BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen
Laufzeit: 01.01.-31.12.2024
Im Modellprojekt „BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme erkennen“ (2021-2022) wurde erstmals ein Konzept zur systematischen und zielgruppenübergreifenden Identifizierung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter nach der Aufnahme in Deutschland entwickelt, pilotiert und evaluiert.
In Folgeprojekten unterstützen wir seitdem bundesweit zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Behörden, Versorgungsstrukturen, Landesministerien und Politik bei der Umsetzung der Rechte für und der Beratung von vulnerablen Geflüchteten.
Dieses Jahr entwickeln wir dazu eine Fachstelle für besondere Schutzbedarfe, die auf den Erfahrungen und Netzwerken der vergangenen Projekte aufbaut und die Maßnahmen in diesem Bereich nachhaltig bündelt.
Policy Paper & Toolbox besondere Schutzbedarfe
Im Rahmen des BeSAFE-Projekts wurden Materialien entwickelt, die bei der Implementierung bedarfs- und standortgeeigneter Identifizierungsmaßnahmen genutzt werden können.
Die Toolbox Schutzbedarfe soll Einrichtungen darin unterstützen, ein Beratungsangebot für Bewohner*innen mit besonderem Schutzbedarf aufzubauen. Kern der Toolbox ist ein Beratungsleitfaden, der Mitarbeitenden Wissen und Handlungsanleitungen für die Beratung von schutzbedürftigen Personen vermittelt. Dazu gehören Poster zur Bewerbung des Beratungsangebots, Dokumente zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung in verschiedenen Sprachen, die individuell angepasst werden können. Außerdem stehen mit einem Dokumentationsbogen und einem Laufzettel Arbeitsmaterialien zur Verfügung, die Mitarbeitende bei der Beratung von Schutzsuchenden direkt nutzen können.
Das Policy Paper richtet sich an politische Entscheidungsträger*innen und zeigt auf, welche strukturellen Mindeststandards erfüllen sein müssen, um eine systematische Identifizierung von Schutzbedarfen in Aufnahmeeinrichtungen umzusetzen.
Die Toolbox wird stetig erweitert, zuletzt durch einen Ablaufplan zum Umgang mit Suizidalität in Unterkünften für geflüchtete Menschen und einer Handreichung zur Zusammenarbeit mit dem BAMF bei der Meldung von Verfahrensgarantien.
Kontakt:
Alva Träbert: alva.traebert@baff-zentren.org
Lisa vom Felde: lisa.vomfelde@baff-zentren.org
Highlights und Lernerfahrungen aus der Pilotierung
Wie wir das Projekt umsetzen, was wir nach zwei Jahren schon erreicht haben und was es perspektivisch für eine möglichst frühzeitige Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit braucht – darüber haben Lisa vom Felde (BAfF
e. V.) und Alva Träbert (Rosa Strippe e. V.) mit der Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften gesprochen.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnt ausdrücklich die Identifizierung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter – damit ist eine zentrale Weichenstellung für das Projektziel erfolgt, nämlich der erklärte politische Wille. Darauf müssen nun bei Bund und Ländern konkrete Maßnahmen folgen.
Lisa vom Felde, BAfF e. V.
Mitglieder der AG Identifizierung besonderer Schutzbedarfe
Die AG Identifizierung besonderer Schutzbedarfe besteht aus folgenden Fachverbänden und NGOs:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e. V.)
Weitere Informationen
Erste Informationen zum Thema auf unserer Themenseite oder im Video „Besondere Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten – Was bedeutet das?“
Projektförderung
Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften