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Fa​chseminare zum Istanbul-Protoko​ll

Interdisziplinäre Fa​chseminare und Works​hops zur Dokumentati​on von Folter nach d​em Istanbul-Protoko​ll

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Hintergrund

Mit der Zunahme von Konflikten auf der ganzen Welt steigt auch die Zahl der Menschen, die in Europa Schutz vor politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung, vor Bürgerkrieg und Elend suchen. Untersuchungen zufolge sind zwischen 30 und 40 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden traumatisiert, darunter Überlebende von Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die sie entweder in ihrer Heimat oder auf dem langen Fluchtweg nach Europa erleiden mussten.

Folterüberlebende zeigen häufig schwere psychische und teilweise auch körperliche Krankheitssymptome. Neben einer fachgerechten therapeutischen Behandlung ist insbesondere die Wiederherstellung von Gerechtigkeit durch die Anerkennung des zugefügten Leides von großer Bedeutung, wozu eine gerichtsverwertbare Dokumentation von Folterfolgen maßgeblich beiträgt. Gleichzeitig ist es sowohl für den Therapieerfolg als auch für das Asylverfahren  wesentlich, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt festzustellen, ob eine Person Opfer von Folter ist.

Anerkannte Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folterfällen und zur psychologisch-psychiatrischen Begutachtung innerhalb des aufenthaltsrechtlichen Asylverfahrens wie das Istanbul-Protokoll oder das Curriculum „Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen“ bestehen bereits seit mehr als 10 Jahren, sind beim Fachpersonal jedoch noch zu wenig bekannt[1]. Gerichte sind nicht verpflichtet , Absolventen der von den Berufskammern empfohlenen Curricula für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (nach sbpm-Standards) mit der Begutachtung zu beauftragen. Zudem haben behandelnde Psychotherapeut/innen, die von Patient/innen und Rechtsanwält/innen gebeten werden, Atteste, Stellungnahmen oder Parteigutachten im Asylverfahren abzugeben, manchmal nicht die entsprechende Fortbildung, aber auch ohnehin nicht die Zeit, mit der geforderten ausführlichen Argumentation zu schreiben, weshalb viele dieser Gutachten, Atteste und Stellungnahmen fachlich leider nicht ausreichend sind.[2]

In einem Bericht[3] des Internationalen Dachverbands der Therapiezentren für Folterüberlebende (IRCT) gaben 72 % der befragten Zentren für die Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen und Folteropfern in Europa und außerhalb an, dass es im Rahmen des nationalen Asylverfahrens ihrer Länder kein Verfahren gibt, um festzustellen, ob eine Person Opfer von Folter ist. Weiter geben 55 % dieser Zentren an, auf kein Ausbildungsangebot (abgesehen von den  Materialien vom IRCT) zurückgreifen zu können, um ihre Beschäftigten in der Anfertigung eines entsprechenden medizinisch-juristischen Gutachtens über mögliche Folterfolgen schulen zu können. In Deutschland ist die Fortbildung zur Begutachtung von psychischen Folterfolgen durch regelmäßige Durchführung von 3-4-tägigen Curricula (s.o.) in verschiedenen Bundesländern seit 2002 möglich, es besteht jedoch nach wie vor ein Defizit im Bereich der Dokumentation und Bewertung eventueller körperlicher Folterspuren. Auch sind bislang zu wenig zertifizierte Gutachter auf den Listen der Berufskammern.

Um dieses Defizit zwischen den benötigten Kenntnissen und dem Mangel an Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Anfertigung medizinisch-juristischer Gutachten über Folterfolgen zu beheben, bieten die Professur für Ethik in der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und das Behandlungszentrum für Folteropfer (bzfo) in Berlin gemeinsam mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum (mfh) eine Reihe interdisziplinärer Fachseminare und Workshops zur Untersuchung und gerichtsverwertbaren Dokumentation von Folter an. Internationaler Schirmherr der Fachseminare ist der Internationale Dachverband der Therapiezentren für Folterüberlebende (IRCT).

Interdisziplinäre Fachseminare (1,5-tägig)

…für Ärzt/innen aller Fachrichtungen, Psycholog/innen, Jurist/innen, sowie für alle anderen Berufsgruppen, die potenziell mit Folterüberlebenden zu tun haben. Die Fachseminare vermitteln Grundzüge rechtlicher, psychologischer und somatischer Aspekte der Dokumentation von Folter bei Überlebenden, ergänzt durch Workshops zu den einzelnen Themenpunkten.

Die Dozentinnen und Dozenten sind anerkannte Fachkolleg/innen und u.a. Mitglieder der Projektgruppe „Standards zur Begutachtung psychotramatisierter Menschen (SBPM). Eine Zertifizierung der Seminare durch die jeweiligen Landesärzte-, Psychotherapeuten- oder Anwaltskammern zur Anerkennung von Fortbildungspunkten ist beantragt.

Berlin: 28. – 29. Juni 2014
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4

Düsseldorf: 5. – 6. Juli 2014
Ärztekammer Nordrhein | Tersteegenstr. 9

München: 26. – 27. Juli 2014
EineWeltHaus | Schwanthalerstr. 80

Teilnahmegebühr inkl. Snacks und Unterlagen: 160,00 €
Ermäßigt (für Personen in Ausbildung, NGOs): 80,00 €

Anmeldung bis zum 20. Juni über die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum bei:
Bianca Schmolze: b.schmolze@gerechtigkeit-heilt.de
Hanna Schirovsky: pr@mfh-bochum.de

Weitere Informationen zu den Fachseminaren unter: www.mfh-bochum.de

Interdisziplinäre Workshops (ca. 4,5 Stunden)

…für Ärzt/innen aller Fachrichtungen, Psycholog/innen, Jurist/innen, sowie für alle anderen Berufsgruppen, die potenziell mit Folterüberlebenden zu tun haben. Die ca. 4,5-stündigen Workshops bieten einen Einstieg in die Thematik und können für fünf bis 15 Personen kostenlos gebucht und direkt bei Ihnen durchgeführt werden. Die Workshopdauer kann nach Vereinbarung angepasst werden.

Der Workshopinhalt deckt folgende Themen ab:

  • Was ist Folter und welche Auswirkungen hat sie?
  • Rechtliche und ethische Verpflichtungen
  • Istanbul-Protokoll und SBPM-Standards: Entstehung, Inhalt, Implementierung
  • Dokumentation von Folter in Deutschland: Wozu und was ist zu beachten?

Eine Zertifizierung der Workshops durch die jeweiligen Landesärzte-, Psychotherapeuten- oder Anwaltskammern zur Anerkennung von Fortbildungspunkten ist beantragt. Weitere Informationen zu den Workshops hier.

Sie stellen den Raum, einen Videoprojektor und ggf. Catering – alles andere erledigen wir. Die Kosten für Anfahrt, falls nötig Übernachtung sowie für Referenten sind durch ein EU-Projekt gedeckt.

Buchung bei:
Holger Furtmayr
Professur für Ethik in der Medizin
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
holger.furtmayr@fau.de

Fortbildungen nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (4-tägig)

…für die Zertifizierung als Gutachterin bzw. Gutachter im aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Weitere Informationen zu den Fortbildungen hier.



[1] Furtmayr/Schmolze/Wenk-Ansohn: Die ärztliche Dokumentation von Folgen der Folter – Verpflichtungen im Namen der Menschenrechte. Deutsches Ärzteblatt, Juni 2014.

[2] Vgl. Hoffmann/Hagemeier/Altenhain/Kruse: Evaluation ärztlicher und psychologischer Bescheinigungen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Psychotherapie, Psychosomatik, medizinische Psychologie 2013.

 3] “Recognising Victims of Torture in National Asylum Procedures. A comparative overview of early identification of victims and their access to medico-legal reports in asylum-receiving countries”, International Rehabilitation Council for Torture Victims, 2013  http://www.irct.org/files/Filer/publications/MLRweb.pdf