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Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

Das FORUM MENSCHENRECHTE und seine Mitgliedsorganisationen sind mit Bundesregierung und Bundestag im stetigen Austausch zu einem breiten Spektrum menschenrechtlicher Anliegen.

Während es auf einigen Gebieten erfreuliche Fortschritte gab, verlangen andere Forderungen seit Jahren unser beständiges und beharrliches Drängen. Manche men­schenrechtlichen Herausforderungen sind nun akuter denn je und verlangen nach Wort, Tat und Entschei­dung in der nächsten Legislaturperiode.

Deshalb ermutigen wir jede Wählerin und jeden Wähler, sich bei der Bundestagswahl für die Menschenrechte zu entscheiden.

Deshalb erinnern wir alle politisch Verantwortlichen an Art. 1 des Grundgesetzes als oberstes Gebot allen politischen Handelns.

Deshalb fordern wir die Kandidatinnen und Kandi­daten auf, ihrer politischen und persönlichen Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte gerecht zu werden.

Deshalb fordern wir die zukünftigen Mitglieder des Bundestages und die nächste Bundesregierung dazu auf, sich mit aller Konsequenz für eine menschenrechtsgeleitete Politik einzusetzen. Die folgenden Forderungen sind dafür unser Maßstab.

Die Forderungen des Forum Menschenrechte:
Wir fordern

  • den absoluten und eindeutigen Schutz der unantastbaren Würde aller Menschen
  • die nachhaltige Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus
  • die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Antidiskriminierungsgesetze
  • Menschenrechte im digitalen Zeitalter zu schützen und zu stärken
  • rassistischer Gewalt entgegen zu wirken und Racial Profiling zu unterbinden
  • Schutz vor Gewalt
  • Zugang zu Gesundheit und sexuellen und reproduktiven Rechten
  • besonderen Schutz für besonders verletzliche Geflüchtete
  • Schutz der Rechte von geflüchteten Minderjährigen
  • Rücknahme der Asyl- und Aufenthaltsrechtsverschärfungen
  • Stopp von Abschiebungen in Kriegs- und Krisenstaaten
  • Zugang zu fairen Asylverfahren in allen EU-Staaten
  • eine menschenrechtsbasierte Entwicklungszusammenarbeit
  • Menschenrechtsschutz in der globalen Wirtschaft und Rechtszugang für Betroffene
  • menschenrechtliche Verantwortung der Internationalen Finanzinstitutionen
  • Aus- und Aufbau des Monitoring und der Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen
  • die sichtbare Vernetzung von Menschenrechtsschutz mit Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
  • die konsequente Stärkung und den Ausbau internationaler wie nationaler Instrumente zum Schutz der Menschenrechte