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Arbeitshilfe: Leitfaden zur Beantragung einer Psychotherapie für Geflüchtete

Die Inanspruchnahme und Finanzierung ambulanter Psychotherapien für Geflüchtete beruht auf einem rechtlich komplexen System. Ob eine Therapie finanziert wird und bei wem diese durchgeführt werden kann, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist dies auf Patient*innenseite abhängig vom Aufenthaltsstatus. Zum Teil ist außerdem die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik maßgeblich. Diese Arbeitshilfe soll anschaulich darstellen, welchen Personen welche sozialrechtlichen Ansprüche zustehen und wie sich dies auf die Gesundheitsversorgung allgemein und insbesondere die Psychotherapie auswirkt. Dabei soll zudem auf die Voraussetzungen eingegangen werden, die Psychotherapeut*innen erfüllen müssen, um Geflüchtete zu behandeln.

Die Arbeitshilfe als pdf (aktualisierte Fassung)