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Arbeitshilfe: Beantragung der Kostenübernahmen von Therapie mit minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen

Für die Beantragung von Therapien für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund gelten gegenüber der Beantragung von Therapien für erwachsene Geflüchtete einige Besonderheiten. Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Kinder und Jugendliche handelt, die unbegleitet oder in Begleitung der Eltern oder einer anderen erziehungs- insbesondere sorgeberechtigten Person eingereist sind.

Die Arbeitshilfe als pdf (Stand 2017)