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FAQ

Was sind Abschiebungsverbote aus gesundheitlichen Gründen?

Psychische Erkrankungen können im Asylverfahren ein sogenanntes Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen begründen. Ein solches wird zuerkannt bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich in der Folge der Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, etwa, weil im Herkunftsland die erforderlichen Therapieangebote oder Medikamente nicht verfügbar sind.

Abschiebungsverbote werden vom BAMF nur dann geprüft, wenn es die Voraussetzungen der vorrangigen Schutzformen (Asyl- und Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) verneint. Entscheidet das BAMF, dass auch keine Abschiebungsverbote vorliegen, so wird die betroffene Person zumeist ausreisepflichtig, es sei denn, sie hat aus anderen Gründen ein Bleiberecht. Stellt das BAMF hingegen fest, dass ein Abschiebungsverbot vorliegt, erhält die betroffene Person in der Regel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.