Close

Koalitionsvertrag muss Schutz und Rechte von Geflüchteten sicherstellen

BAfF fordert klare Strategie zur Einhaltung humanitärer Verpflichtungen in der Anerkennung und Versorgung Asylsuchender im Koalitionsvertrag


Nachdem sich SPD, Grüne und FDP auf die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen geeinigt haben, fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) die zukünftige Ampelkoalition dazu auf, die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten im Koalitionsvertrag zu verankern und einen angemessenen Zugang zum Gesundheitssystem sicherzustellen:

  • Berücksichtigung psychologisch-psychotherapeutischer Expertise und Rücknahme überhöhter Darlegungserfordernisse im Asylverfahren
  • Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs auf Sprachmittlung für Geflüchtete
  • Sicherstellung ausreichender Finanzierung der psychosozialen Zentren für Geflüchtete

In den Sondierungen konnten die Parteien sich auf die Leitlinien ihrer Zusammenarbeit verständigen. In den Koalitionsverhandlungen müssen sie sich nun auf die Details einigen, die große Auswirkungen auf das Leben unzähliger Menschen in Deutschland haben“, sagt Lukas Welz, Geschäftsführer der BAfF. „Die Asylrechtsverschärfungen in den letzten Legislaturperioden führen zu traumatisierenden Abschiebungen und mangelnder Gesundheitsversorgung von geflüchteten Überlebenden von Krieg, Verfolgung und Folter. Ein künftiges Bündnis der Mitte, dass für eine umfassende Erneuerung einsteht, muss den eigenen humanitären Verpflichtungen Deutschlands nachkommen und das Land in der Realität einer Weltgemeinschaft im 21. Jahrhundert verorten.“  

Momentan verzeichnen die psychosozialen Zentren, die bereits über die Kapazitätsgrenzen hinaus arbeiten, einen Anstieg an Anfragen. Nicht zuletzt die humanitäre Katastrophe in Afghanistan führt zu einem erhöhten Bedarf. Die Verschärfungen des Asylrechts haben dazu geführt, dass schutzbedürftige Geflüchtete, darunter traumatisierte Überlebende, trotz Krankheit abgeschoben wurden – ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht. Bevorstehende Abschiebungen bedeuten für die Betroffenen eine krisenhafte Zuspitzung und können damit ein erhöhtes Suizidrisiko darstellen. Zudem fehlt es an einem gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung. Ohne Sprachmittlung kann es zu Missverständnissen kommen, die es für Betroffene erschwert, Trauer und Schmerz angemessen verarbeiten zu können.

Die Pressemitteilung als PDF.