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Ermächtigungsregelung zur Behandlung von Geflüchteten

Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat oft Schlimmes erlebt. Krieg und Verfolgung lassen niemanden unberührt und viele Menschen leiden unter den Folgen ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Einige benötigen dringend psychotherapeutische Behandlung. Doch das ist manchmal gar nicht so einfach.

Es braucht mehr Psychotherapeut*innen, die Therapien mit Geflüchteten durchführen wollen und diese auch abrechnen können. Auch für Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung ist dies möglich: mit der „Regelung zur Ermächtigung zur Behandlung von Geflüchteten“.

Helfen Sie Geflüchteten und bieten Sie Psychotherapie mithilfe der Ermächtigung an!

Unsere Videos erklären Ihnen, wie.

Video 1: Ermächtigung – Psychotherapie für geflüchtete Menschen

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In diesem Video wird erklärt, was es mit der „Ermächtigungsregelung“ auf sich hat und warum es sich lohnt, als Psychotherapeutin eine Ermächtigung zu beantragen. Rechtlicher Hinweis: Die Ermächtigung greift im Fall von Menschen, die bereits 18 Monate in Deutschland leben. Die genannten 15 Monate beziehen sich auf eine ältere Regelung, die mittlerweile überarbeitet wurde.

Video 2: Ermächtigung – Psychotherapie für geflüchtete Menschen.

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Im zweiten Video wird erklärt, welche Rolle die Sprachmittlung bei einer Psychotherapie spielen kann, wie eine solche beantragt wird und wie Sie sich vernetzen können.

Unsere Postkarten zur Ermächtigungsregelung können Sie zur Weiterverbreitung auch gerne bestellen.

Bei Fragen rund ums Thema Ermächtigung helfen wir gerne weiter – melden Sie sich gerne bei uns!

info@baff-zentren.org

Das Video wurde als Projekt der BAfF durch das Bundesgesundheitsministerium gefördert. Wir danken dem BMG für die Förderung und anastrophic für die gute Zusammenarbeit!

Sprecher: Daniel Hauschild

Illustrationen: Susanne Asheuer

Text, Konzept: Caspar Schleicher

Animationen, Farbkorrektur: Caspar Schleicher, Lucas Licht

Weitere Informationen:

  • Auflistung von ermächtigten Psychotherapeut*innen

Auf der Seite der BAfF finden Sie eine Auswahl von ermächtigten Psychotherapeut*innen, die Ihre Kontaktdaten zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Behandlung sind, können Sie direkt Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Wenn Sie ermächtigte Psychotherapeut*in sind und gerne aufgenommen werden möchten, melden Sie sich gerne unter info@baff-zentren.org

  • Arbeitshilfe zur Beantragung der Ermächtigung

Eine Ermächtigung ist für einzelne Therapeut*innen oder für Institutionen möglich. Wie diese zu beantragen ist, wird hier erklärt. Die Ermächtigung gilt für die Behandlung von Geflüchteten, die bereits länger als 18 Monate in Deutschland sind, bis zur Anerkennung. Dolmetscher*innenkosten müssen weiterhin beim Sozialamt beantragt werden. Die Arbeitshilfe als PDF

  • Stellungnahme der BAfF e.V. zur Ermächtigungsregelung

In unserem Forderungspapier „Mehr Behandlungskapazitäten durch Ermächtigung zur therapeutischen Behandlung?“ stellen wir die praktischen und strukturellen Hürden beim Ausbau von Behandlungskapazitäten für Geflüchtete dar. Zum Beitrag