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FAQ

Welche Probleme löst die Ermächtigung? Welche nicht?

Die Ermächtigungsregelung soll das Gesundheitssystem für psychisch erkrankte Geflüchtete stärken und zeitnahe Behandlungen ohne Abbrüche gewährleisten. Jedoch kann diese Zielsetzung aufgrund von strukturellen Barrieren nicht erreicht werden.

In der Praxis können im Rahmen der Ermächtigungsregelung nur sehr wenige Patient*innen behandelt werden. In einigen Bundesländern können Therapiepatient*innen im Rahmen der Ermächtigung allerdings nur aufgenommen und behandelt werden, wenn sie bereits innerhalb der ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Therapie begonnen haben. Warte- und Bearbeitungszeiten sind jedoch oft sehr lang. Die Bindung der Ermächtigung an dieses Kriterium der „Weiterbehandlung“ sorgt dafür, dass alle Geflüchteten, die erst nach 18 Monaten ihres Aufenthaltes Hilfe wegen psychischer Schwierigkeiten suchen, vielerorts von der Versorgung durch die ermächtigten Therapeut*innen ausgeschlossen werden. Auf der anderen Seite kann es zu Therapieabbrüchen kommen, wenn Geflüchtete  nach Beginn ihrer Behandlung bei einem*einer ermächtigten Psychotherapeut*in eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen und deshalb in die gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Dann müssen sie vielerorts die Behandlung abbrechen und müssten zu einem*einer kassenzugelassenen Therapeut*in wechseln.

Zudem fehlt es an Lösungen zur Finanzierung von Sprachmittlung. Nach wie vor existieren keine verbindlichen Regelungen zur Finanzierung notwendiger Sprachmittlungsleistungen zur Durchführung von Psychotherapien.