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Positionen der BAfF zu den Sondierungsgesprächen

Eine große Zahl der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, hat schwere Gewalt erlebt. Sie brauchen Schutz und ein Leben in Sicherheit, menschenwürdige Lebensbedingungen und einen gesicherten Zugang zu einer qualifizierten Behandlung von seelischen und körperlichen Erkrankungen.

Damit dies bei Verhandlungen und Gesprächen der Parteien nicht verloren geht, hat die BAfF zu vier Themen in aller Kürze ihre Positionen geschildert und an die Parteien verschickt:

  • Zugang zur Gesundheitsversorgung und qualifizierten Behandlungsstrukturen absichern
  • Schutzfaktor Familie – Ankommen ermöglichen durch Familiennachzug
  • Exkludierung macht krank – Unterbringung in „Entscheidungs- & Rückführungszentren“ verhindern
  • Abschiebung in sog. „sichere Herkunftsländer“ stoppen – Faire Asylverfahren gewähren

 

Zugang zur Gesundheitsversorgung und qualifizierten Behandlungsstrukturen absichern

Das Menschenrecht auf Gesundheit, wie es u.a. im UN-Sozialpakt festgelegt ist, und die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie finden für Geflüchtete in Deutschland nur eingeschränkt Beachtung. Ein großer Teil der Geflüchteten hat ausschließlich begrenzten Zugang zu den Angeboten der Gesundheitsregelversorgung. Das Asylbewerberleistungsgesetz gesteht ihnen lediglich eine Minimalversorgung zu. Zudem existieren keine Kriterien für die Entscheidung über Anträge auf Gesundheitsleistungen, wie sie ansonsten in der Gesundheitsregelversorgung bestehen und damit einen fachgerechten Umgang sicherstellen. Eine weitere Barriere für Geflüchtete im Zugang zu den Leistungen der Gesundheitsregelversorgung ist durch das Fehlen der Finanzierung von Kosten für notwendige Sprachmittlung gegeben, ohne die eine Behandlung wie die Psychotherapie, nicht stattfinden kann. Es fehlt eine gesetzliche Verankerung für diese.

Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer stellen bundesweit eine barrierefreie Struktur der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete zur Verfügung und sind in vielen Regionen zentrale Anlaufstelle. Die Finanzierung der PSZ ist bundesweit jedoch instabil und unzureichend.

Die BAfF fordert daher die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten:

  • Gleichstellung der Geflüchteten analog des Leistungsspektrums für gesetzlich Versicherte.
  • Einführung bundesweit verbindlicher Rahmenvorgaben und Qualitätsrichtlinien als Grundlage der Entscheidung über Gesundheitsleistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  • Langfristige Sicherstellung der Struktur der bundesweit etablierten PSZ durch Bundesmittel.
  • Gesetzliche Verankerung von Sprachmittlungskosten.

Schutzfaktor Familie – Ankommen ermöglichen durch Familiennachzug

Die Stärkung der Bedeutung von Familie bedeutet die Stärkung aller Familien, unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Auch aus psychosozialer Sicht hat die Familie haltgebende und stabilisierende Wirkung und stellt damit eine wichtige Ressource dar im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von körperlicher wie auch psychischer Gesundheit. Die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige verhindert ihre Integration in die Gesellschaft und hat gesundheitliche Folgen: Die Angst und Sorge um Familienangehörige, die eigenen Kinder, Eltern oder Partner*innen führt zu anhaltendem Stress, zu enormer psychischer Belastung und Destabilisierung. Eine Verarbeitung der belastenden Erfahrungen und Erlebnisse, ein Ankommen und Genesen ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Die BAfF fordert daher:

  • Keine Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs

Exkludierung macht krank – Unterbringung in „Entscheidungs- & Rückführungszentren“ verhindern

Traumatisierte und psychisch erkrankte Geflüchtete gehören zu den vulnerabelsten Flüchtlingsgruppen. Sie benötigen besonderen Schutz und haben Anspruch auf spezielle Unterstützungsleistungen. Die geplante und bereits begonnene Einrichtung sogenannter „Entscheidungs- und Rückführungszentren“, in denen Geflüchtete bis zum Ablauf ihres Verfahrens verbleiben müssen, verhindert ihre gesellschaftliche Integration und führt zu einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Verfasstheit. Die Vorgabe zur Unterbringung und Aufenthalt in einer derartigen Unterkunft bedeutet den zwangsweisen Verbleib in einem in sich geschlossenen System, mit einer hohen Anzahl anderer Menschen auf engem Raum und ohne Privatsphäre, gesellschaftlich isoliert und ohne Zugang zur regionalen Infrastruktur oder auch der Community. Diese Form der Abgeschiedenheit hat weiterhin zur faktischen Konsequenz, dass u.a. die Schulpflicht ausgehebelt ist, keine Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung aufgenommen werden können und der Zugang zu benötigter gesundheitlicher Versorgung erschwert oder verhindert ist. Dieser Umstand wird verschärft durch die häufig lange Dauer der Verfahren. Trotz verschiedenster Bemühungen, die Asylverfahren zu verkürzen, zeigt sich, dass sich Entscheidungen bis zur Bestandskraft bis zu einem Jahr und länger hinziehen können, in denen Geflüchtete in derartigen Unterbringungsformen ausharren müssen. Dem Verbleib in Massenunterkünften, insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen muss seitens der Bundesgesetzgebung Grenzen gesetzt werden.

Die BAfF fordert daher:

  • Keine krankheitsfördernde Exkludierung und Isolation von Geflüchteten durch Unterbringung in systematisch abgeschlossenen Einrichtungen während des Asylverfahrens.
  • Sicherstellung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Asylsuchender und damit verbunden freier Zugang zu den Strukturen der gesundheitlichen Versorgung. Keine Beschränkung auf die medizinische Versorgung in den Unterkünften.
  • Sicherstellung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Asylsuchender – dies muss auch ein Schwerpunkt bei den weiteren EU-Verhandlungen zum GEAS sein.

Abschiebung in sog. „sichere Herkunftsländer“ stoppen – Faire Asylverfahren gewähren

Für Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern wird es immer schwieriger, Zugang zu dem Schutz zu erhalten, den sie aufgrund ihrer Erlebnisse brauchen. Die Unterstellung, Menschen hätten alleine aufgrund ihrer Herkunft aus einem bestimmten Land keine Fluchtgründe, steht dem Recht aller Menschen, die zu uns fliehen, auf eine faire, sorgfältige und individuelle Prüfung ihrer Asylgründe entgegen. Die Aussichten, im Asylverfahren als Flüchtling anerkennt zu werden, ist für Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern faktisch deutlich reduziert. Es ist unsere Verpflichtung, Geflüchtete vor weiterem gesundheitlichen Schaden zu schützen und sich aktiv gegen eine Abschiebepolitik einzusetzen, die Gefährdung, Krankheit und im Zweifel den Tod von Menschen hinnimmt.

Die BAfF fordert daher die:

  • Gewährleistung eines fairen, ergebnisoffenen Verfahrens, damit geflüchteten Menschen der notwendige effektive Schutz und dauerhafte Sicherheit garantiert werden kann.
  • Keine weitere Ausweitung der Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Abschaffung dieser Liste.

Die Positionen der BAfF zu den Sondierungsgesprächen 2017 als pdf.