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Folterprävention

Das Projekt „Folterprävention – Schutz von Folteropfern und besonders vulnerablen Flüchtlingen“ berücksichtigt ausdrücklich die speziellen Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, insbesondere von jenen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erleiden mussten.

EU-Recht

Die EU-Aufnahme-Richtlinie (2003/9/EG vom 27. Januar 2003) zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten fordert ausdrücklich, dass Personen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, die Behandlung erhalten, die für Schäden, welche ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden erforderlich und somit für die Sicherung ihrer Gesundheit unerlässlich ist. In Deutschland existiert jedoch weder ein Verfahren zur Feststellung dieser besonders vulnerablen Flüchtlingsgruppen, noch werden die Behandlungskosten für die Rehabilitation der Überlebenden von Folter, Vergewaltigung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Gesundheitsregelversorgung übernommen. Die Bestimmungen der Richtlinie laufen so ins Leere.

Projektziel

Analog zur Begrifflichkeit im Gesundheitswesen hat sich in der Rehabilitation und Behandlung von Folteropfern ein Modell der Präventionsarbeit etabliert, das den theoretischen Hintergrund für unser Projekt liefert. Die Projektaktivitäten lassen sich entsprechend auf drei verschiedenen Wirkungsebenen ansiedeln.

Ausgehend vom Präventionsansatz ist das Ziel des Projekts, die Rahmenbedingungen für traumatisierte Flüchtlinge zu verbessern und die notwendige medizinische bzw. psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Dies stellt das Kernanliegen der BAfF und ihrer Mitgliedszentren dar und wird im Rahmen des Projektes auf eine breite Basis gestellt.

Wirkungsebenen der Präventionsarbeit

Tertiäre Prävention – Bereitstellung der erforderlichen Behandlung zur Vermeidung langanhaltender negativer Auswirkungen.

Auf der Ebene der tertiären Prävention plant die BafF eine umfassende Dokumentation und Veröffentlichung von Zeitzeugengeschichten. Dadurch sollen zum einen die Öffentlichkeit sowie relevante Entscheidungsträger für die Folgen von politischer Verfolgung, Krieg, Flucht und Leben im Exil sensibilisiert werden. Die in diesem Rahmen durchgeführten Maßnahmen erfüllen gleichzeitig eine therapeutische Funktion, indem sie den Betroffenen eine Möglichkeit bieten, alternative Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten auf dem Ansatz der narrativen Therapie zu entwickeln.

Sekundäre Prävention – Frühzeitiges Erkennen der besonderen Bedürfnisse traumatisierter Flüchtlinge.

Im Rahmen der sekundären Prävention werden Empfehlungen für die Einrichtung eines Verfahrens zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit besonders vulnerabler Flüchtlinge im aufenthaltsrechtlichen Verfahren entwickelt sowie Modelle der Umsetzung erarbeitet. Auf dieser Basis soll die Zuführung der erforderlichen Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen strukturell verankert werden. Die Entwicklung eines Modells für einen solchen Gesundheitscheck stellt einen innovativen wie notwendigen Aspekt dar, welcher sich im Rahmen der EU-Richtlinien parallel auch in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten in der aktuellen Diskussion befindet.

Primäre Prävention – Förderung von Gesundheit und Vermeidung von Risikofaktoren.

Die Maßnahmen der primären Prävention beziehen sich insbesondere auf den fachlichen Austausch, die Vernetzung sowie die Fort- und Weiterbildung von Experten aus dem Bereich der Flüchtlings- bzw. Menschenrechtsarbeit. Dies umfasst sowohl die bundesweite und die europäische Dimension, als auch die Vernetzung und Kooperation mit Kollegen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.

Das Projekt wurde gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)eff