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Stellungnahme Referent*innenentwurf BMI

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik angekündigt. In dem vom BMI vorgelegten Referent*innenentwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ werden die Belange von Personen mit besonderem Schutzbedarf aber größtenteils ausgeklammert.

Insgesamt lässt sich beobachten, dass es zwar Verbesserungen von (Verfahrens-)Rechten der Betroffenen gibt, auf der anderen Seite stehen dem jedoch auch starke Einschnitte in die Rechte der schutzsuchenden Personen gegenüber. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings darf eine Beschleunigung der Verfahren nicht zu Lasten der Gewährleistung und Durchsetzung der Rechte der antragstellenden Person gehen. Dies ist vor allem mit Blick auf solche Personen wichtig, die besondere Schutzbedarfe haben. [1]

Aus Sicht der BAfF hätte der aktuelle Gesetzgebungsprozess für Änderungen genutzt werden müssen, die es insbesondere diesen Personen ermöglichen, ihre Bedarfe in das Verfahren einzubringen. Dafür wäre die verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung über die Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen in § 60a Abs. 2 c AufenthG und deren Notwendigkeit der unverzüglichen Vorlage zu streichen. Psychisch erkrankte Geflüchtete können Ihre Erkrankungen im Verfahren kaum geltend machen, u.a. durch den Ausschluss psychologisch-psychotherapeutischer Stellungnahmen ohne sachlichen Grund, der Notwendigkeit der unverzüglichen Vorlage und der schlechten Versorgungslage. Solange diese Regelung in ihrer Form fortbesteht, droht dieser ohnehin besonders vulnerablen Gruppe geflüchteter Menschen eine Abschiebung trotz schwerer Krankheit und es werden Gefahren für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen in Kauf genommen – ein Verstoß gegen menschenrechtliche Verpflichtungen.

[1]  Besonders schutzbedürftig sind unter anderem Geflüchtete, die massive Gewalt erfahren haben oder unter schweren psychischen Erkrankungen leiden.


Die Stellungnahme der BAfF als PDF.