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Pressemitteilung: Gesundheitsausschuss berät Versorgung von Geflüchteten

Pressemitteilung, 07.06.2016

Gesundheitsausschuss berät Versorgung von Geflüchteten – Sachverständige fordern Versicherungsstatus für Asylsuchende

Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten wird morgen durch die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Fraktion DIE LINKE erneut in die parlamentarische Diskussion eingebracht. Sie wird von 16.30 bis 17.30 Uhr in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses beraten. Gefordert werden vor allem ein diskriminierungsfreier Zugang zum Gesundheitssystem sowie die Stärkung der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung insbesondere für traumatisierte Geflüchtete.

Die Forderungen der Fraktionen werden durch die Expertise von Sachverständigen aus den unterschiedlichen gesundheitlichen Sektoren bewertet. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.) wird neben weiteren Sachverständigen wie der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Medibüros und Medinetzen mit dem Ausschuss in den Dialog treten.

Als Vertreterin der Psychosozialen Zentren unterstützt die BAfF e.V. die Forderung der Fraktionen, Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Ankunft eine „vollwertige“ Gesundheitskarte zu erteilen, mit der sie diskriminierungsfrei Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus wird die BAfF sich dafür einsetzen, dass endlich auch die Finanzierung von Dolmetscherkosten gesetzlich geregelt wird. Die Vorsitzende des Verbands, Elise Bittenbinder, kritisiert das Ausbleiben der gesetzlich zu vereinbarenden Kostenübernahme vehement:

„Notwendige Behandlungen bleiben aufgrund der fehlenden Kostenübernahme für professionelles Dolmetscherpersonal aus oder werden häufig aus der Not heraus nur durch das Hinzuziehen von Familienangehörigen – auch Kindern -ermöglicht. Die Angehörigen sind entsprechend unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Dem kann und muss vorgebeugt werden. Ohne sprachliche Verständigung ist die Behandlung von Geflüchteten sowohl fachlich als auch ethisch unzulässig.“

Die BAfF e.V. begrüßt sehr, dass der Gesundheitsausschuss auch die Finanzierung der Psychosozialen Zentren in die Tagungsordnung aufnimmt. Solange die Zugangsbarrieren zum regulären Gesundheitssystem bestehen und die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Deutschland zum großen Teil durch die Behandlungszentren erbracht wird, muss auch eine stabile institutionelle Förderung dieser Leistungen sichergestellt werden.

„Die Psychosozialen Zentren nehmen seit 30 Jahren einen Versorgungsauftrag wahr, der nach wie vor zum großen Teil spenden-, projekt- und stiftungsgefördert finanziert wird“ mahnt Elise Bittenbinder. „Dieser Situation muss endlich strukturell begegnet werden.“

 

Die ausführliche Stellungnahme der BAfF e.V. finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://www.baff-zentren.org/news/stellungnahme-der-baff-e-v-zur-oeffentlichen-anhoerung-des-ausschusses-fuer-gesundheit-am-08-06-2016/

Informationen zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 8.6.:

https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a14/anhoerungen/versorgung-fluechtlinge/420482

 

Kontakt:

BAfF e.V. | Paulsenstraße 55-56 | 12163 Berlin |Telefon: 030 310 124 63 | 030 234 893 89
e-Mail: info@baff-zentren.org | Web: www.baff-zentren.org