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Traumatherapie

Wenn Symptome vorliegen, die auf eine Traumafolgestörung hindeuten und auch nach mehreren Wochen nicht rückläufig sind, so sollte eine psychotherapeutische Behandlung in Betracht gezogen werden. Die Behandlung von Traumafolgestörungen ist unerlässlich, damit diese nicht chronisch werden. Psychotherapie bei Traumafolgestörungen gilt als die Behandlungsmethode erster Wahl, eine medikamentöse Behandlung hingegen ist als alleinige Therapie etwa von PTSD nicht wirksam. Sie kann zur Behandlung von z. B. Schlafstörungen und zur Reduktion innerer Anspannung angewandt werden,  ersetzt jedoch nicht die traumaspezifische Psychotherapie (Flatten u. a., 2011).

Die Therapie sollte zudem die größtmögliche Selbstbestimmung über den Bearbeitungsprozess einhalten, um eine Wiederholung von Erfahrungen der Fremdbestimmung und Ohnmacht zu verhindern (Brenssell & Weber, 2016).

In der Praxis wird deutlich, dass nicht alles „verarbeitet“ werden kann. Menschenrechtsverletzungen und Folter sind erniedrigende Erfahrungen mit Folgen, die die Zeit nicht heilen kann. Für viele Menschen wird es immer Situationen geben, in denen sie an diese Erlebnisse in einer sie beeinträchtigenden Weise erinnert werden.

Traumatherapie besteht in der Regel aus drei Phasen:

  1. Abklärung der Stabilität und ggf. Stabilisierung,
  2. Traumabearbeitung und
  3. Psychosoziale Reintegration.

Die körperliche, soziale und psychische Stabilisierung der Betroffenen, d.h. die Herstellung von innerer und äußerer Sicherheit, ist ein zentraler Schritt bei der Bearbeitung eines Traumas (Reddemann, 2006). Durch die Stabilisierungs- und Ressourcenarbeit sollen Betroffene für den Umgang mit traumabezogenen Symptomen ihr Handwerkszeug (wieder)erlernen .

Bei der Traumabearbeitung werden die traumatischen Situationen kontrolliert durchlebt und die fragmentierten Erinnerungen, Gefühle, Körperempfindungen und Gedanken zum traumatischen Ereignis zusammengeführt. Eine Traumabearbeitung sollte nur bei ausreichender Stabilität und mit der Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden. Zu frühe Konfrontation mit den traumatischen Ereignissen ohne ausreichende Stabilisierung kann zu Destabilisierung und psychischem Zusammenbruch führen.

Zur Wiederherstellung von psychischer Stabilität und Integrität und zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse sind die emotionale und gesellschaftliche Unterstützung der Betroffenen von großer Bedeutung. In den meisten Fällen, kann ein Trauma nicht vollständig be- oder verarbeitet werden. Mit der dritten Phase der Traumatherapie beginnt daher die Integration des Erlebten in das eigene Leben. Psychotherapie mit Geflüchteten wird deutlich geprägt durch migrationsspezifische Belastungen. Die persönliche Lebenslage und die möglicherweise nicht vorhandene externe Stabilität und Sicherheit müssen auch in diesem Kontext beachtet werden. Geflüchtete und auch Behandelnde haben im Rahmen der Therapie oftmals nur wenig Einfluss auf diese Bedingungen. Für eine erfolgreiche Behandlung ist ein multimodaler Ansatz, wie sie die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) verfolgen, unabdingbar. Das heißt, dass neben Psychotherapie auch psychosoziale Beratung, kreative und soziale Aktivitäten angeboten werden, die die Kultur, die krankmachenden Erfahrungen und den rechtlichen Status der Geflüchteten berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine gute Vernetzung zu Rechtsanwält*innen, Sozialarbeiter*innen und mit Ehrenamtlichen dringend erforderlich.

Dieser Text ist zuerst erschienen im Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“