Die Psychosozialen Zentren in Deutschland
Die Psychosozialen Zentren bilden die zentrale Säule in der psychosozialen Versorgung von Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht. Die Psychosozialen Zentren bieten ein niedrigschwelliges, multiprofessionell organisiertes Leistungsspektrum an.
Die Bedarfe von geflüchteten Menschen und sind vielschichtig und häufig nicht von einer Berufsgruppe allein abzudecken. Menschen mit Fluchterfahrung werden durch die in den Zentren vorhandene psychotherapeutische, sozialarbeiterische, rechtliche und ärztliche Expertise individuell je nach Bedarf unterstützt. Darüber hinaus stehen auch kreative, bewegungs- und bildungsorientiere Angebote zur Verfügung.
Zum interdisziplinären Leistungsangebot der Psychosozialen Zentren gehört auch die enge Zusammenarbeit mit Sprachmittler*innen, damit eine Versorgung von Menschen mit geringen oder ohne Deutschkenntnisse/n stattfinden kann.
Die meisten Zentren bieten darüber hinaus Fortbildungen und Fachberatung für medizinische, psychotherapeutische und pädagogische Fachkräfte an und setzen sich auch auf politischer Ebene für die Belange von Überlebende von Krieg, Folter und Flucht ein.
Momentan sind 51 Psychosoziale Zentren in der BAfF organisiert.
Adressen und Kontaktdaten der Psychosozialen Zentren
Die Versorgungssituation in den Psychosozialen Zentren
Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer versorgten im Jahr 2023 insgesamt 29.180 geflüchtete Menschen – so viele wie noch nie. Dennoch entspricht dies lediglich 3,3 Prozent derjenigen, die potenziell auf psychosoziale Hilfe angewiesen wären.
Zu den Versorgungsberichten der BAfF
Mit ihren Versorgungsberichten geht die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e. V.) der Frage nach, inwieweit für Geflüchtete, die mit psychischen Belastungen kämpfen, bedarfsgerechte Behandlungsangebote zugänglich, verfügbar und tatsächlich erreichbar sind. Aktuelle Ergebnisse der jährlichen Datenerhebungen in den Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer werden dargestellt und vor dem Hintergrund völker- und europarechtlicher Verpflichtungen sowie der wissenschaftlichen Befunde zum Versorgungsbedarf erläutert. Die Berichte schließen mit Empfehlungen für gesundheits- und sozialpolitische Interventionen, die aus diesen Analysen folgen.