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Arbeitshilfe: Beantragung einer Ermächtigung für Psychotherapeut*innen

Diese Arbeitshilfe soll Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz bei der Beantragung einer Ermächtigung unterstützen.

Die Ermächtigung ersetzt (partiell) eine fehlende Kassenzulassung. Sie schafft die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten, welche noch Leistungen nach § 2 AsylbLG (sog. Analogleistungen, die den Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) entsprechen), erhalten. Es werden die Grundlagen erläutert, Hinweise zur Antragstellung gegeben und Spezifika in der Praxis erklärt

Die Arbeitshilfe als pdf (Stand November 2021)