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BAfF-Studie zeigt: Traumatisierungen bei Geflüchteten werden meist nicht erkannt

Pressemitteilung | Berlin, 11.11.2020

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat am 11.11.2020 eine Studie zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten in Deutschland veröffentlicht. Darin wird auf Basis einer Auswertung der bisher in Deutschland bestehenden Ansätze ein effektives und systematisches Verfahren für eine strukturierte Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten entwickelt. Dieses sollte deutschlandweit umgesetzt und von der Bundesregierung evaluiert werden.

Geflüchtete haben häufig massive Gewalt erlebt – in ihrem Herkunftsland, auf der Flucht und manchmal auch in den Aufnahmeländern. Gleichzeitig stellt das Asylverfahren hohe Ansprüche an Schutzsuchende. Während der Anhörung müssen sie ihre Fluchtgeschichte detailliert und nachvollziehbar schildern. Das ist insbesondere für traumatisierte Menschen nicht ohne weiteres möglich. Damit psychisch erkrankte Schutzsuchende ihr Asylverfahren unter fairen Bedingungen durchlaufen können, haben sie aufgrund von europäischer Gesetzgebung Anrecht auf bestimmte Garantien im Asylverfahren. Außerdem müssen ihre Bedarfe beispielsweise in Bezug auf medizinisch/therapeutische Versorgung oder Unterbringung berücksichtigt werden.

Damit auf die besonderen Bedarfe von Schutzsuchenden eingegangen werden kann, müssen diese zunächst erkannt werden. Die Bundesregierung sieht die Verantwortung für die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe bei den Bundesländern. Das hat dazu geführt, dass die Situation in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist. In der Studie der BAfF werden die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Ansätze in allen Bundesländern  analysiert und daraus ein Verfahren zur strukturierten Identifizierung abgeleitet, das die Vorteile der bereits bestehenden Ansätze beinhaltet.

Bei der Erstellung der Studie ist klar geworden, wie unterschiedlich die Situation in den verschiedenen Bundesländern ist. Das Ganze ist ein Flickenteppich, dabei geht es um fundamentale Rechte. Es sollte egal sein, ob ein Geflüchteter in Bayern oder in Niedersachsen in einer Unterkunft lebt. Wenn die Person Opfer von Folter oder Gewalt geworden ist, muss sie Unterstützung erhalten. Dazu ist Deutschland durch europäische Gesetzgebung verpflichtet.“

sagt Lisa vom Felde, eine Autorin der Studie.

Die BAfF stellt ein Verfahren für eine strukturierte Identifizierung vor, das sicherstellt, dass möglichst alle Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen Unterstützung erhalten, wenn sie dies möchten. Es werden Empfehlungen an die Bundesländer formuliert, Verfahren zu entwickeln, die sich an den in der Studie erarbeiteten Kriterien orientieren. Die Bundesregierung sollte dabei eine Monitoring-Funktion einnehmen, anstatt die Verantwortung ausschließlich an die Bundesländer abzugeben.

Erklärvideo der BAfF zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit:

YouTube

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Weitere Informationen zum Thema unter: www.www.baff-zentren.org/identifizierung

Für Fragen, Interviews und Hintergrundgespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt zu den Autor*innen

Lisa vom Felde
lisa.vomfelde@baff-zentren.org

Lea Flory
lea.flory@baff-zentren.org

Jenny Baron
jenny.baron@baff-zentren.org

Telefon: 01577 – 2722605