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BAfF-Newsletter Mai 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder der BAfF,
liebe FreundInnen und liebe Fördernde,

es hat sich politisch einiges getan in den vergangenen Monaten – im Bereich Menschenrechte, Asyl und speziell auch in der Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten. Leider nicht zum Positiven. Die Verschärfungen durch das so genannte Asylpaket II und das Schließen der europäischen Außengrenzen haben die Situation für geflüchtete Menschen  bedeutsam verschlechtert. Die letzten Monate haben gezeigt, dass die politische Diskussion derzeit in Richtung von weiteren Asylrechtsverschärfungen geht. Neben dem Asylpaket II, gegen das wir massiv angekämpft haben und über das wir hier resümieren wollen, verschärft sich auch die öffentliche Stimmung. Es kommt immer mehr Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, immer mehr Aufmärsche von „AsylgegnerInnen“ – mal in Form von Pegida & Co, mal als Parteiprotest von der AfD, mal als Aufmarsch der NPD und der extremen Rechten. Die Regierung reagiert auf die größere Anzahl an Geflüchteten, die in Deutschland Zuflucht suchen, mit einem „verbesserten Rückführungsmanagement“, das heißt schnelleren und einfacheren Abschiebungen und dem Etablieren von mehr „sicheren Herkunftsländern“.
Newsletter_BAfF
Auch wenn mit der Gesundheitskarte, die in manchen Bundesländern bereits eingeführt worden ist, für manche Geflüchtete eine Erleichterung der Arztbesuche einhergeht, löst sie bei weitem nicht alle Probleme. So ist es nach wie vor nahezu unmöglich, dolmetschergestützte Behandlungen abzurechnen. Ein Punkt, der hier für unsere Arbeit in den vergangenen Monaten wichtig war, ist die Neuregelung der sogenannten „Ermächtigung“ zur vertragsärztlichen Versorgung. Mit der Änderung der Zulassungsverordnung für ÄrztInnen wurde auf die Unterversorgung psychisch kranker Geflüchteter reagiert. Sie schafft die Möglichkeit, Geflüchtete im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zu behandeln – aber auch hier werden die nötigen Kosten für DolmetscherInnen nicht berücksichtigt. Auch wird die Personengruppe, die im Rahmen einer Ermächtigung behandlet werden darf, darauf begrenzt, dass dies EmpfängerInnen von Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz sein müssen. Mit der Änderung der Zulassungsverodnung wurde ein wichtiger, wenn auch nur kleiner Schrit getan. Es bleibt offen, ob mit dieser Regelung die Versorgung traumatisierter Geflüchteter sturkturell verbessert werden kann.
Doch es gibt auch Positives zu berichten. Sowohl bei uns als auch bei den meisten Zentren hat sich einiges verändert. So gibt es in vielen PSZs mehr Ressourcen für neues Personal und auch die BAfF hat sich vergrößert.

Mit diesem Newsletter wollen wir einen Überblick über die aktuellen politischen und rechtlichen Entwicklungen geben. Wir möchten unsere Publikationen vorstellen, Neues aus einzelnen Zentren berichten und auch wichtige Ankündigungen machen: Denn die BAfF gibt es in diesem Jahr bereits 20 Jahre! Ein Grund für eine Feier – zu der wir Euch schon jetzt alle herzlich einladen möchten.

Wir wünschen eine gute Lektüre und einen schönen Sommer!

Das Team der BAfF

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Der vollständige Newsletter steht hier zum Download bereit.