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Austausch mit dem BAMF zu besonders vulnerablen Personen im Asylverfahren

Am 12.10.2018 konnten wir – auf Initiative von Refugio München – erneut einen Termin mit dem Vizepräsidenten Dr. Richter und Gräfin Praschma – Leiterin der Abteilung „Internationale Aufgaben, Grundlagen Asylverfahren und Migration“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg initiieren.

Es ging bei dem Fachaustausch um Fragen der Qualität im Asylverfahren und damit zusammenhängend um die Qualifizierung der Einzelentscheider*innen sowie Möglichkeiten der Kooperation im Rahmen von Schulungen für Sonderbeauftragte und Einzelentscheider*innen. Dieses Thema ist für das BAMF von großem Interesse, denn „Schulung und Qualifizierung“ wird nach vielen Jahren, in denen sehr viele neue Mitarbeiter*innen eingestellt, besondere Bedeutung beigemessen.

Ein weiterer wichtiger Punkt war der war der Umgangs mit Stellungnahmen im Asylverfahren.

Auch wenn die Positionen der BAfF und des BAMF grundsätzlich nicht deckungsgleich sind, konnten Zweifel und Bedenken ausgelöst werden an der Praxis des BAMF bzw. vieler Einzelentscheider*innen zu den eigenwilligen bzw. willkürlichen Nachfragen bzw. Anforderungen, die an Stellungnahmen und Atteste gestellt werden. Seitens der BAfF wurde erneut in Frage gestellt, dass grundsätzlich „fach“ärztliche Bescheinigungen angefordert werden und Bescheinigungen von approbierten Arzt*innen ohne Facharztausbildung nicht genügen zu lassen. Von BAMF Seite wurde jedoch bestätigt, dass substantiierten Hinweisen zu vorliegenden Erkrankungen nachgegangen werden muss. Die BAfF erbittet deutliche Hinweise vom BAMF darüber, wie und nach welchen Maßgaben Stellungnahmen gewürdigt werden.

Wir werden den Dialog mit dem BAMF fortführen, wofür wir die Mitgliedszentren mit Email vom 22.10.2018 um Mithilfe gebeten haben.