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Folter

Verbreitung

Im Jahr 2014 dokumetierte Amnesty International Fälle von Folter in 141 Staaten über die Zeitspanne der vorangegangenen fünf Jahre. 607 Menschen in 22 Staaten wurden hingerichtet. In mindestens 18 Ländern wurden Kriegsverbrechen begangen. In 119 Staaten wurde die Freiheit der Meinungsäußerung willkürlich eingeschränkt. In mindestens 62 Staaten saßen Menschen aus politischen Gründen in Haft. In 93 Staaten wurden unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt. In 78 Ländern gelten Gesetze, welche gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisieren.

Begriff und Ausprägungen

Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen zielgerichteten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine wichtige Information zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten oder um den Willen und Widerstand der Folteropfer zu brechen. Im engeren Sinne tritt Folter als eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (Teile der Exekutive, politisch-militärische Organisationen oder Gruppen o.ä.) an einem Individuum auf. Anwendungsbeispiele sind das Foltern zum Erzwingen von Geständnissen seitens der Inquisition, der Polizei oder des Geheimdienstes. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen.

Es wird unterschieden zwischen physischer und psychischer Folter, wobei Formen der psychischen Folter immer häufiger zur Anwendung kommen; nicht zuletzt da sie schwerer nachweisbar sind. Psychische Folter zielt auf die totale Zerstörung der Persönlichkeitsstruktur ab. Den Opfern werden der freie Wille und das Vertrauen in andere Menschen beispielsweise durch Scheinhinrichtungen, sinnlose Aufgabenstellungen, Isolation, Schlafentzug und Demütigungen jeglicher Art gebrochen. Bei Folter sind sexuelle Übergriffe sehr häufig. Daraus können nicht nur körperliche Probleme sondern auch schwere psychische Störungen resultieren. Dies sind vor allem die Posttraumatischen Belastungsstörungen und depressive Störungen.

Internationale Ächtung

Folter ist international geächtet, in Deutschland gilt das Foltern einer Person als Straftat. Völkerrechtlich enthalten Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folterverbot: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Bzw.: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von weitreichenderer Bedeutung, da es – anders als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen – einklagbare Rechte begründet, die von jedermann vor dem Gerichtshof der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können. Weitere völkerrechtliche Folterverbote finden sich in Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und in der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.