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Auch in Zeiten der Corona-Pandemie: Rechte von Folteropfern müssen durchgesetzt werden

Zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni 2020 fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) die Bundesregierung auf, ihren Pflichten aus der UN-Antifolterkonvention nachzukommen. Deutschland muss für traumatisierte Geflüchtete und Überlebende von Folter psychosoziale Beratung und psychotherapeutische Behandlung verfügbar machen. Das sollte für Deutschland auch ein Ziel der kommenden EU-Ratspräsidentschaft sein.

„In Zeiten der Corona-Pandemie werden Überlebende von Folter in ihrem Recht auf gesundheitliche und psychosoziale Versorgung eingeschränkt. Die Bundesregierung und die Betreiber*innen von Unterkünften müssen hier Möglichkeiten schaffen, um Beratungsgespräche und Psychotherapien durchführbar zu machen“, fordert Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF e.V. „Das umfasst ausreichend Informationsmaterial in den notwendigen Sprachen, die Möglichkeit, Beratungstermine außerhalb der Unterkunft wahrzunehmen und – falls dies aufgrund von Beschränkungen nicht möglich ist – Zugang zu internet-basierter Therapie und Beratung.“

Die Corona-Pandemie schränkt die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen und Folterüberlebenden ein. Der Zugang zu Therapie und Beratung wird durch Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen der Unterkünfte enorm erschwert. Soziale Distanzierung und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ist durch die räumliche Enge und die fehlende Privatsphäre in den Unterkünften kaum möglich, die mangelhaften Unterbringungsbedingungen verschärfen sich durch Corona. Die Unterkünfte müssen dringend dafür Sorge tragen, dass Geflüchtete weiterhin ihre Termine zu Beratung und Psychotherapie wahrnehmen können. Dafür sind von den Unterkünften eine sichere Internetverbindung und ein geschützter privater Raum bereitzustellen.

„Seit die Beschränkungen in Kraft sind, habe ich meine Therapeutin nicht mehr gesehen. Ich durfte hier ja nicht weg, konnte nicht mehr zu ihr zum Sprechen. Und hier drinnen habe ich keinen Ort für mich, an dem ich Ruhe habe, um mit ihr offen zu sprechen. Ich fühle mich so alleine, wie schon sehr lange nicht mehr. Alles ist wieder dunkler geworden in mir“, berichtet ein Klient über seine Erfahrungen. Die Unterkunft, in der er lebt, wurde nach wenigen Infektionen mit dem Corona-Virus unter kollektive Quarantäne gesetzt.

Bild von congerdesign auf Pixabay

Wir fordern die Bundesländer auf, angemessene Schutz- und Wohnräume für Geflüchtete sicherzustellen. Die Unterbringungsbedingungen müssen massiv entzerrt, die Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards ermöglicht werden. Die Verpflichtung zum Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen sollte aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge beendet werden. Die Wohnverpflichtung dürfte in Anbetracht der drohenden Gesundheitsgefahren regelmäßig aufzuheben sein (bei einem situationsangemessenen Gebrauch der Regelung § 49 Abs. 2 AsylG).

Es sollte eine Priorität sein, traumatisierte Flüchtlinge mehr zu unterstützen. In diesen Zeiten werden Geflüchtete aber leider zusätzlich in ihrer Privatsphäre und ihren sowieso begrenzten Teilhabe- und Gesundheitschancen eingeschränkt. Deutschland wird am 1. Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Hierfür wurde das Ziel „Kampf gegen Corona“ ausgerufen. Angela Merkel betonte in ihrer Regierungserklärung vom 18. Juni 2020: „Die Pandemie zeigt uns: Unser Europa ist verwundbar. […] Noch nie waren Zusammenhalt und Solidarität in Europa so wichtig wie heute.“ Diese Feststellung sollte als Anlass dienen, besonders vulnerable Personen wie Überlebende von Folter zu schützen und ihren Anspruch auf Rehabilitation, auf gesundheitliche und psychotherapeutische Hilfe zu verwirklichen.

Dieser Schutzauftrag muss auch im Rahmen der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) oberste Priorität haben. Der Vorschlag der Bundesregierung, eine Vorprüfung von Asylanträgen an den europäischen Außengrenzen vorzunehmen, gefährdet die Rechte traumatisierter Geflüchteter. Aufgrund ihrer psychischen Belastungen brauchen sie eine sichere Umgebung und besondere Verfahrensgarantien, um ihre Fluchtgründe in der geforderten Genauigkeit darlegen zu können. Da dies im Rahmen eines Masseverfahrens an der Grenze nur schwerlich gewährleistet werden kann, ist zu befürchten, dass vielen Folterüberlebenden die Einreise in die Europäische Union verwehrt bleiben wird. Dieser Einschnitt in die Rechte von traumatisierten Geflüchteten ist mit menschenrechtlichen Standards nicht vereinbar.