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Schutz und Sicherheit für alle Geflüchteten

Anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen und -senator*innen 2022 in Würzburg fordert die BAfF einen Paradigmenwechsel im Umgang mit geflüchteten Menschen.

Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie eine gemeinsame europäische Asylpolitik aussehen kann: offene Grenzen, freie Wohnortwahl sowie der Zugang zu Bildung und dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die Menschen aus der Ukraine in Deutschland ab dem 1. Juni 2022 mit Leistungen nach dem Hartz-IV-Satz versorgt. Das bedeutet den gleichwertigen Zugang zum Gesundheitssystem wie Patient*innen der gesetzlichen Krankenkassen und beispielsweise den Anspruch auf eine Psychotherapie. Die Menschen erleben darüber hinaus in der Gesellschaft eine große Hilfsbereitschaft.

Für geflüchtete Menschen aus sogenannten Drittstaaten oder Staatenlose, die ebenfalls aus und vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, gelten diese Regelungen rechtlich auch, doch gleichbehandelt werden sie nicht. Sie erfahren viel zu oft Diskriminierung, strenge Restriktionen und Pushbacks an den EU-Außengrenzen. Damit machen sie Erfahrungen wie viele andere Menschen aus Drittstaaten, die nicht aus der Ukraine kommen. Polen beispielsweise zeigt gegenüber Ukrainer*innen große Solidarität, verweigert aber andernorts Menschen aus Afghanistan oder Syrien den Grenzübertritt und ein faires Asylverfahren.

Auch Geflüchtete und andere Migrant*innen, die bereits in Deutschland leben, werden durch die gesetzliche Unterscheidung zu Ukrainer*innen diskriminiert: Die Einstufung in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verbietet die freie Wohnortwahl und verhindert den Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt. Auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für Menschen nach dem AsylbLG stark beschränkt und nur bei akuten Schmerzen unbürokratisch möglich.

Wir beobachten schon lange, dass Schutzsuchende in Deutschland nicht angemessen versorgt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz hindert Menschen daran, in Deutschland anzukommen, die Sprache zu lernen und ihr Leben aktiv zu gestalten. Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten – ihre Besserstellung gegenüber anderen schutzsuchenden Menschen verletzt Gleichbehandlungs- und Menschenrechte.  Es braucht jetzt einen anderen Umgang mit allen Geflüchteten, einen Paradigmenwechsel. Dieser ist möglich. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht, dazu gehört auch eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung und Versorgung.

Lukas Welz, Geschäftsleiter der BAfF e.V.

Die Psychosozialen Zentren in Deutschland bieten für geflüchtete Menschen Beratung und Therapie an. Jedoch gibt es seit Jahren in den Zentren einen ungedeckten Versorgungsbedarf, sodass kranke und traumatisierte Menschen oftmals keinen Behandlungsplatz erhalten können.


Die Pressemitteilung als PDF.