sowie kultursensibel angepasste Wege zu finden. Eine regelmäßige externe Supervision muss gewährleistet sein.
  • Die medizinische Versorgung der Klienten*innen wird entweder durch Mitarbeiter*innen oder durch die Vernetzung und Kooperation mit dem lokalen Gesundheitssystem sichergestellt.
  • Es ist gewährleistet, dass in den mehrheitlichen Sprachen des Klientels qualitativ gute Übersetzung stattfindet. Die Dolmetscher*innen verfügen über die Möglichkeit zu Supervision und Fortbildung.

Des Weiteren ist für die strukturelle Vernetzung der Psychosozialen Zentren im Rahmen der BAfF die Einhaltung folgender Regeln erforderlich:

  • Erstellen eines Jahresberichtes und die Weitergabe eines jährlichen Überblickes über den Stand der Arbeit an den Vorstand
  • Bereitschaft zu einem regelmäßigen Austausch mit Vorstand und anderen Psychosozialen Zentren über für die Mitgliedschaft relevante/interessante aktuelle Entwicklungen
  • Bereitschaft zur jährlichen Teilnahme an einer Fragebogenerhebung zur Versorgungssituation (Leistungsabfrage)
  • regelmäßige Teilnahme an den jährlichen BAfF-Tagungen
  • regelmäßige Beitragszahlung
  • Kooperation mit anderen Psychosozialen Zentren und der BAfF

Möchten Sie Einzelfördermitglied werden? Mehr dazu hier

Wenn Ihre Organisation Mitglied der BAfF werden möchte, können Sie hier die Aufnahmekriterien einschließlich der Beitrittserklärung als pdf herunterladen:

Aufnahmeformular (Stand: März 2024)

Wenn Ihre Organisation bereits assoziiertes oder institutionelles Mitglied der BAfF ist und Fachmitglied werden möchte, können Sie hier ein Upgrade-Formular als pdf herunterladen:

Upgrade-Formular (Stand: März 2024)

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument samt Anlagen postalisch zu. Wir werden uns schnellstmöglichst bei Ihnen zurückmelden und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Nehmen Sie bei Rückfragen gern jederzeit Kontakt mit uns auf:

BAfF e. V.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin

Telefon: +49(0)30-31012463
info@baff-zentren.org