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Offenheit und Selbstverpflichtung zur Transparenz

Das Thema Transparenz hat für die Arbeit der BAfF e.V. einen hohen Stellenwert. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Selbstverpflichtung möchten wir einen Beitrag leisten, alle relevanten Informationen über die Arbeit der BAfF, die EntscheidungsträgerInnen, sowie die Herkunft und Verwendung unserer Mittel offenzulegen.

Unsere Selbstverpflichtung zur Transparenz (pdf)

1.    Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. – BAfF
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin

Gegründet 1996, eingetragen im Vereinsregister Berlin (Amtsgericht Charlottenburg)
Registernummer: VR 18711 B

Ansprechpartner: Lukas Welz, lukas.welz@baff-zentren.org

Auszug aus Vereinsregister (2023) (pdf)

2.    Vereinssatzung und Zielsetzung

Der Verein verfolgt das Ziel durch praktische und wissenschaftliche Arbeit sowie durch Aufklärung der Öffentlichkeit der Förderung der Fürsorge für politisch Verfolgte und Opfer staatlich organisierter Gewalt zu dienen. Die Vereinigung stellt sich primär die Aufgabe, die Lebenssituation von Flüchtlingen und/oder durch Folter oder durch andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gequälter Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, Religion und Weltanschauung zu verbessern. Die Vereinigung tritt für die Wahrung der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit dieser Menschen ein.  Sie tritt für eine umfassende Verantwortung der Gesellschaft für die in Deutschland Schutz suchenden politisch verfolgten Flüchtlinge und Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein.

Zur Satzung der BAfF

Die Psychosozialen Zentren in Deutschland und die BAfF als Dachverband arbeitet nach den folgenden Leitlinien. (Link oder als pdf)

3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zu Steuerbegünstigung

Die BAfF ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/657/50392, vom 19.05.2023 für die Jahre 2019-2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Der Freistellungsbescheid als pdf.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Ehrenamtlicher Vorstand der BAfF:
1.    Elisabeth Bittenbinder (Vorstandsvorsitzende)
2.    Prof. Dr. med. Heinz-Jochen Zenker (stellv. Vorstandsvorsitzender)
3.    Marc Millies (Schatzmeister)
4.    Dr. med. Barbara Wolff (Beisitzer*in)
5.    Barbara Eßer (Beisitzer*in)
6.    Hannah Krunke (Beisitzer*in)
7.   Ulrike Schneck (Beisitzer*in)
8.   Jürgen Soyer (Beisitzer)

5. Bericht über Tätigkeiten

Eine umfassende Beschreibung aller Tätigkeiten der BAfF findet sich in den jeweiligen Jahresberichten.

6.  Personalstruktur

14 Personen in Teilzeit angestellt
Eine Übersicht aller Kolleg*innen findet sich auf der Mitarbeiter*innen-Seite.

7.    Angaben zur Mittelherkunft

siehe unter 8.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung sind zusammengefasst in unserem Jahresabschluss von 2020 (pdf).

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Die BAfF ist Mitglied im Forum Menschenrechte und in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention.

10. Zuwendungen, die mehr als 10 % der Gesamtjahreseinkommen ausmachen

Über 10 Prozent der Einnahmen im Jahr 2019 kamen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).