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UN-Sozialausschuss kritisiert eingeschränkte Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland

Foto von Etereuti (CC0 / pixabay.de)

Der Ausschuss für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte hat sich am 12.10.2018 besorgt gezeigt, dass Asylsuchende nur einen eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung nach §§ 4, 6 AsylbLG haben und dass keine klaren Regelungen existieren für die Frage, in welchen Einzelfällen unerlässliche Leistungen zur Sicherung der Gesundheit im Sinne von § 6 AsylbLG gewährt werden.

Der UN-Sozialausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Person – auch Asylsuchenden – den gleichen Zugang zu präventiven, kurativen und palliativen Gesundheitsleistungen zu gewähren.

Die BAfF begrüßt ausdrücklich die weitreichenden Empfehlungen des Ausschusses für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte und fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen schnellstmöglich umzusetzen. Wir kritisieren seit langem die Einschränkungen in den §§ 4 und 6 AsylbLG und fordern, eine gute Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen sicherzustellen. Die Barrieren hin zu einer guten gesundheitlichen Versorgung müssen abgeschafft werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt) ist ein wichtiger Teil der Menschenrechtsabkommen und seit 1973 auch in Deutschland rechtlich verbindlich. Um die Einhaltung der in dem Pakt festgeschriebenen Rechte zu überprüfen, müssen die Unterzeichnerstaaten – und somit auch Deutschland – regelmäßig sogenannte Staatenberichte abgeben. Im 2017 veröffentlichen Staatenbericht erklärte die Bundesregierung unter anderem, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende in Deutschland angemessen sei.

Die BAfF ist gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte, Ärzte der Welt und weiteren Organisationen an der Arbeit am sogenannten „Parallelbericht“ beteiligt, der im August 2018 an den UN-Sozialausschuss übermittelt worden ist. Mit den jetzt herausgegebenen Empfehlungen des Ausschusses für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte scheinen die gemeinsamen Bemühungen der Organisationen, die sich für die Gesundheitsversorgung von u.a. geflüchteten Menschen einsetzen, damit Früchte getragen zu haben.

(Das Forum Menschenrechte hat zusätzlich eine Zusammenfassung des Parallelberichts erstellt, die auf deren Seite abgerufen werden kann.)