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Stellungnahme der BAfF zu den Entwürfen der Aufnahmerichtlinie und der Verfahrensverordnung im Rahmen der GEAS-Reform

Auf EU-Ebene wird seit einiger Zeit u.a. an der Überarbeitung der derzeitigen Verfahrensrichtlinie, Aufnahmerichtlinie, Qualifikationsrichtlinie und der Dublin III-VO gearbeitet. Die Änderungsvorschläge sehen zahlreiche Restriktionen vor. Durch die neue Verfahrensverordnung sollen zum Beispiel die Durchführung von beschleunigten Verfahren und die Durchführung von Grenzverfahren ausgeweitet werden. Außerdem ist eine verpflichtende Zulässigkeitsprüfung vorgesehen und erhebliche Sanktionen für vermeintliche Nichtmitwirkung am Asylverfahren.

Durch die Änderung der Aufnahmerichtlinie werden unter anderem die Möglichkeiten, Sozialleistungen zu entziehen oder einzuschränken erheblich ausgeweitet. Die Dublin IV Verordnung sieht die Streichung der Fristen für den Verantwortungsübergang vor.

Da hiervon auch maßgeblich besonders Schutzbedürftige betroffen sein werden, muss im Gegenzug endlich sichergestellt werden, dass diese Personen die angemessenen Unterstützung zur Durchführung des Asylverfahrens erhalten. In einer Stellungnahme stellt die BAfF Anforderungen an die Beurteilung bzw. Prüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit auf.

Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden und für Rückfragen steht Nina Hager unter nina.hager@baff-zentren.org gerne zur Verfügung.