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Sprachmittlung in Beratung und Therapie sicherstellen

Verbände fordern u.a. einen gesetzlichen Anspruch und die Kostenübernahme der dolmetscher-gestützten Therapie.

In einem Positionspapier fordert ein Bündnis aus Verbänden und Organisationen, die Sprachmittlung in Beratung und Therapie sicherzustellen und so geflüchteten Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen zu ermöglichen.

Am 25. April 2022 haben sechs Organisationen ein gemeinsames Positionspapier zur Sprachmittlung veröffentlicht und an Parlamentarier*innen übergeben, darunter die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kirsten Kappert-Gonther MdB. Darin zeigen sie die Relevanz von Sprachmittlung in Therapie und Beratung auf.

Eine zentrale Forderung der Verbände ist, die Sprachmittlung für alle Menschen mit Fluchterfahrung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Die Bundesregierung plant bereits, Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 mit Leistungen auf Hartz-IV-Niveau zu versorgen. Dieses Vorhaben schließt allerdings den Großteil der Geflüchteten, die in Deutschland leben, aus: Grundsätzlich werden Schutzsuchende mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versorgt und so massiv beim Zugang zum Gesundheitssystem diskriminiert.

Dies kann dazu führen, dass psychische Erkrankungen sich chronifizieren oder verschlechtern. Sprachmittlung ist notwendig, um sprachbasierte Beratungs- und Behandlungstermine überhaupt wahrnehmen zu können.

Nur durch Sprache können wir psychische Leiden und Traumata identifizieren und Beratung und Therapie für geflüchtete Menschen ermöglichen. Sprechen die Beteiligten keine gemeinsame Sprache, braucht es eine Sprachmittlung und die dafür passenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Elise Bittenbinder, Vorstandsvorsitzende der BAfF e.V.

Um Sprachmittlung in der medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung für Menschen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen sicherzustellen, braucht es einen gesetzlichen Anspruch, um eine fachgerechte Beratung, Diagnostik, Aufklärung und Behandlung zu ermöglichen.

Für die Umsetzung der Sprachmittlung müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

  • Medizinische Notwendigkeit der Sprachmittlung
  • Einsatz und Vermittlung von Präsenz-, Telefon- & Videosprachmittlung
  • Qualitätsanforderungen an Sprachmittler*innen
  • Angemessene Vergütung für Sprachmittler*innen sicherstellen
  • Sprachmittlung auch für geflüchtete Menschen sicherstellen

Beteiligte Organisationen in der AG zur Verbesserung der Versorgung traumatisierter Geflüchteter:

BAfF, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
ackpa, Arbeitskreis der ChefärzteInnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland
BPtK, Bundespsychotherapeutenkammer
Bundesdirektorenkonferenz, Verband leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK) e.V.
DeGPT, Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie
dgppn, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.


Das Positionspapier als PDF.