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Mehr Behandlungskapazitäten durch Ermächtigung zur therapeutischen Behandlung?

Praktische und strukturelle Hürden beim Ausbau von Behandlungskapazitäten für Geflüchtete

Traumatisierte Geflüchtete brauchen Unterstützung und manche auch eine psychotherapeutische Behandlung. Doch die Therapieplätze sind deutschlandweit knapp. Mit dem Instrument der Ermächtigung versucht die Bundesregierung auf den vorhandenen Bedarf der häufig traumatisierten Geflüchteten an psychotherapeutischer Versorgung zu reagieren und Versorgungslücken zu schließen. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) befürchtet, dass die Ermächtigungsregelung aufgrund zahlreicher Barrieren in der Praxis ihr Ziel verfehlen könnte. Weitere Schritte sind dringend erforderlich.

Eine aktuelle Umfrage der BAfF bei den Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland zeigt: Es besteht eine große Unkenntnis in Bezug auf die gesetzliche Regelung zur Ermächtigung. Bis zur Jahresmitte wurden bundesweit 113 Anträge auf Ermächtigung (gem. § 31 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV) gestellt, 65 wurden genehmigt. Von den Anträgen wurden alleine 49 in Berlin gestellt, dagegen so gut wie keine Anträge in den ostdeutschen Bundesländern. „Dies führt leider dazu, dass sich an der schlechteren Versorgungssituation in den ostdeutschen Bundesländern für Geflüchtete kaum etwas ändern wird“, kritisiert Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF e.V. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen zudem, dass die Bearbeitung der Anträge lange dauert und von den Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich bearbeitet und bewilligt werden. „Die Zahlen weisen darauf hin, dass es zurzeit noch zu viele Unsicherheiten und Hürden im Rahmen der Behandlung von Geflüchteten über die Ermächtigung gibt. Es bedarf an vielen Stellen Konkretisierungen und der politischen Unterstützung, damit tatsächlich mehr Behandlungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden können.“

karte_ermaechtigungen_klHintergrund: Die Ermächtigung zur therapeutischen Behandlung soll den bestehenden Versorgungsengpass beheben und Geflüchteten die Chance geben, wenn nötig eine therapeutische Behandlung zu erhalten. Mit der Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte können sich PsychotherapeutInnen für einen befristeten Zeitraum für die Behandlung von Geflüchteten ermächtigen lassen und die Therapien als Regelleistung abrechnen. Jedoch wird die Ermächtigung nur in einigen Bundesländern für alle LeistungsempfängerInnen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erteilt. Andere Kassenärztlichen Vereinigungen legen das Gesetz mit einem Verweis auf die Gesetzesbegründung aus und erteilen eine Ermächtigung nur zur Weiterbehandlung – dort erhalten TherapeutInnen nur eine Ermächtigung, wenn sie die Personen schon vor deren Bezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG behandelt haben.

 

Der Bundestag hat hier jedoch eine klare Begründung nachgereicht und bestätigt, dass eine Erteilung der Ermächtigung nicht an eine bereits erfolgte Behandlung innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthalts geknüpft werden kann. (BT-Drs. 18/9009, S. 17, Frage 27). „Wir fordern daher eine Klarstellung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und der Zulassungsausschüsse. Bei der Bearbeitung der Anträge existiert kein Ermessensspielraum“, erklärt Elise Bittenbinder. „Die Anträge auf Ermächtigung müssen bedarfsunabhängig und zeitnah bearbeitet werden. Nur so können die Versorgungslücken für traumatisierte Geflüchtete geschlossen werden.“

 

Zudem müssen unbürokratische Regelungen geschaffen werden, die zu einer guten Vermittlung von Geflüchteten an TherapeutInnen führen und bestehende Barrieren überwinden. Die sprachlichen Barrieren zwischen Klient und Therapeut werden durch die Ermächtigungsregelung nicht gelöst“, kritisiert Elise Bittenbinder. „Mehr Therapieplätze für Geflüchtete sind sehr nötig, aber gleichzeitig müssen auch Dolmetscher finanziert werden. Und die Geflüchteten müssen den Weg in die Praxen der ermächtigten Kolleginnen und Kollegen finden. Hierfür ist eine geregelte Koordination nötig.“

 

Mehr Informationen im Forderungspapier der BAfF zur Ermächtigung zur therapeutischen Behandlung: https://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2008/05/BAfF_Ermaechtigung_Therapie_fuer_Gefluechtete.pdf