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Programmcheck zur Bundestagswahl – Wer setzt sich für die Gesundheit von Geflüchteten ein?

Foto von geralt (CC0 Public Domain)

Im August haben wir die Parteien mit unseren Wahlprüfsteinen befragt, wie sie das Menschenrecht auf Gesundheit in Deutschland auch für Geflüchtete voll zugänglich machen wollen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus, der Nationalität oder der Herkunftssprache. Pünktlich zur Hochphase des Wahlkampfes haben wir nun von allen Parteien eine Antwort erhalten.

Dabei drücken die beiden Regierungsparteien vor allem ihre Zufriedenheit über das aus, was sie in der bisherigen Legislaturperiode bereits für Geflüchtete getan haben. Was wir vermissen sind zukunftsweisende Perspektiven, die Geflüchteten auch langfristig einen bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugang zu Behandlungs-, Beratungs- und Inklusionsangeboten geben.

Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der BAfF – vereinfacht zusammengefasst. © BAfF e.V.

Die CDU/CSU hat auf keine unserer Fragen eine direkte Antwort gegeben, sondern uns mit Verweis auf die Vielzahl an Wahlprüfsteinen einen allgemeinen Antwortbrief übersandt. Das enttäuscht uns, da wir gerade von der Partei von Kanzlerin Angela Merkel zur Verwirklichung ihres „Wir schaffen das!“ für die Flüchtlingspolitik klare und weitsichtige Konzepte erwartet haben. Stattdessen beschränkt sich die generelle Aussage darauf, dass Bund und Länder bereits „eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen [haben], um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weiter zu verbessern.“ Tatsächlich hat u.a. das vom BMFSFJ aufgelegte Akutprogramm den Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in den letzten beiden Jahren sehr bei der Unterstützung von traumatisierten Geflüchteten geholfen. Das wird von der CDU/CSU nicht erwähnt, ebenso fehlt eine Aussage zur nachhaltigen Finanzierungsgrundlage der Zentren.

Auch die SPD beschreibt in ihren Antworten vor allem, wie das bestehende System der Versorgung von Asylsuchenden funktioniert – obwohl wir in unseren Fragen bereits erwähnten, dass einige dieser Regelungen (z.B. die „Ermächtigungsregelung“ oder die Kostenübernahme für Psychotherapien im AsylbLG) in der Praxis ins Leere laufen. Die Verantwortung dafür sieht die Partei allein bei den Ländern – es sind weder eine Reform des AsylbLG, noch bundeseinheitliche Rahmenkonzepte zu erwarten. Die SPD will sich in der kommenden Legislaturperiode „für eine gesicherte Finanzierung der Dolmetscherkosten aus Steuermitteln stark machen“ und die zusätzlichen 3 Millionen Euro aus dem Akutprogramm für die Psychosoziale Arbeit verstetigen. Begrüßenswert ist die Forderung einer Altfallregelung im Aufenthaltsrecht. So möchte die SPD Menschen, die „seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen“, nicht abschieben, sondern ihnen eine Perspektive geben.

Die FDP möchte vor allem keine „falschen Anreize“ setzen, „beispielsweise durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, sodass immer mehr Menschen ohne Schutzgrund illegal nach Deutschland einwandern.“ Die Partei setzt sich zwar das Ziel, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen und befürwortet auch elektronische Gesundheitskarten nach dem „Bremer Modell“. Ein Leistungsanspruch analog zu dem für Versicherte der GKV kommt allerdings nicht in Frage: „Unser Asylsystem soll nicht von noch mehr Nicht-Verfolgten zur Einreise genutzt werden, um eine bessere Krankenversorgung zu erhalten als im Herkunftsland.“ Auch ein Rechtsanspruch auf Dolmetscherleistungen sei der falsche Weg – er könne den Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache senken. Für die Einhaltung von Patient*innenrechten sei eine „intensivierte Wertevermittlung“ von besonderer Relevanz – dazu gehören „so unterschiedliche Themenbereiche wie das System der Mülltrennung, das Verhalten im Straßenverkehr und das Gesundheitswesen, inklusive der für sie geltenden Patientenrechte“. Zur Frage, ob die Ansprüche aus dem Patientenrechtegesetz denn künftig tatsächlich auch für Asylsuchende gelten sollten, gibt es keine Antwort. Die FDP setzt sich für einen Abbau von bürokratischen Hürden und eine „Verstetigung und den bedarfsgerechten Ausbau der finanziellen Förderung der Psychosozialen Zentren“ ein, deren „unverzichtbare Arbeit“ sie schätzt.

Die Partei DIE LINKE geht umfassend auf die Fragenkomplexe der BAfF ein und zeigt durch den Bezug auf ihre bisher gestellten kleinen Anfragen bei der Bundesregierung, dass sie sich für eine solidarische Gesundheitsversorgung für alle – insbesondere auch erkrankte und traumatisierte – Geflüchtete einsetzt. Sie fordern eine Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und eine dringende Korrektur der „völlig verunglückte[n] Ermächtigungs-Regelung zur Behandlung psychisch erkrankter Geflüchteter“ und eine Anpassung an die realen Anforderungen der Behandelnden. Sie setzen sich für eine rechtlich verbindliche Übernahme der Sprachmittlungskosten für Besuche bei Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ein, fordern die Eingliederung von Geflüchteten in das Gesundheitssystem und eine Aufhebung der Zwei-Klassen-Praxis. Es brauche ein geregeltes Verfahren zur frühen Erkennung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, ein bundeseinheitliches Finanzierungsmodell zur Behandlung von erkrankten und traumatisierten Geflüchteten sowie eine ausreichende finanzielle Förderung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

Auch die Partei Bündnis 90 / Die Grünen lehnt die grundlegende Schlechterstellung von Geflüchteten durch das AsylbLG ab: „Der Aufenthaltsstatus darf nicht über den Zugang zu medizinischer Versorgung entscheiden.“ Solange die Abschaffung des AsylbLG nicht durchgesetzt sei, brauche es jedoch „klare Verwaltungsvorschriften, wie das Ermessen bei der Bewilligung von psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen des AsylbLG auszuüben ist.“ Auch eine Übernahme von Dolmetscher*innenkosten bei Gesundheitsleistungen sei zu ermöglichen und mit einer klaren rechtlichen Regelung festzuschreiben. Die Partei will sich ebenfalls dafür einsetzen, dass die Mittel der Bundesregierung für die PSZ langfristig zur Verfügung stehen. Zusätzlich merken sie an, dass insbesondere Menschen, die erkrankt und schwer traumatisiert sind, Sicherheit und eine Perspektive brauchen: „Regelungen, die den Schutz vor Abschiebungen bei Erkrankungen einschränken, wie sie von der Bundesregierung im Asylpaket II vorangetrieben wurden, lehnen wir ab.“

Es ist zu hoffen, dass sich die Parteien nach der Wahl für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten einsetzen werden.

 

Die vollständigen Antworten auf unsere Wahlprüfsteine:

 

I. Das Menschenrecht auf Gesundheit

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Leistungen des Gesundheitssystems müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Niemand darf dabei aufgrund bestimmter Kriterien schlechter behandelt werden. Dies besagt das Gebot der Nichtdiskriminierung. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) bekräftigt dabei ausdrücklich, dass dieses Recht auch für „Nicht-Staatsangehörige wie Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose, Wanderarbeitskräfte und Opfer von Menschenhandel, unabhängig von rechtlichem Status und Papieren“ gilt.

In Deutschland jedoch werden Asylsuchende durch das AsylbLG im Zugang zum Gesundheitssystem nach wie vor systemisch benachteiligt. Ihnen steht nur eine Minimalversorgung zu. Oft werden notwendige Behandlungen verschleppt oder gar nicht bewilligt. Erkrankungen chronifizieren, verlängern das Leid für die Betroffenen und verursachen unnötige medizinische und auch gesellschaftliche Folgekosten.

Welche Schritte werden Sie zur Behebung dieser systemischen Ungleichbehandlung unternehmen?

„Für uns Freie Demokraten ist es eine humanitäre Pflicht, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Allerdings wollen wir keine falschen Anreize setzen, beispielsweise durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, sodass immer mehr Menschen ohne Schutzgrund illegal nach Deutschland einwandern. Um Asyl suchenden Menschen besseren Zugang zu unserem Gesundheitssystem zu ermöglichen, wollen wir die professionelle Sprachmittlung beim Besuch von Ärzten und Therapeuten gewährleisten, jedoch nicht durch die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV. Zudem setzen wir uns für die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte entsprechend dem im AsylbLG vorgesehenen Leistungskatalog ein.“

„Wir fordern die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG grenzt geflüchtete Menschen systematisch aus der allgemeinen Gesundheitsversorgung aus, zudem sind die eingeschränkten Leistungen menschenrechtlich nicht zu vertreten. Schritte wie die Öffnung der elektronischen Gesundheitskarte auch für Geflüchtete sind Schritte in die richtige Richtung, doch sie lösen die bestehende grundlegende Schlechterstellung durch das AsylbLG nicht auf.“

 

Die Antwort der Partei DIE LINKE: DIE LINKE. fordert eine solidarische Gesundheitsversicherung für alle. Das Menschenrecht auf Gesundheit muss unabhängig von der Herkunft, der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus der Menschen gewährleistet werden.
Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im Jahr 1993 kämpft DIE LINKE. für eine Aufhebung dieses diskriminierenden Gesetzes. Die Vorschriften zur eingeschränkten medizinischen Gesundheitsversorgung für Geflüchtete sind menschenrechtswidrig. In der Praxis kommt es zu unzureichenden oder ausbleibenden Behandlungen, zur Chronifizierung von Erkrankungen und zu vermeidbaren Gesundheitsschädigungen, bis hin zum Tod. Das ist inakzeptabel. Die bürokratische Umsetzung der Vorschriften des AsylbLG stellt eine Schikane dar, die nicht zuletzt mit hohen Umsetzungskosten verbunden ist. Wir kämpfen gegen diese Abschreckungslogik in der Asylpolitik. Für uns sind die Menschenrechte und die Menschenwürde im Umgang mit Schutzsuchenden zentral, dazu gehört die uneingeschränkte Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit.

 

Wie stehen Sie zur Forderung, allen Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus den Leistungsanspruch der GKV zu gewähren?

Wir Freie Demokraten wollen jedem hilfesuchenden Menschen unbürokratische medizinische Leistungen zukommen lassen. Nichtsdestotrotz halten wir grundsätzlich am Asylbewerberleistungsgesetz fest. Unser Asylsystem soll nicht von noch mehr Nicht-Verfolgten zur Einreise genutzt werden, um eine bessere Krankenversorgung zu erhalten als im Herkunftsland.“

 

„Der Aufenthaltsstatus darf nicht über den Zugang zu medizinischer Versorgung entscheiden.“

 

 

„Das ist, wie in Antwort auf Frage 1 dargelegt, unsere Position, die wir auch mehrfach im Deutschen Bundestag als Forderung eingebracht haben (in dieser Wahlperiode zum Beispiel in Anträgen auf den Bundestagsdrucksachen 18/5370 und 18/7413).“

 

Werden Sie alle Geflüchtete von Anfang an mit vollwertigen Krankenversicherungskarten ausstatten?

„Wir Freien Demokraten befürworten die Ausgabe von Gesundheitskraten nach dem Bremer Modell an Flüchtlinge. Dies verringert bürokratischen Aufwand in den Kommunen und gewährt den Flüchtlingen unkomplizierten Zugang zu angemessener Krankenversorgung. Behandlungen chronischer Krankheiten und freiwillige Zusatzleistungen der Kassen sind im Leistungskatalog allerdings nicht beinhaltet. Leistungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie gehören zu den Leistungen, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Die Ausführung der Leistungen nach AsylbLG fällt in die alleinige Zuständigkeit der Länder bzw. der von ihnen hiermit beauftragten Stellen (Artikel 83 des Grundgesetzes). Bundeseinheitliche Regelungen könnten nur im Rahmen einer grundsätzlichen Neuordnung der Zuständigkeit und Finanzierung der Flüchtlingsversorgung erreicht werden.“

„Ja, die Vorgehensweise im sogenannten Bremer Modell sollte als Vorbild herangezogen werden, so dass Geflüchtete in den ersten Wochen nach der Ankunft bei der zuständigen Krankenkassen angemeldet und mit einer Krankenversicherungskarte ausgestattet werden.“

 

„Ja, dafür setzen wir uns ein. DIE LINKE. hat sich – neben dem Ziel der Abschaffung des AsylbLG – auch stets für konkrete Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems eingesetzt. Als kurzfristig umzusetzende Forderung haben wir deshalb die Einführung nicht diskriminierender Gesundheitskarten für Geflüchtete gefordert, zudem dürfen Behandlungen nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt werden (vgl. BT-Drs. 18/5370 und 18/7413).
DIE LINKE hat sich auch in den Bundesländern, in denen sie an der Regierung beteiligt ist, für die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete eingesetzt, wie es etwa in Berlin und Thüringen erfolgreich geschehen ist.“

 

II. Seelisch erkrankte Geflüchtete

Psychisch kranke Asylsuchende haben eigentlich einen Anspruch auf psychosoziale Versorgung – so schreibt es die EU-Aufnahmerichtlinie vor. Aber einem großen Teil dieser Menschen wird dieser Anspruch in Deutschland nicht gewährt. Bei Therapieanträgen für Asylsuchende liegen die Ablehnungsquoten um das Zehnfache über denjenigen für Versicherte der GKV.

Auch die Vorgaben, die das Patientenrechtegesetz vorsieht, gelten für Asylsuchende nicht. So übersteigen die Bearbeitungszeiten für Therapieanträge in den Sozialbehörden die Fristen des Patientenrechtegesetzes meist um mehrere Monate. In einigen Fällen dauert die Bearbeitung des Therapieantrages in der Behörde länger als die Behandlung selbst.

 

Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass psychisch erkrankte Asylsuchende ihren Anspruch auf eine Psychotherapie in Zukunft geltend machen können?

„Grundlage für die Änderung der jetzigen Situation muss die Überarbeitung der Rechtslage sein. Die diskriminierenden und ausschließenden Regelungen des AsylbLG degradieren AsylantragstellerInnen zu PatientInnen zweiter Klasse. Solange die Regelungen des AsylbLG gelten, müssen die zuständigen Kostenträger über die Bedeutung der Psychotherapie sensibilisiert werden.“

 

„DIE LINKE. hat die Bundesregierung zu der Problematik einer in der Praxis unzureichenden medizinischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung von Geflüchteten befragt und sich hierbei insbesondere auch auf Informationen der BafF gestützt (vgl. BT-Drs. 18/4622). Wir haben das Thema wegen seiner Bedeutung auch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Sprache gebracht.
Die im Asylpaket I enthaltenen rechtlichen Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten haben wir als völlig unzureichend kritisiert. Inzwischen hat sich die Ermächtigungsregelung für Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge in der Praxis als nahezu unwirksam erwiesen – dies dürfte auch eine Folge des im Eilverfahren beschlossenen Gesetzes und der unzureichenden Beteiligung der Fachverbände sein.
Die Einschränkung der Neuregelung auf Leistungsempfangende nach § 2 AsylbLG ist wirklichkeitsfremd, einige Kassenärztliche Vereinigungen fordern zudem, dass eine Therapie bereits in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts begonnen worden sein muss. Unanwendbar, weil für die Behandelnden finanziell nicht leistbar, wird die Regelung auch dadurch, dass es keinen Anspruch auf Kostenübernahme der notwendigen Sprachmittlung gibt – ein widersinniges Ergebnis, weil dies bei Behandlungen nach §§4 bzw. 6 AsylbLG durchaus möglich ist.
Die völlig verunglückte Ermächtigungs-Regelung zur Behandlung psychisch erkrankter Geflüchteter muss deshalb dringend korrigiert und den realen Anforderungen angepasst werden, damit ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Behandlungsangebot zur Verfügung steht. Die Expertise der Fachverbände muss hierbei dringend berücksichtigt werden.“

 

Was werden Sie tun, um bei Psychotherapie-Anträgen über das AsylbLG für Rechtssicherheit und klare europarechtskonforme Vorgaben zu sorgen?

„Die Öffnungsklausel des AsylbLG (§ 6 Absatz 1) begründet zusammen mit der EU-Aufnahmerichtlinie einen Anspruch auf Leistungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind. Beide Normen zusammen konstituieren einen zwingenden Rechtsanspruch auf Versorgung mit psychotherapeutischen Behandlungsleistungen unter den genannten Voraussetzungen. Das behördliche Ermessen verringert sich dabei auf Null. Sollte es in der Praxis auch nach dem Abebben des Flüchtlingszuzugs nach der Hochphase der Flüchtlingskrise weiterhin Defizite in der Umsetzung geben, so sind diese zu beheben. Dies gilt auch für unangemessen lange Bearbeitungszeiten des Therapieantrages.“

„Wir setzen uns für eine Abschaffung des AsylbLG ein. Solange dies aber nicht durchgesetzt ist, fordern wir klare Verwaltungsvorschriften, wie das Ermessen bei der Bewilligung von psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen des AsylbLG auszuüben ist.“

 

„Im Rahmen des geltenden Rechtssystems sollte durch eine Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung klargestellt werden, dass eine erteilte Ermächtigung nicht nur unter der Voraussetzung der Fortführung einer bereits begonnen Therapie gilt. Zudem muss der Behandlungszeitraum ausgedehnt werden auf die Zeit nach dem Bezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG, um laufende Behandlungen fortsetzen und erfolgreich beenden zu können.
Die Regelung im AsylbLG müssen dahingehend geändert werden, dass eine Behandlung auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts sichergestellt ist.
Die Übernahme der Sprachmittlungskosten ist rechtlich verbindlich zu regeln.“

Wie werden Sie sicherstellen, dass die Regelungen des Patientenrechtgesetzes auch für Asylsuchende gelten?

Die Antwort der SPD zu den Fragen I und II: „Seit der Reform seiner Reform Ende 2014 findet das Asylbewerberleistungsgesetz mit reduziertem Leistungsumfang im medizinischen Bereich nunmehr nur noch in den ersten 15 Monate des Aufenthalts Anwendung. Selbstverständlich ist auch in dieser Zeit eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind die Länder und Kommunen, die Bundesebene schafft nur die Rahmenbedingungen. Mit dem Asylpaket I in 2015 wurde die Situation deutlich verbessert. Neben einem verbesserten Impfschutz und der Ermöglichung der Behandlung von Geflüchteten durch geflüchtete Ärzte in Aufnahmeeinrichtungen sind besonders folgende zwei Punkte hervorzuheben: Zum einen wurden die Krankenkassen verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen, sofern das von der jeweiligen Landesregierung gewünscht wird. Um den Flüchtlingen einen diskriminierungsfreien und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen, kann in diesem Zusammenhang die Aushändigung einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgen, was wir ausdrücklich begrüßen. Zum anderen geht es konkret um die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge: Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermöglichen, wurde die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollten geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z. B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können. Uns ist klar, für traumatisierte Flüchtlinge und ihre Kinder brauchen wir spezielle Hilfseinrichtungen. Grundsätzlich gilt das gesagte: es liegt an den Ländern leistungsfähige Strukturen und Verfahren zu gewährleisten. Aus bundespolitischer Sicht werden wir die Entwicklungen aufmerksam beobachten und bei gesetzgeberischem Handlungsbedarf entsprechend tätig werden.“

„Neben einer intensivierten Wertevermittlung muss Asylsuchenden auch Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland vermittelt werden. Dazu gehören so unterschiedliche Themenbereiche wie das System der Mülltrennung, das Verhalten im Straßenverkehr und das Gesundheitswesen, inklusive der für sie geltenden Patientenrechte. Neben Broschüren in der Muttersprache und niedrigschwelligen Vortragsangeboten ist auch zu prüfen, welche Inhalte des Alltagswissens auch in den Integrationskursen zu vermitteln sind.“

„Durch die von uns beabsichtigte Aufnahme der Asylsuchenden in die GKV unterliegen sie damit auch den Regelungen des Patientenrechtegesetzes. Eine verzögerte Bearbeitung der Anträge auf Psychotherapie wäre dementsprechend ausgeschlossen.“

 

„Natürlich müssen Patientenrechte für alle gleichermaßen gelten. Entweder durch die Eingliederung der Geflüchteten in das allgemeine Gesundheitssystem, wie wir es fordern. Oder zumindest durch entsprechende Klarstellungen in den jeweiligen Gesetzen.“

 

III. Überwindung von Sprachbarrieren

Dolmetscher*innenkosten

Viele Versuche, Therapieplätze für Geflüchtete bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen zu organisieren, scheitern an der Sprachbarriere. Kaum jemand ist bereit, Geflüchtete zu behandeln, wenn unklar bleibt, ob und wenn ja wann und wie die Kosten für die Sprachmittlung refinanziert werden. Anträge auf Kostenübernahme für Dolmetscherkosten im SGB XII bzw. im SGB II werden in der Praxis so gut wie nie bewilligt.

Noch immer übersetzen deshalb z.B. in Kliniken oft Angehörige, fachfremdes fremdsprachiges Personal oder im schlimmsten Fall die Kinder der Patient*innen.

In Psychotherapie und Beratung werden Dolmetschende meist spenden- oder projektgebunden finanziert und können oft nicht angemessen für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe honoriert werden.

 

Wie stellen Sie sicher, dass Angebote gesundheitlicher und psychosozialer Versorgung für alle Geflüchtete auch sprachlich zugänglich sind?

„Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass eine professionelle Sprachmittlung beim Besuch von Ärzten und Psychotherapeuten gewährleistet wird.“

 

„Die psychotherapeutische Behandlung Geflüchteter ist ohne qualifizierte Sprachmittlung im Regelfall nicht möglich. Deshalb müssen Dolmetscherkosten als notwendiger Bestandteil der Behandlung übernommen werden.
Im Rahmen der spezialisierten Psychotherapeutischen Zentren ist die qualifizierte Dolmetschung ein integraler Teil des Beratungs- und Behandlungsangebots. Dies ist bei der ausreichenden finanziellen Förderung und Finanzierung der Zentren zu berücksichtigen, insbesondere auch die Kosten für eine Supervision und Fortbildung der Sprachmittelnden.
Eine Sprachmittlung durch die Kinder traumatisierter Menschen kommt bei psychotherapeutischen Behandlungen in keiner Weise in Betracht, dies wäre eine Gefährdung des Kindeswohls und der psychischen Gesundheit der Kinder.“

 

Was sind die Vorschläge Ihrer Partei zum Umgang mit den enormen bürokratischen Hürden bei der Kostenübernahme für Sprachmittlung – sowohl für die hohen Ablehnungsquoten als auch die lange Bearbeitungsdauer?

„Wir Freien Demokraten setzen uns grundsätzlich in jedem Regelungsfeld für die Abschaffung unnötiger Bürokratie und die Vereinfachung bürokratischer Verfahren ein.“

 

„Durch einen Rechtsanspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten der Sprachmittlung im Rahmen einer psychotherapeutischen oder medizinischen Behandlung würden die geschilderten aktuellen bürokratischen Probleme weitgehend beseitigt.“

 

Wie stehen Sie zur Empfehlung, die Übernahme von Sprachmittlungskosten gesetzlich zu verankern – im SGB V, im SGB I oder im SGB IX – analog zur Regelung für Gehörlose?

Die Antwort der SPD zu den Fragen III.1 bis III.3: „Wir wollen, dass jeder Mensch die gesundheitliche Versorgung erhält, die er benötigt. Um den Menschen zu helfen, die vor Gewalt, Folter, und Krieg fliehen, ist ein gesicherter Zugang zu einer qualifizierten Behandlung unverzichtbar und gewährleistet. Im Rahmen dessen müssen auch der Zugang und die Erstattung von qualifizierten Dolmetscherleistungen gewährleistet sein, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus unserer Sicht zwingend aus Steuermitteln geleistet werden müssen.
In dieser Legislatur haben wir in diesem Zusammenhang bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten viele Verbesserungen erreicht. Seit dem 1. März 2015 erhalten die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG bereits nach 15 Monaten (zuvor: 48 Monate) Leistungen entsprechend dem SGB XII und somit – wie Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe – GKV-Leistungen. Innerhalb der ersten 15 Monate können die Dolmetscherkosten im Zuge von medizinischer, insbesondere psychotherapeutischer Behandlungen, im Rahmen der sonstigen Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Die Kosten werden durch Steuermittel von der Kommune getragen.
In Anlehnung dessen haben wir uns in dieser Legislatur dafür eingesetzt, dass die Bereitstellung und Erstattung von Dolmetscherleistungen zwingend aus Steuermitteln finanziert wird. Wir betonen darum erneut, dass aus unserer Sicht diese Unterstützung eine Integrationsleistung darstellt, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden muss. Leider ist dies am Widerstand der Union gescheitert. Wir werden uns auch in der kommenden Legislatur für eine gesicherte Finanzierung der Dolmetscherkosten aus Steuermitteln stark machen.“

„Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass eine professionelle Sprachmittlung beim Besuch von Ärzten und Psychotherapeuten gewährleistet wird. Ein genereller Rechtsanspruch auf Dolmetscherleistungen ist aus unserer Sicht, mindestens in den ersten beiden Jahren des Aufenthalts, dagegen nicht der richtige Weg. Hierdurch könnte bei einigen Betroffenen der Anreiz zum eigenen Erlernen der deutschen Sprache sinken.“

Die Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen auf die Fragen III.1-III.3″Wir wollen die Leistungen von DolmetscherInnen bei Gesundheitsleistungen grundsätzlich ermöglichen. Ohne bzw. mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten sind Therapien und Behandlungen nicht möglich. Dazu braucht es eine klare rechtliche Regelung.“

 

„Das befürworten wir (siehe vorherige Antwort).“

 

IV. Qualifizierte Behandlungsstrukturen absichern

Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Weil der Weg ins Gesundheitssystem Geflüchteten weitgehend versperrt bleibt, werden sie seit mehreren Jahrzehnten zum Großteil in humanitären Parallelstrukturen versorgt. Für psychisch belastete Menschen übernehmen die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) seit 40 Jahren einen Versorgungsauftrag, der eigentlich von öffentlicher Hand getragen werden müsste. Finanziert durch Spenden-, Projekt- und EU-Fördermittel versuchen diese gemeinnützigen Organisationen Lücken in der psychosozialen Versorgung zu reduzieren.

Doch der Bedarf hilfesuchender Personen übersteigt die Behandlungsplätze in diesen Einrichtungen um ein Vielfaches. Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren ist bundesweit instabil und unzureichend.

2016 und 2017 hat der Bund erstmals auf diese Situation reagiert und ein Akutprogramm für die psychosoziale Arbeit mit Geflüchteten aufgelegt. Durch diese Mittel konnten zumindest etwa 1/7 der Arbeit in den PSZ finanziert werden. Ob diese Mittel auch in der nächsten Legislaturperiode zur Verfügung stehen werden – dazu will sich bislang niemand äußern. Für die 37 Psychosozialen Zentren hat diese Unsicherheit zur Konsequenz, dass sie voraussichtlich zum Jahresende etwa 14 % ihrer Mitarbeitenden entlassen müssen.

 

Wie und in welchem Umfang werden Sie die Leistungen der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge in der kommenden Legislaturperiode absichern?

„In dieser Legislaturperiode haben wir Initiativen zur Stärkung der psychosozialen Arbeit mit Geflüchteten aufgelegt.
Im Rahmen der bisherigen Förderung im „Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“ wurden von der Bundesregierung über die Wohlfahrtsverbände regelmäßig fünf Folteropferzentren in Höhe von insgesamt ca. 812 000 Euro unterstützt. Durch das hierzu aufgelegte Akutprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, so dass bis zu 37 weitere Folteropferzentren von einer Förderung profitieren. Auch aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) werden Projekte gefördert, die überwiegend von bzw. in Zusammenarbeit mit Traumazentren geführt werden.
Außerdem fördert der Bund das Projekt Interpersonelles Integratives Modellprojekt für Flüchtlinge (IIMPF) an der Psychologischen Hochschule Berlin; ein interkulturelles Kurzzeit-Psychotherapieprogramm für Flüchtlinge mit psychischen Störungen zur Prävention von psychischen Behinderungen sowie zur Unterstützung und Förderung der Integration/Inklusion in die Arbeits- und Sozialwelt.
In den Jahren 2015 und 2016 wurde mit Bundesmitteln eine Konferenz zur mentalen Gesundheit, die die Migrantengruppe im Fokus hatte, in Zusammenarbeit mit der Charité veranstaltet. Darüber hinaus wurde ein Workshop unter Beteiligung von Bund, Ländern, Fachgesellschaften und zahlreichen Akteuren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt die psychische Gesundheit von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stand.
Diese wertvollen Ansätze werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgen.“

„Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge leisten unverzichtbare Arbeit für traumatisierte und psychisch erkrankte Flüchtlinge. Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Verstetigung und den bedarfsgerechten Ausbau der finanziellen Förderung der Psychosozialen Zentren ein.“

„Die durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel wollen wir langfristig für die Psychosozialen Zentren (PSZ) zur Verfügung stellen. Ohne die Arbeit der PSZ ist selbst die gegenwärtige rudimentäre psychosoziale Versorgung der Geflüchteten undenkbar. Um Planungssicherheit für die PSZ und ihre Mitarbeitenden zu gewähren, wollen wir die Mittel mittelfristig vergeben.“

 

„Die überaus prekäre finanzielle Absicherung der Psychosozialen Zentren ist ein andauerndes Ärgernis und nicht akzeptabel. Die Zentren leisten eine für die Betroffenen unersetzlich wichtige Arbeit, die aber auch im überragenden gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt. Die bestmögliche Behandlung psychischer Erkrankungen von Flüchtlingen ist nicht nur ein Menschenrecht, sie ermöglicht zudem eine gute Integration der Betroffenen und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Unbehandelte Traumata können hingegen sehr negative Auswirkungen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren „Arbeitsfähigkeit“ und für das direkte persönliche Umfeld haben, insbesondere für Familienangehörige.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass es eine abgesicherte und verlässliche Finanzierung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge geben muss. Auf die schwierige Finanzierungssituation der Psychosozialen Zentren und die Mängel bei der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung haben wir unter anderem im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung aufmerksam gemacht (vgl. BT-Drs. 18/4622). Da die Aufnahme von Flüchtlingen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die internationalen Verpflichtungen folgt, hat sich DIE LINKE. für eine Verantwortung des Bundes für die Übernahme entsprechender Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen, inklusive ihrer medizinischen Versorgung, ausgesprochen. In Zusammenarbeit mit den Fachverbänden muss hierzu ein bundeseinheitliches Finanzierungsmodell erarbeitet werden.“

 

V. Psychisch belastete Geflüchtete frühzeitig erkennen

EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen

Foto von PDPics (CC0 Public Domain)

Traumatisierte und psychisch erkrankte Geflüchtete gehören zu den vulnerabelsten Flüchtlingsgruppen. Sie brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf spezielle Unterstützungsleistungen. Bislang bleibt ihre besondere Situation während der Aufnahme und während des Asylverfahrens jedoch meist unerkannt. Ein Mangel an zeitlichen Ressourcen (insbesondere in den Ankunftszentren), die unzureichende personelle Ausstattung der Aufnahmeeinrichtungen sowie Mängel in der Qualifikation der beteiligte Akteur*innen erschweren das Erkennen besonderer Bedürfnisse. Psychische Störungen werden übersehen und bleiben unbehandelt, so dass sie die Betroffenen im Asylverfahren und auf ihrem Weg in die neue Gesellschaft beeinträchtigen.

Bislang haben weder der Bund noch die Länder auf diese seit vielen Jahren bestehenden Missstände reagiert. Seitens des Bundes wurde kein einheitliches, richtlinienkonformes und auch aus fachlicher Sicht bedarfsgerechtes Konzept zur Identifizierung vulnerabler Asylsuchender erstellt. Auch die auf Landesebene bestehenden Bemühungen entsprechen nur in wenigen Teilen Deutschlands den Anforderungen der Richtlinie.

 

Wie werden Sie Defizite in der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders vulnerable Gruppen zu beheben?

„Wir stehen nach wie vor für eine weitere Umsetzung der Vorgaben der Aufnahmerichtlinie. Die SPD begrüßt die aktuelle Fortentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und fördert diese.“

 

 

„Wir werden regelmäßig prüfen, welche Defizite in der Praxis auftreten, und Gesetzgebung und Verwaltungsvorschriften entsprechend anpassen.“

 

„DIE LINKE. kritisiert seit Jahren die unzureichende Umsetzung der EU-Vorgaben zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. Besondere Bedarfe, etwa aufgrund von Kriegs- und Fluchterlebnissen, müssen identifiziert werden, um sie im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können, insbesondere muss die psychotherapeutische Versorgung traumatisierter Flüchtlinge gewährleistet sein.
Das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen nur eingeschränkten medizinischen Versorgungsleistungen wird dem in keiner Weise gerecht. Es fehlt zudem ein geregeltes Verfahren zur Feststellung einer besonderen Schutzbedürftigkeit im Rahmen der Asylprüfung, etwa zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen. Solche Identifizierungsverfahren müssen bundesweit gelten, an die Erfahrungen entsprechender Pilot-Projekte in einzelnen Bundesländern kann hierbei angeknüpft werden.
Die von der aktuellen Regierungskoalition propagierten Asyl-Schnellverfahren stehen einer solchen sorgsamen Ermittlung besonderer Bedürfnisse Asylsuchender strukturell entgegen – wir lehnen solche Schnellverfahren nicht nur aus grundsätzlichen Gründen ab, sondern auch, weil die Bedarfe besonders Schutzbedürftiger hierbei nicht angemessen berücksichtigt werden können.“

 

Beabsichtigen Sie die frühe Erkennung und Vermittlung in die Versorgung durch ein bundeseinheitliches Rahmenkonzept zu verbessern?

„Wir Freien Demokraten wollen die frühe Erkennung und Vermittlung von Flüchtlingen mit psychotherapeutischem Behandlungsbedarf verbessern. Die Inaugenscheinnahme, die ärztliche Versorgung in den Sammelunterkünften und die Ausbildung für Flüchtlingsbetreuer sind dementsprechend anzupassen. Die Ausführung der Leistungen nach AsylbLG fällt in die alleinige Zuständigkeit der Länder bzw. der von ihnen hiermit beauftragten Stellen (Artikel 83 des Grundgesetzes). Ob dies so bleibt oder ein bundeseinheitliches Rahmenkonzept zukünftig möglich ist, ist im Rahmen einer allgemeinen Neuordnung der Zuständigkeiten und Finanzierung der Flüchtlingsversorgung zu entscheiden.“

„Ja, wie dargelegt entspricht das unseren Vorstellungen.“

 

Wie stehen Sie zur Forderung, dafür Koordinierungsstellen auf Länderebene einzurichten, die eine kontinuierliche Information, Vermittlung und Behandlung ermöglichen?

Die Antwort der SPD zu den Fragen V.2 und V.3: „Soweit der entsprechende Aufenthaltstitel noch nicht zu Leistungen der Grundsicherung im Regelsystem (SGB II bzw. SGB XII) berechtigt, bestehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im AsylbLG werden auch Leistungen zur Gesundheitsversorgung geregelt. Die konkrete Umsetzung ist in Verantwortung der zuständigen Träger und damit der Länder und Kommunen. Die Grundlage dafür haben wir im Asylpaket deutlich verbessert. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit für Bundesländer mit Krankenkassen Rahmenvereinbarungen zur Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten, aber auch die Möglichkeiten zu psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung. Weitere Verbesserungen der Gesundheitsversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes – insbesondere für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – wollen wir prüfen.
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz haben wir im SGB V den Weg frei gemacht für die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Nunmehr können die Bundesländer mit den Krankenkassen Rahmenverträge schließen, die die Gesundheitsversorgung der Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwalten und die Abrechnung mit den zuständigen Sozialbehörden der Kommunen erledigen. Diese enorme bürokratische Entlastung kommt insbesondre den Geflüchteten zugute, die ohne vorherige Vorstellung beim Sozialamt niedergelassene Leistungserbringer vor Ort aussuchen können. Hierzu gehören z.B. auch die Traumazentren für Folteropfer, die auf Antrag zur ambulanten Versorgung zugelassen werden können. Gerade bei traumatisierten Flüchtlingen leistet dies einen Beitrag zu einem niedrigschwelligerem Zugang in die Versorgung.“

„Die Ausführung der Leistungen nach AsylbLG fällt in die alleinige Zuständigkeit der Länder bzw. der von ihnen hiermit beauftragten Stellen (Artikel 83 des Grundgesetzes). Eine Vernetzung der Psychosozialen Zentren und eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten für Erstinformation und Vermittlung sind notwendig. Inwiefern Handlungsbedarf über bereits bestehende Vernetzungen und organisatorischen Zuordnungen hinaus besteht, hängt von den Bedingungen des einzelnen Bundeslandes ab.“

Die Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen zu den Fragen V.1-V.3: „Wir wollen weiter die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um damit auch auf die Defizite bei der Erkennung von besonderen Schutzbedarf bei Geflüchteten zu reagieren. Wichtig ist zudem die engagierte Beteiligung im Sinne der Geflüchteten bei der Überarbeitung der EU-Aufnahmerichtlinie, wie sie gegenwärtig von der EU angestrebt wird. Einhergehend mit der rechtlichen Anpassung an die EU-Vorgaben müssen gemeinsame Standards zur Versorgung von ankommenden AsylantragstellerInnen formuliert und verbindlich umgesetzt werden.“

„Das ist angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik ein sinnvoller Vorschlag.“

 

VI. Schutz und Sicherheit für erkrankte Geflüchtete

Faire Asylverfahren gewähren

Wir begleiten Geflüchtete, die Menschenrechtsverletzungen, Krieg und schwerer Gewalt ausgeliefert waren und die nun Stabilität und Sicherheit brauchen. Doch der Ausreise- und Abschiebedruck hat sich seit den Verschärfungen u. a. des Asylpaket II für viele Schutzsuchende massiv verstärkt. Für Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsregionen wird es immer schwieriger, Zugang zu dem Schutz zu erhalten, den sie aufgrund ihrer Erlebnisse brauchen. Die Unterstellung, Menschen hätten alleine aufgrund ihrer Herkunft aus einem bestimmten Land keine Fluchtgründe, steht dem Recht auf eine faire, sorgfältige und individuelle Prüfung ihrer Asylgründe entgegen.

Seit den Gesetzesverschärfungen im Asylpaket II können nun auch schwer kranke und traumatisierte Menschen leichter abgeschoben werden. Klient*innen, die bereits durch Beratung und Therapie stabilisiert werden konnten, fallen in schwere Krisen, wenn eine Abschiebung angekündigt wird oder wenn sie miterleben, wie andere Menschen abgeschoben werden. Ohnehin belastete Menschen entwickeln dadurch weitere Angstzustände und ihre Erkrankungen chronifizieren.

Es ist unsere Verpflichtung, Geflüchtete vor weiterem gesundheitlichen Schaden zu schützen, der ihnen durch eine Abschiebepraxis droht, die Gefährdung, Krankheit und im Zweifel den Tod von Menschen hinnimmt. Nur durch ein faires, ergebnisoffenes Verfahren kann es gelingen, geflüchteten Menschen den notwendigen Schutz und dauerhafte Sicherheit zu garantieren.

 

Wie wollen Sie sich für faire Asylverfahren einsetzen, die bei allen Schutzsuchenden unabhängig von der für ihr Herkunftsland angenommenen Bleibeperspektive die je persönlichen Fluchtgründe berücksichtigen?

„Wir wollen gründliche und sorgfältige Asylverfahren und werden dem BAMF die dafür notwendigen Mittel weiterhin bereitstellen. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch, der in Deutschland um Asyl sucht, hat ein Recht auf Prüfung seines Asylgesuchs und bekommt Asyl, wenn sein Gesuch begründet ist. So regelt es das Europarecht und so steht es in unserem Grundgesetz. Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt und im Asylverfahren anerkannt wird, weil er Schutz benötigt, darf bleiben. Wer im Asylverfahren abgelehnt wird und keine anderen Gründe für einen legalen Aufenthalt hat, muss ausreisen. Dieser Grundsatz gilt auch für die SPD-Bundestagsfraktion. Es erfolgt im Rahmen des Asylverfahrens eine individuelle Prüfung. Wer als Betroffener tatsächlich drohende Menschenrechtsverletzungen vorbringen kann, wird als schutzberechtigt anerkannt. Wird jemandes Asylgesuch dagegen abgelehnt und dies wird auch gerichtlich bestätigt, erwarten wir, dass er oder sie Deutschland auch wieder verlässt. Diese Regeln gelten in allen EU-Mitgliedstaaten, alle Asylsuchenden haben überall in der EU das Recht, ihre Asylbescheide gerichtlich überprüfen zu lassen.“

„Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip der sicheren Herkunftsländer nicht abschaffen. Das würde unsere Behörden noch stärker belasten, als sie es im Asylbereich momentan ohnehin sind. Zudem schließt die Einstufung als sicheres Herkunftsland den Schutz für tatsächlich Verfolgte nicht aus. Zu einem geordneten Einwanderungsrecht gehören aber auch funktionierende Rückführungsregelungen. Wer kein Bleiberecht hat, muss konsequent abgeschoben werden. Dies ist bundeseinheitlich sicherzustellen. Die der fehlenden Einwanderungssystematik und viel zu langen Asylverfahren geschuldete Tendenz, dass bereits integrierte Flüchtlingsfamilien abgeschoben werden ist humanitär nicht verantwortbar, gesellschaftspolitisch gefährlich und auch volkswirtschaftlich ein großer Fehler.“

„Für uns steht die/der Einzelne im Mittelpunkt. Nicht die Herkunft auf einem spezifischen Staat darf über die Anerkennung eines Schutzstatus entscheiden, sondern die jeweilige Situation. Regelungen wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer und die daraus resultierenden Beschränkungen der Verfahrensrechte lehnen wir ab. Um die faire und schnelle Asylverfahren zu erreichen, wollen wir eine unabhängige Rechtsberatung vor Beginn der Verfahren ermöglichen, die Mitarbeitenden des BAMF ausreichend qualifizieren und kontinuierlich weiter fortbilden und die Möglichkeiten der Rechtsmittel erweitern.“

„DIE LINKE hat sich mehrfach in und außerhalb des Parlaments gegen ein Asylrecht zweiter Klasse für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsländern ausgesprochen (vgl. den Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/6190). Wir lehnen das Konzept einer  Unterteilung von Asylsuchenden in solche mit bzw. ohne so genannte „Bleibeperspektive“ grundsätzlich ab. Das ist eine diskriminierende und menschenrechtswidrige Praxis, die auch dem individuellen Charakter des Grundrechts auf Asyl widerspricht.
Wir fordern eine Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl und sind deshalb auch gegen die Regelung „sicherer Herkunftsstaaten“, mit der die Rechte und Chancen von Geflüchteten aus diesen Ländern stark beschnitten werden. Auch bei humanitären Bleiberechtsregelungen darf es keine Ausschlussregelungen nach Herkunftsstaaten geben, dies widerspricht dem humanitären Charakter solcher Regelungen und wird den individuellen Einzelfallschicksalen nicht gerecht.
Gegen die gesetzlichen Verschärfungen im Umgang mit (psychisch) kranken Menschen durch das Asylpaket II haben wir energisch protestiert – leider vergeblich. Die von der Großen Koalition beschlossenen Änderungen sind menschenrechtswidrig und widersprechen den von der Bundesregierung international eingegangen Verpflichtungen für einen sorgsamen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen eklatant. Wir werden hierzu weiter politisch aktiv sein und hoffen überdies auf gerichtliche Entscheidungen, von denen einzelne bereits vorliegen, mit denen die gesetzgeberischen Zumutungen rechtsstaatlich auf den Boden der Verfassung zurückgeholt werden.“

 

Was beabsichtigt Ihre Partei zu tun, damit erkrankte und schwer traumatisierte Menschen den Schutz und die Sicherheit erhalten, der für ihre Genesung notwendig ist?

„Wir wollen und werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Bezüglich eines Aufenthaltsrechts wollen wir eine Altfallregelung schaffen, sodass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.“

 

 

„Das Asylrecht ist zum Schutz von Personen konzipiert, deren Trauma durch politische Verfolgung oder Bürgerkrieg verursacht wurde. Diese Menschen haben auf der Grundlage unserer Gesetze ein Recht auf unseren Schutz. Bei Traumata anderer Ursache, die nicht die Anerkennung als Flüchtling oder die Zuerkennung subsidiären Schutzes zur Folge hat, kommt ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG in Betracht. Eine Aussetzung der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen ist hiernach bereits heute vorgeschrieben, wenn eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Den generellen Ausschluss von Posttraumatischen Belastungsstörungen von dieser Regel, wie er in der Begründung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgesehen ist, lehnen wir Freie Demokraten ab, da in diesen Fällen Selbstmord oder Verstärkung der Traumatisierung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.“

„Menschen, die erkrankt und schwer traumatisiert sind, brauchen zunächst einmal Sicherheit und eine Perspektive. Nur so kann die Grundlage für Therapien und Behandlungen geschaffen werden. Regelungen, die den Schutz vor Abschiebungen bei Erkrankungen einschränken, wie sie von der Bundesregierung im Asylpaket II vorangetrieben wurden, lehnen wir ab.“

 

„Neben den bereits angesprochenen konkreten Forderungen nach einer Abschaffung des AsylbLG und dem Einbezug von Geflüchteten in eine nicht diskriminierende Gesundheitsversorgung ist für die Gesundung erkrankter und traumatisierter Menschen insbesondere wichtig, dass sie hier in Deutschland offen empfangen werden und in einer vertrauensvollen Umgebung sicher leben können. Davon kann derzeit nach unzähligen Gesetzesverschärfungen im Umgang mit Asylsuchenden und angesichts einer regierungsamtlich mit geschürten Abschiebestimmung im Land („nationale Kraftanstrengung“) leider keine Rede sein. Wir brauchen deshalb einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik, für den wir uns stark machen: DIE LINKE. hat als einzige Partei gegen alle Asylrechtsverschärfungen in Bundestag und Bundesrat gestimmt.
Essentiell für eine Gesundung traumatisierter Menschen ist die Unterbringung in eigenen Wohnräumen, statt in Massenunterkünften, in denen die Menschen nicht zur Ruhe kommen können und permanenten Stress-Situationen und Entmündigungen ausgesetzt sind. Für viele traumatisierte Menschen wären ein schneller Sprachkurszugang und die Vermittlung in Arbeit womöglich sogar die „beste Therapie“. Doch die häufig erzwungene Untätigkeit, Isolation und Entmündigung vieler Asylsuchender werfen sie zwangsläufig auf ihr Trauma zurück. Die Art und Weise des bürokratischen und schikanierenden – im wahrsten Sinne des Wortes: krank machenden – Umgangs mit Geflüchteten stellt nicht selten eine dritte sequentielle Traumatisierung im Sinne Hans Keilsons dar. Geflüchtete menschenwürdig zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten ist deshalb nicht nur menschenrechtlich geboten, sondern auch eine Voraussetzung für ihre bestmögliche Genesung. Hierfür setzt sich DIE LINKE. ein.“

 

Die vollständigen Antworten der Parteien können Sie hier einsehen:

Die Wahlprüfsteine der BAfF zur Bundestagswahl 2017 als pdf