Im Herkunftsland, auf der Flucht oder auch in Deutschland erleben viele Geflüchtete Situationen, die durch Gewalt, Folter und Krieg geprägt sind. Sie mussten mitansehen, wie Angehörige verhaftet, misshandelt oder vergewaltigt werden. Auf dem Fluchtweg über das Mittelmeer erleben sie, wie Mitmenschen und Familienmitglieder ertrinken oder an Schwäche sterben. Solche Erlebnisse sind oft so traumatisch für Menschen, dass sie nicht einfach so wieder ein „normales“ Leben aufbauen können, selbst in vermeintlicher Sicherheit nicht. Diese Geflüchteten benötigen professionelle psychosoziale Unterstützung.
Um sich ein neues Leben nach ihrer Flucht aufbauen zu können, brauchen Überlebende schwerer Gewalt Orte, an denen sie sich sicher fühlen können, an denen sich Menschen für ihr Schicksal interessieren und mit denen sie neue Beziehungserfahrungen machen können.
Traumatische Erfahrungen hinterlassen verschiedene Spuren auf individueller, zwischenmenschlicher und gesellschaftlicher Ebene. Menschen, die aufgrund der hohen Belastung eine Traumafolgestörung entwickeln, benötigen darüber hinaus oft professionelle, psychosoziale und/oder psychotherapeutische Unterstützung.
Geflüchtete haben in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht oft schwere Gewalt erlebt. Die Unsicherheit während des Asylverfahrens und die Unterbringung in Massenunterkünften sind oft zusätzlich belastend. Die Hürden auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben sind hoch und vor allem für traumatisierte Geflüchtete manchmal nicht ohne psychosoziale Unterstützung zu bewältigen.
Ob in Deutschland ausreichend Unterstützungsangebote für psychisch belastete Geflüchtete zur Verfügung stehen, wie zugänglich psychotherapeutische Versorgung ist und wie viele geflüchtete Menschen
letztlich in- und außerhalb des Gesundheitssystems versorgt werden können, wird in Deutschland nach wie vor kaum diskutiert.
Die rechtliche Situation für traumatisierte und kranke Geflüchtete in Deutschland ist überaus komplex. Mit dem Asylpaket II (März 2016) und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz (August 2019), hat sich an der Gesetzeslage einiges geändert.