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Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) und zahlreiche Verbände und NGOs sind in großer Sorge um den Fortbestand des individuellen Asylrechts in der EU. Gemeinsam kritisieren wir die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird und fordern: Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten führen.

„Von den weitreichenden Maßnahmen werden auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende hart getroffen“, kritisiert Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF. „Zu dieser Gruppe zählen auch traumatisierte und kranke Flüchtlinge.“

Nach Vorstellung der Kommission soll der Flüchtlingsschutz verstärkt auf Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verlagert werden. Hierfür soll das Konzept der sogenannten sicheren Drittstaaten ausgeweitet werden. Das hat zur Folge, dass die Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen die betroffenen Asylbewerber*innen ohne inhaltliche Prüfung der Asylgründe in Dritt- oder Herkunftsstaaten zurückweisen sollen, wie dies bereits im EU-Türkei-Abkommen vorgesehen ist.

Foto von almathias (CC0 / pixabay.de)

Flankiert werden soll die sog. „Externe Dimension“ der europäischen Asylpolitik durch Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte der Asylsuchenden, insbesondere das Recht auf ein faires Asylverfahren.

„Die wenigen gesetzlichen Verbesserungen, die für besonders Schutzbedürftige vorgesehen sind, reichen bei weitem nicht aus“, resümiert Elise Bittenbinder. „Es muss ein effektiver Schutz für geflüchtete Menschen gewährleistet werden.“

Gemeinsam mit den unterzeichnenden Organisationen fordert die BAfF zahlreiche Nachbesserungen vorzunehmen. Andernfalls sind auch Traumatisierte wie alle anderen Asylsuchende nicht vor faktischer Aushebelung ihres Rechts auf Asyl und unter Umständen Kettenabschiebungen sicher.

Zu den Unterzeichner*innen gehören: BAfF e.V., Pro Asyl, Amnesty International, der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), Caritas, Der Paritätische Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Rechtsberaterkonferenz und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst.

Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, grundlegende Änderungen an der Dublin-Verordnung, der EURODAC-Verordnung sowie den Richtlinien zum Asylverfahren, den Anerkennungsvoraussetzungen und den Aufnahmebedingungen vorzunehmen. Außerdem liegen Entwürfe einer Verordnung zur Regelung eines Europäischen Resettlement-Rahmens und einer Verordnung zur Umgestaltung des Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in eine Europäische Asylagentur (AA) vor. Derzeit finden die Verhandlungen über diese Vorschläge im Europäischen Parlament (EP) und im Rat statt, in dem die Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten sitzen. Zum Teil ist der Prozess schon so weit fortgeschritten, dass eine Einigung im sog. Trilogverfahren zwischen Rat, EP und Kommission gesucht wird.

 

Weitere Informationen:

Die gemeinsame Stellungnahme „Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa“ (pdf)

Zu besonders Schutzbedürftigen in der geplanten GEAS-Reform siehe die BAfF-Stellungnahme zu den Entwürfen der Aufnahmerichtlinie und der Verfahrensverordnung vom 18.10.2017 (pdf).