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BAfF und BPtK fordern gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung

Für Geflüchtete scheitert der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung häufig daran, dass es keine Lösungen zur Überwindung der Sprachbarriere gibt. Bislang gibt es für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, keinen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung, so dass in vielen Behandlungssettings keine Sprachmittler*innen eingesetzt oder Angehörige für die Übersetzung zu Hilfe gezogen werden. Das führt oft zu Missverständnissen oder gar Fehlbehandlungen.

Gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben wir deshalb ein Positionspapier verfasst, das die zentralen Handlungsbedarfe und entsprechende Lösungsansätze skizziert.

Wir fordern, dass für fremdsprachige Patient*innen  analog zum Gebärdendolmetschen ein Anspruch auf Sprachmittlung im Rahmen der Gesundheitsversorgung geregelt wird.

Ein gesetzlicher Anspruch auf professionelle Sprachmittlung im SGB V gewährleistet:

  • den flächendeckenden Zugang zu Aufklärung und Wahrnehmung von medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung für fremdsprachige Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen;
  • Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte sowie aktives Mitwirken der fremdsprachigen Patient*innen im Rahmen ihrer Gesundheitsversorgung;
  • die Verringerung von Chronifizierung von Erkrankungen, Fehlinformation, Fehldiagnosen und Fehlversorgung aufgrund von Sprachbarrieren oder Übersetzungsfehlern und eine Reduzierung der Behandlungskosten durch zeitnahe und zielgerichtete Versorgung infolge der verbesserten Verständigung;
  • die Integration in die Gesellschaft, da insbesondere psychische Erkrankungen das Erlernen von deutschen Sprachkenntnissen erschweren;
  • Handlungs- und Rechtssicherheit für behandelnde Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in Bezug auf das Hinzuziehen und die Finanzierung der Sprachmittlung.

Das gemeinsame Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Sprachmittlung in der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten finden Sie hier.