Close

Abschiebungen trotz schwerer Erkrankungen verhindern

Schwere Erkrankungen werden nicht ausreichend im Asyl- und Aufenthaltsverfahren berücksichtigt, es kommt zu Abschiebungen trotz schwerer Krankheit.

Lukas Welz, Geschäftsführender Leiter der BAfF e.V.

Anlässlich des am Freitag stattfindenden Treffens von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihren Kolleg*innen aus den Bundesländern appelliert die BAfF an Bund und Länder, dafür zu sorgen, dass die Bleiberechtsregeln und das Chancen-Aufenthaltsrecht aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden. Auch müssen Hinweise auf Erkrankungen im asylrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden – Überlebende von Krieg, Folter und Flucht dürfen nicht abgeschoben werden.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung darauf geeinigt, bestehende Bleiberechtsregelungen zu verbessern. Zudem soll es ein neues „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für Menschen geben, die seit dem 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben. Dies soll es Menschen ermöglichen, innerhalb eines Jahres die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Die Anforderungen müssen niedrigschwellig ausgestaltet werden. Denn gerade für Menschen, die psychisch belastet sind und jahrelang durch restriktive Regelungen an einer Integration in den Arbeitsmarkt gehindert worden sind wird es eine große Herausforderung sein, diese Kriterien für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen – besonders unter den Voraussetzungen der Corona-Pandemie.

Durch eine Vorgriffsregelung der Innenministerien der Bundesländer könnte verhindert werden, dass Menschen, die von den neuen Bleiberechtsregelungen und dem Aufenthaltsrecht „auf Probe“ profitieren würden abgeschoben werden, noch bevor die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen umgesetzt sind. Unabdingbar ist auch die Berücksichtigung psychologisch-psychotherapeutischer Expertise und Rücknahme überhöhter Darlegungserfordernisse im Asylverfahren. Hier weist der Koalitionsvertrag bedenkliche Leerstellen auf.

Die Verschärfungen des Asylrechts in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass schutzbedürftige Geflüchtete, darunter traumatisierte Überlebende von Krieg, Folter und Flucht, trotz schwerer Erkrankungen abgeschoben wurden – ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht. Bevorstehende Abschiebungen bedeuten für die Betroffenen zusätzlichen Stress und können eine krisenhafte Zuspitzung ihrer seelischen Gesundheit nach sich ziehen.

Lukas Welz, Geschäftsführender Leiter der BAfF e.V.

Geflüchteten Menschen, die krank oder traumatisiert sind, ist es nicht möglich, den überhöhten Anforderungen an den Nachweis ihrer Erkrankung nachzukommen. Oft bleibt den Personen keine Zeit zur Beibringung von ärztlichen und therapeutischen Attesten bei der AsylanhörungFür den Ausschluss der Expertise psychologischer Psychotherapeut*innen besteht kein sachlicher Grund.“ Für asylsuchende Geflüchtete hat der Ausschluss von psychologischen Psychotherapeut*innen zur Folge, dass sie in der Praxis oft keine Möglichkeit haben, ihren Behandlungsbedarf im Rahmen des Asylverfahrens einzubringen. Dabei sind Geflüchtete, die psychisch krank oder traumatisiert sind, besonders schutzbedürftig und haben einen Anspruch auf besondere Verfahrensgarantien und Versorgung.

Das Statement als PDF.