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FAQ

Welche Rolle spielen Stellungnahmen oder Gutachten im Asylverfahren? Was steht da drin?

Geflüchtete sind in ihrem Heimatland und auf der Flucht oft schweren psychischen Belastungen ausgesetzt, welche sich in psychischen Erkrankungen manifestieren können. Der Nachweis solcher Erkrankungen ist wichtig für das Asylverfahren der Betroffenen.

In Attesten oder Stellungnahmen sollten gewisse Informationen erhalten sein.

Dazu gehört:

  • die Dauer der Behandlung;
  • die Angaben der*des Betroffenen zu Fluchtgründen und Gewalterlebnissen;
  • fremdanamnestische Daten und Dokumente;
  • Beschwerdeschilderung der Betroffenen;
  • eigener Befund, Diagnose, ggf. Differenzialdiagnose, durchgeführte Behandlung;
  • weitere Behandlungsbedürftigkeit und Prognose;
  • Anforderungen an die Gestaltung der Lebensumstände aus dem Krankheitsbild;
  • prognostische Einschätzung, wie sich eine Rückkehr in das Herkunftsland auf die Störung auswirken würde.

Wichtig ist, dass die Quellen der dargelegten Informationen (Angabe der Betroffenen, Fremdangaben, Vorbefunde, eigene Befunde) immer ersichtlich sind und nicht vermischt werden.

Bislang waren psychotherapeutische und ärztliche Stellungnahmen die einzige Möglichkeit, um diese Erkrankungen im Asylverfahren und/oder vor Gericht einzubringen. Das Bestehen solcher Erkrankungen ist im Rahmen des Asylverfahrens von Bedeutung, weil sich daraus Abschiebungsverbote ergeben können. Der Nachweis ist also für die Betroffenen elementar wichtig.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Mehr Informationen unter: http://www.baff-zentren.org/veroeffentlichungen-der-baff/rechtliches/

Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Stand: Dezember 2017): https://www.asyl.net/view/detail/News/broschuere-krankheit-als-abschiebungshindernis/