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Pressemitteilung zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie

Deutschland versäumt Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie:
Kaum gesundheitliche Versorgung für schutzbedürftige Flüchtlinge

Berlin, 20.7.2015 Am Montag, den 20. Juli läuft für alle europäischen Mitgliedsstaaten die Frist zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie in nationales Recht ab. Die EU-Aufnahmerichtlinie hat für Asylsuchende, die als „besonders schutzbedürftig“ erkannt werden, existentielle Bedeutung. Zu dieser Gruppe gehören u.a. Menschen, die in ihren Herkunftsländern Opfer von schwerer Gewalt, von Folter oder anderen Menschenrechtsverletzungen geworden sind, aber auch alle Geflüchteten, die an schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen leiden. Bislang stoßen diese Menschen auch wenn sie schwer traumatisiert sind – in unserem Gesundheitssystem auf enorme Barrieren.

Dies muss sich jetzt ändern, denn die EU-Aufnahmerichtlinie besagt: besonders schutzbedürftige Asylsuchende haben Anspruch darauf, als solche identifiziert und medizinisch sowie psychosozial versorgt zu werden.

„In Deutschland aber bleibt nach wie vor unklar, wie und durch wen die Identifizierung und Versorgung der Geflüchteten erfolgen soll und vor allem ob und von wem dafür finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“ sagt Elise Bittenbinder, Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). „Die BRD hat die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie am 20.7. versäumt. Sie hat nach wie vor kein Konzept für die Identifizierung und Versorgung Asylsuchender.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz blockiert weiterhin die Integration von Geflüchteten in das Gesundheitssystem. Im psychosozialen Bereich sind die 26 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer häufig die einzigen Anlaufstellen. Sie können mit den aktuell verfügbaren Ressourcen nur einen Bruchteil des steigenden Versorgungsbedarfs abdecken: immer häufiger müssen KlientInnen in Krisensituationen abgewiesen werden.

„Menschen, die in Syrien, Afghanistan, Tschetschenien und vielen anderen Ländern schwere traumatische Erfahrungen gemacht haben, werden beim Zugang zu dringend nötigen Behandlungsleistungen noch immer diskriminiert. Die BAfF wertet das als klaren Verstoß gegen das Menschenrecht auf Gesundheit – dass dieser sich zudem gegen Personen richtet, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen in die Bundesrepublik geflohen sind, ist beschämend.“

Die BAfF fordert die Bundesregierung auf, sich endlich für schutzbedürftige Asylsuchende verantwortlich zu zeigen. Allen Geflüchteten bundesweit sind – unabhängig von Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer – ab dem ersten Tag ihrer Einreise vollwertige Krankenversichertenkarten auszustellen. Die Arbeit der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge ist strukturell abzusichern und auszubauen.

Weitere Hintergrundinformationen finden sich im Forderungspapier der BAfF und in der Pressemitteilung zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie.

Kontakt:

Elise Bittenbinder

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Tel.: 030 310 124 63
eMail: elise.bittenbinder@baff-zentren.org
wwwbaff-zentren.org