Close

„bedarfs.gerecht“

Das PSZ als Modell der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation für Überlebende von Krieg, Folter, Verfolgung und Flucht

Laufzeit: 01.08.2023-31.07.2026


Das deutsche Gesundheitssystem ist für eine bedarfsgerechte gesundheitliche und psychosoziale Versorgung von Schutzsuchenden nicht gut aufgestellt. Zum einen fehlt es an einem qualifizierten Verfahren zur Ermittlung besonderer Bedarfe. Dies gilt insbesondere für nicht offensichtliche Bedarfe, wie bei Personen mit psychischen Erkrankungen oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen schwerer Gewalt erlitten haben (EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 21). Zum anderen mangelt es an passenden Angeboten für diese Zielgruppe in der gesundheitlichen Regelversorgung. Die Gründe hierfür sind u.a.: fehlendes Fachwissen über die Zusammenhänge zwischen Flucht und psychischer Gesundheit, fehlende interkulturelle Kompetenzen, fehlende Kostenübernahme von Psychotherapien und weiteren psychosozialen Leistungen, sowie fehlende qualifizierte Sprachmittlung (bzw. deren Kostenübernahme). 

Die Psychosozialen Zentren (PSZ) hingegen richten sich seit Jahrzehnten an Schutzsuchende, die von psychischen Erkrankungen oder an den Folgen von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger Formen schwerer Gewalt betroffen sind. Zu ihren Leistungen gehören Psychotherapien und Sozialberatung sowie niedrigschwellige soziale Angebote zur Kontaktanbahnung und Feststellung von Bedarfen. Das Modell der PSZ wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die Leistungen der PSZ sind jedoch aufgrund ihrer prekären Finanzierung, meistens über zeitlich befristete Fördergelder, nicht nachhaltig. Vor diesem Hintergrund ist ein Transfer der Ansätze der PSZ in die gesundheitliche Regelversorgung notwendig, um sicherzustellen, dass ihre etablierten Ansätze auch in Zukunft aufrechterhalten werden können. 

In dem Projekt werden folgende Maßnahmen umgesetzt, um diesen Transfer zu ermöglichen: 

  • Niedrigschwellige Angebote zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe: Durch ein Kiezcafé, niedrigschwellige aktivitätsfokussierte psychotherapeutische Gruppen und eine Akutsprechstunde wird das notwendige Vertrauensverhältnis mit Schutzsuchenden aufgebaut, um besondere Bedarfe, insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen, zu identifizieren. 
  • Forschung & Vermittlung: Es wird ein Instrument zur Messung der Wirkung von Therapien in den PSZ entwickelt. Hierdurch soll eine wissenschaftliche Basis geschaffen werden, um die Ansätze der PSZ an die gesundheitliche Regelversorgung zu transferieren. 
  • Vermittlung in Regelversorgung: Es werden Versuche der PSZ, Schutzsuchende in die gesundheitliche Regelversorgung zu vermitteln, systematisch ausgewertet, um herauszuarbeiten, wie Vermittlungen in Zukunft erfolgreicher gestaltet werden können. Basierend auf den Ergebnissen werden Veranstaltungen zur Förderung der Zusammenarbeit mit der Regelversorgung durchgeführt. 
  • Zusammenarbeit mit Leistungsträgern & Behörden: Insbesondere kassenärztliche Vereinigungen und Sozialämter sind wichtige Leistungsträger, die die Behandlungskosten von Schutzsuchenden mit psychischen Störungen übernehmen können. Es werden Instrumente entwickelt, um die Kostenübernahme zu erleichtern, damit die Bereitschaft in der gesundheitlichen Regelversorgung steigt, Schutzsuchende als Patient*innen aufzunehmen.
  • Sensibilisierung des Gesundheitssystems für spezifische Bedarfe: Es werden Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt zu den spezifischen Bedarfen von Drittstaatsangehörigen im Asylverfahren oder mit einem europäischen Schutzstatus mit einer psychischen Störung und weiteren Vulnerabilitäten, mit einem besonderen Fokus auf minderjährige und LSBTI* Schutzsuchende.

Die Ergebnisse des Projekts werden im Rahmen zwei öffentlicher Fachtagungen (2024, 2026) präsentiert.

Projektpartner:

Die BAfF führt das Projekt zusammen mit 11 Einrichtungen durch:

Kontakt:

Für weitere Informationen können Sie uns gern unter info@baff-zentren.org kontaktieren.

Projektförderer:

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finanziert.