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Abschiebung trotz schwerer Krankheit?

illegal_legal_kleinSeit nunmehr fünf Monaten ist das sogenannte Asylpaket II in Kraft. Doch noch immer herrschen einige Unklarheiten, insbesondere, was die Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen betrifft. Im Asylmagazin 06/2016 hat unsere Rechtspolitische Referentin Nina Hager einen Artikel zu den gesetzlichen Neuregelungen zu Abschiebungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen veröffentlicht. Sie erläutert darin, was sich im Hinblick auf Abschiebungsverbote und Abschiebungshindernisse aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich geändert hat. Zusätzlich gibt sie Praxishinweise, an denen sich Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Beratungsstellen orientieren können.

Unter erheblichem Protest aus der Zivilgesellschaft und der Opposition wurde im Februar 2016 mit großer Mehrheit des Bundestages das sogenannte Asylpaket II beschlossen, welches am 17. März 2016 in Kraft getreten ist. Neben der besonders kritisierten Einführung beschleunigter Asylverfahren wurden zahlreiche Änderungen des materiellen und prozessualen Asyl- und Aufenthaltsrechts vorgenommen. Gerade im Hinblick auf Abschiebungsverbote und Abschiebungshindernisse aus gesundheitlichen Gründen wurden ernst zu nehmende
Änderungen vollzogen. Die Einschätzungen dieser Änderungen reichen weit auseinander. Zum Teil wird vertreten, es handele sich lediglich um eine Kodifizierung der bisherigen Rechtsprechung, welche mit Blick auf die praktischen Probleme angebracht sei, um die Instanzgerichte durch den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu erinnern. Andere wiederum gehen davon aus, es handele sich um eine massive Schlechterstellung besonders Schutzbedürftiger.

Inhalt
I. Einleitung
II. Änderungen in § 60 Abs. 7 AufenthG
1. Bisherige Rechtsprechung zu Satz 1
2. Neuerung durch Einfügung von Satz 2
3. Änderungen durch Einfügung von Satz 3 und 4
4. Geänderte Anforderungen an ein Attest
III. Änderungen in § 60a AufenthG
1. Änderungen durch die Einfügung von Abs. 2c
2. Änderungen durch die Einfügung von Abs. 2d
IV. Zusammenfassung

Lesen Sie hier den gesamten Artikel (mit freundlicher Genehmigung des AsylMagazins).

 

Beitragsbild: Ramdlon (CC0 Public Domain)