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Einschätzung der Ermächtigung durch die Bundesregierung, Berlin, 07.08.2018

Die Bundesregierung wurde im Rahmen einer kleinen Anfrage von DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/3583) gebeten, Stellung zu den Schwierigkeiten zu beziehen, die sich in der Praxis mit dem Instrument der Ermächtigung für die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten zeigen. Zuvor hatte die BAfF in einer umfassenden Analyse drei zentrale Behandlungsbarrieren identifiziert: Die Einschränkung auf die Weiterbehandlung, Behandlungsabbrüche aufgrund von Statusänderungen und die fehlende Finanzierung der Sprachmittlung. Das Instrument drohe zu scheitern, würden keine Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen diesen Barrieren begegnet werden könne.

„Wir bedauern es sehr, dass die Bundesregierung es versäumt hat, klarzustellen, dass die Ermächtigung entsprechend dem Wortlaut der Regelung zur Behandlung aller Empfänger von Leistungen nach § 2 AsylbLG gilt“, sagt Nina Hager, Rechtsreferentin der BAfF. Denn nur so würde der Situation der besonders Schutzbedürftigen angemessen Rechnung getragen werden.

Die Bundesregierung sieht zudem, dass die Frage der Kostenübernahme für die Sprachmittlung bei Psychotherapien bereits hinreichend geklärt sei und ein gesetzlicher Handlungsbedarf nicht bestehe.  Aus den Erfahrungen der PSZs wissen wir jedoch, dass in mindestens 39 % der Fälle gestellte Anträge auf Kostenübernahme für Sprachmittlungskosten abgelehnt werden.

Link zur Stellungnahme der BAfF hier als pdf

Kontakt: 

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren
für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Nina Hager, Volljuristin, Referentin Rechtspolitik

e-Mail: nina.hager@baff-zentren.org
Telefon: 030 831 959 44