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FAQ

Welche besonderen Rechte haben traumatisierte Geflüchtete in Deutschland/der EU?

Nach europäischen Richtlinien muss Deutschland besondere Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten identifizieren und ihren besonderen Bedarfen in Bezug auf das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen Rechnung tragen. Hierzu gehört auch medizinische und/oder therapeutische Behandlung.

Sowohl die EU-Aufnahmerichtlinie, als auch die EU-Verfahrensrichtlinie legen Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter fest. Als besonders schutzbedürftig werden beispielsweise (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, von Menschenhandel Betroffene, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben definiert (Art. 21 AufnahmeRL).

Es wird davon ausgegangen, dass diese besonders vulnerablen Personen Unterstützung benötigen um ihr Asylverfahren, das teilweise hohe Anforderungen an Schutzsuchende stellt, unter fairen Bedingungen durchlaufen zu können (Art. 24 VerfahrensRL). Außerdem sollen sie davor geschützt werden im Aufnahmeland erneut von Gewalt betroffen zu sein und ihren besonderen Bedarfen muss Rechnung getragen werden. Daher wurde festgelegt, dass Mitgliedsstaaten diese besondere Schutzbedürftigkeit feststellen und sicherstellen müssen, dass identifizierte Schutzsuchende Unterstützung abhängig von ihren besonderen Bedarfen erhalten (Art. 22 AufnahmeRL). Besondere Bedarfe können sich neben dem Asylverfahren beispielsweise auf die Unterbringung und Verteilung beziehen. Nach Art. 19 der AufnahmeRL müssen die Mitgliedstaaten außerdem dafür Sorge tragen, dass alle Schutzsuchenden die erforderliche medizinische und psychologische Versorgung erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Infoseite zu Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit der BAfF: http://www.baff-zentren.org/identifizierung/

Im Video der BAfF „Besondere Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten – Was bedeutet das?“ unter: http://www.baff-zentren.org/videos/

EU-Aufnahmerichtlinie (RICHTLINIE 2013/33/EU): https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF

EU-Verfahrensrichtlinie (RICHTLINIE 2013/32/EU): https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0060:0095:DE:PDF