Close
Bundestagswahl Mensch-ärger-Dich-nicht
Foto: pixelpart / pixelio.de

Wahlprüfsteine 2013 – Reaktionen der Parteien auf die Forderungen der BAfF

wahlprühfsteine
Foto: pixelpart / pixelio.de

Die BAfF hat im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 ihre Forderungen an die künftige Bundesregierung als Wahlprüfsteine versandt:

  • Die Sicherstellung einer adäquaten gesundheitlichen Versorgung:
    • Gewährung von Leistungen analog den Bestimmungen des SGB, d. h. Abschaffung der Einschränkungen der therapeutischen Leistungen nach AsylLG
    • Frühzeitiges Erkennen von körperlichen und seelischen Erkrankungen
    • Für Flüchtlinge mit psychischen Traumafolgestörungen gesicherter Zugang zu einem qualifizierten interdisziplinären Beratungs- und Therapieangebotes, u. a. durch Sicherstellung der Finanzierung der bestehenden Psychosozialen Zentren und Ausbau in derzeit unterversorgten Gebieten
    • Finanzierung von unabhängigen qualifizierten Dolmetschern als notwendiger Bestandteil zur Durchführung von Behandlung und Therapie
  • Unterbringung in angemessenem Wohnraum, insbesondere Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse bei besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen
  • Arbeitserlaubnis
  • Schnelle Familienzusammenführung
  • Berücksichtigung bestehender psychischer Belastungen in den Asylverfahren insbesondere für Flüchtlinge mit psychischen Traumafolgestörungen:
    • Abschiebeverbot und keine zwangsweise Rückführung im Rahmen von Dublin-II-Verfahren
    • Möglichst rasche Herstellung eines sicheren Lebensumfeldes (Bleiberecht)

Alle Parteien wurden gebeten, darzulegen, wie sie zu unseren Forderungen stehen, welche Schritte sie zur Behebung der derzeit bestehenden Mängel in der Gesundheitsversorgung unternehmen werden. Mit Ausnahme der SPD haben sich alle Parteien unseren Forderungen gestellt.

Lesen Sie hier die Antworten der einzelnen Parteien:

Logo CDU/CSU[toggle title_open=“CDU und CSU treten für den Schutz politisch Verfolgter ein, wie es unserem Grundgesetz und der aus unserem christlich geprägten Menschenbild entspringenden Verantwortung entspricht.“ title_closed=“CDU und CSU treten für den Schutz politisch Verfolgter ein, wie es unserem Grundgesetz und der aus unserem christlich geprägten Menschenbild entspringenden Verantwortung entspricht.“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Mehr“ read_less_text=“Weniger“ include_excerpt_html=“no“]CDU und CSU treten für den Schutz politisch Verfolgter ein, wie es unserem Grundgesetz und der aus unserem christlich geprägten Menschenbild entspringenden Verantwortung entspricht. Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, muss auf Deutschland vertrauen können. Deshalb bekennen wir uns zum Grundrecht auf Asyl.
Auch in Zukunft werden wir Flüchtlingen helfen. Dabei setzen wir uns auch für neue Formen des Schutzes ein, wie der Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten, wenn ihnen eine baldige Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist oder wenn sie nicht dauerhaft in das Land, das sie zuerst aufgenommen hat, eingegliedert werden können. Dabei bauen wir weiterhin, ebenso wie bei der Hilfe für Flüchtlinge weltweit, auf die enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen.
Wir wollen, dass das Asylrecht für die wirklich Verfolgten da ist. Unser Asylsystem ist daher an den humanitären Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen und damit unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, auch die Gesundheitsversorgung erhalten, die sie medizinisch benötigen. Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt eine Versorgung in medizinischen Akutfällen, also zum Beispiel bei Schmerzen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie alle Leistungen im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt, sicher. Hierzu gehört ebenfalls die notwendige psychotherapeutische Versorgung. Viele der Asylbewerber haben auf Grund ihrer Flucht starke psychische Belastungen erlitten, die einer umfassenden sofortigen Behandlung bedürfen.
[/toggle]

 

grüne logo[toggle title_open=“In Deutschland unterliegen Schutzsuchende und Flüchtlinge erheblichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsverboten und diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungseinschränkungen. Diese unnötig restriktiven Regelungen lehnen wir ab.“ title_closed=“In Deutschland unterliegen Schutzsuchende und Flüchtlinge erheblichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsverboten und diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungseinschränkungen. Diese unnötig restriktiven Regelungen lehnen wir ab.“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Mehr“ read_less_text=“Weniger“ include_excerpt_html=“no“]In Deutschland unterliegen Schutzsuchende und Flüchtlinge erheblichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsverboten und diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungseinschränkungen. Diese unnötig restriktiven Regelungen lehnen wir ab. Wir sagen mit dem Bundesverfassungsgericht: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar! Wir fordern daher die vollständige Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes, einschließlich des teuren und entwürdigenden Sachleistungsprinzips und der drastischen Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung.
Wir wollen vielmehr sicherstellen, dass traumatisierte Flüchtlinge und Opfer von Folter adäquate medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung erhalten. Dazu gehören Leistungen nach den Bestimmungen des SGB sowie weitere Vorkehrungen, um frühzeitig körperliche und seelische Erkrankungen zu erkennen. Wir setzen uns für den Ausbau und die dauerhafte Finanzierung eines qualifizierten interdisziplinären Beratungs- und Therapieangebotes ein, einschließlich einer Finanzierung von unabhängigen qualifizierten Dolmetschern als notwendiger Bestandteil einer Behandlung. Die wertvolle Arbeit der bestehenden Psychosozialen Zentren muss auf Dauer sichergestellt und ausgebaut werden.
Bestehende psychische Belastungen müssen in Asylverfahren frühzeitig erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehört auch ein Vertrauen schaffendes Wohnumfeld. Die Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften („Lagerunterbringung“) oder gar die Abschiebungshaft widersprechen dem; wir wollen beides abschaffen.
Wir wollen zudem die Regelung abschaffen, nach der Flüchtlinge nur in denjenigen EU-Staaten aufgenommen werden, in denen sie als erstes angekommen sind (Dublin II-Verordnung). Flüchtlinge sollen selbst entscheiden können, wo sie Asyl beantragen.
Außerdem muss für Menschen, die über viele Jahre hinweg ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland gelebt haben, die Möglichkeit zur Erlangung eines sicheren Aufenthalts geschaffen werden. Wir setzen uns daher für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Geduldete ein, wobei insbesondere an die Lebensunterhaltssicherung keine unrealistischen Anforderungen gestellt werden dürfen.
[/toggle]

 

fdp[toggle title_open=“Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie Traumatisierte, müssen frühzeitig als solche identifiziert werden.“ title_closed=“Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie Traumatisierte, müssen frühzeitig als solche identifiziert werden.“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie Traumatisierte, müssen frühzeitig als solche identifiziert werden. Nur dann kann gewährleistet werden, dass sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit behandelt werden. Falls es bei der Identifizierung Defizite geben sollte, müssen diese von den Behörden ausgeräumt werden.
Zur Versorgung gehört selbstverständlich auch eine angemessene Gesundheitsversorgung, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen orientiert.
Asylbewerber sollen vom ersten Tag ihres rechtmäßigen Aufenthalts an arbeiten dürfen. Es entspricht dem liberalen Selbstverständnis, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, sondern sie die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Wir haben ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende geschaffen, von dem auch deren Eltern profitieren können. Nun muss in Abstimmung mit den Ländern eine generelle stichtagsunabhängige Lösung für die vielen tausend Betroffenen gefunden werden, die bereits seit Jahren in Deutschland leben, und hier auch absehbar bleiben werden, da eine Aufhebung ihrer Duldung nicht absehbar ist. Kettenduldungen wollen wir abschaffen.
Wir wollen einen solidarischen Beitrag dafür leisten, dass Europa in der Welt ein sicherer Zufluchtsort für politisch Verfolgte ist. Deswegen setzen wir uns für eine europaweite menschenwürdige Regelung des Grundrechts auf Asyl und einen Europäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge – ähnlich dem Königsteiner-Schlüssel in Deutschland – ein. Ziel darf dabei nicht der kleinste gemeinsame Nenner sein. Wir wollen in Deutschland voran gehen und die Arbeitserlaubnispflicht von Asylbewerbern ebenso abschaffen wie die Residenzpflicht für Flüchtlinge.
[/toggle]

 

linke[toggle title_open=“DIE LINKE ist die einzige Partei, die seit 1993 gegen das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gekämpft und nicht an seiner mehrmaligen Verschärfung – etwa auch in rot-grünen Regierungszeiten – mitgewirkt hat.“ title_closed=“DIE LINKE ist die einzige Partei, die seit 1993 gegen das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gekämpft und nicht an seiner mehrmaligen Verschärfung – etwa auch in rot-grünen Regierungszeiten – mitgewirkt hat.“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Sicherstellung einer adäquaten gesundheitlichen Versorgung

DIE LINKE ist die einzige Partei, die seit 1993 gegen das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gekämpft und nicht an seiner mehrmaligen Verschärfung – etwa auch in rot-grünen Regierungszeiten – mitgewirkt hat. Das AsylbLG stand und steht für eine Politik der Entrechtung von Schutzsuchenden. DIE LINKE fordert die Abschaffung des AsylbLG und des darin enthaltenen menschenrechtswidrigen Prinzips einer nur eingeschränkten Gesundheitsversorgung. Stattdessen soll es eine diskriminierungsfreie Gleichbehandlung Aller im Rahmen der gesetzlichen Gesundheitssysteme geben. Der besonderen Situation traumatisierter Flüchtlinge muss dabei natürlich Rechnung getragen werden, dies betrifft etwa die Absicherung qualifizierter psychosozialer Behandlungszentren und die Übernahme von Dolmetscher/innen-Kosten, wo erforderlich.
Wir haben diese Forderungen bewusst in unser Wahlprogramm für die nächste Legislaturperiode aufgenommen und fordern das Asylbewerberleistungsgesetz, die Residenzpflicht und die Unterbringung in Sammellagern sofort abzuschaffen. Asylsuchenden steht das gleiche Recht auf Arbeit, die gleiche Grundsicherung sowie volle Gesundheitsversorgung zu. Geschlechtsspezifische Fluchtursachen müssen als Asylgrund umfassend anerkannt werden. Außerdem muss muttersprachliche psychotherapeutische Versorgung für traumatisierte Flüchtlinge flächendeckend gewährleistet werden.

Wohnraum

Flüchtlinge sollen nach unserer Auffassung grundsätzlich in Mietwohnungen wohnen dürfen, die Zwangsunterbringung in häufig krank machenden und isoliert liegenden Sammellagern muss schnellstmöglich beendet werden. Asylsuchende und Geduldete sollen von Beginn an arbeiten und für sich selbst sorgen können, sie dürfen nicht zwangsweise zu Almosenempfängern gemacht werden. Erst unter diesen Bedingungen können traumatisierte Flüchtlinge zur Ruhe und zu sich selbst kommen. Eine erfolgreiche therapeutische Behandlung von Traumatisierten ist hingegen häufig erschwert oder sogar unmöglich, wenn die Betroffenen zusätzlich unter unzumutbaren Wohnbedingungen und erzwungener Untätigkeit leiden. Es müssen wirksame Verfahren zur möglichst frühzeitigen Erkennung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in der Praxis verankert werden, um einen entsprechenden Handlungsbedarf erkennen zu können.

Arbeitserlaubnis

Siehe oben. Wir fordern eine Arbeitserlaubnis für Schutzsuchende von Beginn an. Für traumatisierte Menschen kann eine regelmäßige Erwerbstätigkeit eine wichtige und die Heilung enorm unterstützende Stabilisierungswirkung haben.

Schnelle Familienzusammenführung

Der Anspruch auf Familienzusammenführung muss erweitert und in der Praxis sichergestellt werden. Subsidiär Schutzberechtigte und humanitäre Flüchtlinge müssen die gleichen Rechte auf Familienzusammenführung erhalten wie international Schutzberechtigte, denn auch sie haben ein Recht auf Familie und werden im Regelfall dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Familiennachzug darf auch nicht durch zu hohe Anforderungen erschwert oder sogar verhindert werden, etwa durch Forderungen nach DNS-Gutachten zum Beleg der Abstammung oder nach Dokumenten, die in den Herkunftsstaaten aufgrund bürokratischer Hürden nur schwer zu erbringen sind. Im Zweifelsfall müssen deshalb nachvollziehbare Erklärungen und eidesstattliche Versicherungen der Betroffenen zur Glaubhaftmachung familiärer Bande genügen.

psychische Belastungen in den Asylverfahren berücksichtigen

Während des Asylverfahrens gilt ein gesetzliches Abschiebeverbot, DIE LINKE fordert darüber hinaus jenseits der Frage einer rechtlichen Flüchtlingsanerkennung einen generellen Abschiebestopp und sicheren Aufenthalt für traumatisierte Flüchtlinge. Die Abschiebung traumatisierter Menschen ist regelmäßig mit unverantwortlichen Gesundheitsgefährdungen und der Gefahr einer Re-Traumatisierung verbunden, insbesondere wenn damit bereits laufende Behandlungen und Therapien zwangsweise unterbrochen werden. Das ist unverantwortlich.
DIE LINKE ist grundsätzlich gegen das geltende EU-Dublin-System. Es basiert auf Mitteln des Zwangs, der Inhaftierung und der gewaltsamen Verschickung von Menschen zur Durchsetzung eines ungerechten Zuständigkeitsprinzips. Das ist ein inakzeptabler Umgang mit Schutzsuchenden – erst Recht, wenn es sich um traumatisierte Flüchtlinge handelt. Wir fordern, dass Flüchtlingen die eigenständige Wahl ihres Aufnahmelandes ermöglicht wird. Auf diese Weise könnten sprachliche Ressourcen und persönliche und familiäre Kontakte für eine leichtere Eingliederung im jeweiligen Land genützt werden. Unterschiedliche Aufnahmequoten innerhalb der EU sollen durch einen Solidaritätsmechanismus ausgeglichen werden, vor allem auf finanzieller Ebene, entsprechend der Bevölkerungsgröße und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Binnenwanderungen innerhalb der EU und die damit verbundene massive Kriminalisierung von Schutzsuchenden würden sich dadurch genauso erübrigen wie zehntausende Inhaftierungen und Abschiebungen, die sich noch vor jeglicher inhaltlicher Prüfung eines Asylgesuchs in der EU jährlich ereignen.
[/toggle]