Close

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist eine Aushöhlung des Menschenrechts auf Gesundheit

Pressemitteilung 20.06.2019

Zum heutigen Weltflüchtlingstag fordert die BAfF, die tiefgreifenden Einschnitte in die Rechte von Geflüchteten durch das vom Bundestag beschlossene „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ zu stoppen und das Gesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrats zu überarbeiten. Das Gesetz erleichtert die Abschiebung von psychisch erkrankten Geflüchteten[1], schränkt den Zugang zum Gesundheitssystem weiter ein, verpflichtet zum längeren Aufenthalt in Ankerzentren bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen, führt den prekären Aufenthaltsstatus der „Duldung light“ und eine Vielzahl an neuen Inhaftierungsgründen ein.

Foto von Holgi (CC0 / pixabay.de)

Das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erschwert die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten extrem. Bereits durch das bestehende Asylbewerberleistungsgesetz haben diese nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Viele psychisch kranke oder traumatisierte Geflüchtete bleiben so schon jetzt ohne notwendige Behandlung. Durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wird der Zeitraum, in dem sie einen Anspruch auf nur eingeschränkte Leistungen haben, auf 18 Monate verlängert. In dieser Zeit besteht nur bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen ein Anspruch auf eine medizinische bzw. therapeutische Behandlung, nur in Ausnahmefällen werden weitere Leistungen gewährt, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

Mit dem neuen Gesetz werden außerdem sogenannte „weitergewanderte Geflüchtete“, die bereits in einem Mitgliedsstaat der EU einen Schutzstatus erhalten haben, vollständig von den Leistungen des AsylbLG ausgeschlossen und damit von jeglicher Existenzsicherung abgeschnitten. Das Gesetz macht dabei auch keinen Halt vor kranken bzw. traumatisierten und damit besonders schutzbedürftigen Menschen. Diese Personengruppe verliert mit dem neuen Gesetz gänzlich die Möglichkeit, sich behandeln zu lassen, wenn sie nicht nachweisen können, dass die Behandlung der Überwindung einer besonderen Härte dient. Was darunter fällt, bleibt offen und vermag den generellen Effekt des Leistungsausschlusses nicht abzumildern. Diesen Menschen drohen dann nicht nur in den für sie zuständigen Drittstaaten, sondern auch hier Verelendung, Obdachlosigkeit und im schlimmsten Fall lebensgefährliche gesundheitliche Konsequenzen. Ohne Lebensgrundlage und Behandlung sind Rückfälle bzw. eine Eskalation der psychischen Symptomatik bis hin zur Suizidalität bei dieser ohnehin sehr vulnerablen Personengruppe absehbar.

„Aus der Erfahrung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer wissen wir, wie wichtig es ist, dass schutzbedürftige und traumatisierte Menschen stabilisiert werden, Sicherheit erfahren und psychosoziale Unterstützung erhalten“, sagt Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer fordert, dass der Bundesrat das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ an den Vermittlungsausschuss verweist und sich gegen diese erheblichen Einschnitte in die Rechte von Geflüchteten ausspricht.

 

[1] Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) haben insbesondere auch die Änderungen im Bereich der Abschiebeverbote aus gesundheitlichen Gründen scharf kritisiert. Für Geflüchtete wird es künftig noch schwieriger, die massiven psychischen Auswirkungen schwerer Gewalt im Asylverfahren geltend zu machen. Zur Stellungnahme: https://www.baff-zentren.org/stellungnahme-zum-geordnete-rueckkehr-gesetz/