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Psychotherapie für traumatisierte Geflüchtete – ein Instrument droht zu scheitern

Pressemitteilung 24.05.2018

Psychotherapie für traumatisierte Geflüchtete: Ein Instrument droht zu scheitern

Die Bundesregierung hatte 2015 eine bedeutende Änderung in der Ärztezulassungsverordnung vorgenommen, um auf die Unterversorgung psychisch erkrankter Geflüchteter zu reagieren. Eine aktuelle Erhebung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zeigt, dass diese Neuregelung in der Praxis bisher so restriktiv ausgelegt wurde, dass nach wie vor nur sehr wenige geflüchtete Patient*innen von einer Psychotherapie profitieren.

Seit zweieinhalb Jahren können sich mit der Neuregelung der Ermächtigung Psychotherapeut*innen und Institutionen für die psychotherapeutische Behandlung von Geflüchteten berechtigen lassen und die Abrechnung über die Krankenkassen durchführen. Diese „Ermächtigungsregelung“ war ein Schritt, den Fachverbände wie die BAfF sowie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bereits viele Jahre zuvor gefordert hatten. Mit der Regelung war das Ziel verbunden, das Versorgungssystem für traumatisierte, behandlungsbedürftige Geflüchtete zu stärken. Dieses wichtige Instrument droht jedoch zu scheitern.

Die Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung der BAfF zeigen, dass der Bedarf und die Nachfrage nach Behandlung sehr groß sind, mit den vorhandenen Ermächtigungen in der Praxis jedoch nur sehr wenige Patient*innen behandelt werden können: „Es gibt Psychotherapeut*innen, die extrem viele Anfragen bekommen, aber 90 bis 95% gar nicht als Patient*innen aufnehmen können.“, berichtet Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF.

Insgesamt wurden seit Einführung der Neuregelung nur insgesamt 125 Ermächtigungen erteilt, 74% davon verteilen sich alleine auf die drei Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In den übrigen Bundesländern verbleibt die Anzahl der Ermächtigungen im einstelligen Bereich, in drei Bundesländern gibt es gar keine Ermächtigungen. Mindestens 20 Ermächtigungen wurden bereits wieder zurückgegeben.

Strukturelle Behandlungsbarrieren führen dazu, dass viele behandlungsbedürftige Geflüchtete von der Ermächtigungsregelung ausgeschlossen und damit unversorgt bleiben. Dies sind insbesondere eine zu eng gefasste Regelung in der Ärzte-Zulassungsverordnung, die restriktive und formalistische Auslegung dieser Regelung durch viele der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie eine fehlende Lösung zur Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen, die die sprachliche Verständigung in der Psychotherapie gewährleisten. Die vorhandenen Barrieren führen dazu, dass die neu geschaffene Regelung ins Leere läuft.

Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungssituation im Rahmen der Ermächtigung, der Barrieren, die einer Behandlung entgegenstehen sowie Änderungsvorschläge der BAfF können der Stellungnahme entnommen werden.

Link zur Stellungnahme der BAfF: https://bit.ly/2IZC4eG