Praxisleitfaden „Traumasensibler Umgang mit Geflüchteten“

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Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften braucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind.

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