Policy Paper & Toolbox besondere Schutzbedarfe
Durch europäische Gesetzgebung (EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie) ist Deutschland dazu verpflichtet, besondere Schutzbedarfe von vulnerablen Geflüchteten festzustellen und diesen Bedarfen Rechnung zu tragen. Als besonders schutzbedürftig gelten in Deutschland u.a. begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Betroffene von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Personen, die … Policy Paper & Toolbox besondere Schutzbedarfe weiterlesen
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