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Informationsvideos: Ermächtigung – Psychotherapie für geflüchtete Menschen

Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat oft Schlimmes erlebt. Krieg und Verfolgung lassen niemanden unberührt und viele Menschen leiden unter den Folgen ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Einige benötigen psychotherapeutische Behandlung. Doch deutschlandweit sind die Plätze bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung knapp.

Für die psychotherapeutische Behandlung von Geflüchteten ist jedoch nicht immer eine Kassenzulassung erforderlich. Die Bundesregierung hat Ende 2015 die „Ermächtigung zur Behandlung von Geflüchteten“ zur Abrechnung dieser Therapien geschaffen, um so auf den erheblichen Versorgungsbedarf zu reagieren.

Die Möglichkeit, diese „Ermächtigung“ zu beantragen, ist aber nach wie vor nur wenigen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einer entsprechenden Weiterbildung bekannt.

Mit Förderung durch das Bundesgesundheitsministerium hat die BAfF e.V. zwei Informationsvideos erstellt, die über die Ermächtigungsregelung aufklären und Psychotherapeut*innen informieren. Es werden gesundheitsrechtliche Bestimmungen für Geflüchtete verdeutlicht, praktische Hilfen aufgezeigt und weiterführende Tipps gegeben.

Die Videos und weitere Informationen unter www.www.baff-zentren.org/ermaechtigung