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Positionspapier zur GEAS-Reform

Minderjährige im Gesundheitssystem im Fokus:
Versorgung sichern statt Lücken vergrößern

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind häufig in besonderem Maße psychisch belastet. Erfahrungen von Gewalt, Verlust und Unsicherheit vor und während der Flucht sowie belastende Unterbringungs- und Verfahrensbedingungen nach der Ankunft in Deutschland wirken sich erheblich auf ihre psychische Gesundheit aus.

Die neuen GEAS Anpassungsgesetze halten endlich den gleichberechtigten Zugang für geflüchtete Minderjährige zur Gesundheitsversorgung im Gesetz fest. Die Umsetzung dieses Gesetzes ist dabei aber noch weitgehend ungeklärt. Die Lücke zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung kann nur geschlossen werden, wenn Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und spezialisierte Versorgungsstrukturen ausgebaut werden.

Gemeinsam mit acht weiteren Organisationen haben wir deshalb Handlungsempfehlungen entwickelt, damit die Bundesregierung die Gesetze einhalten und die Versorgung für Kinder und Jugendliche stärken kann. Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier.

Die Forderungen im Überblick

  1. Elektronische Gesundheitskarte für alle.
    Bund und Länder sollen sicherstellen, dass jedes Kind bei der Ankunft in Deutschland eine elektronische Gesundheitskarte erhält, um einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgung zu erhalten sowie eine vollständige Kostenübernahme sicherzustellen.
  2. Ausbau von Kapazitäten im Regelsystem. Die Bundesregierung soll durch Anpassungen der Bedarfsplanung und gezielte finanzielle Förderung zusätzliche Kassensitze und Behandlungskapazitäten in der kinder- und jugendmedizinischen sowie der psychotherapeutischen Versorgung schaffen.
  3. Fortbildungen im Regelsystem. Fachkräfte im Gesundheits- und Jugendhilfesystem sollen auf die komplexen Bedarfe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen vorbereitet und dafür sensibilisiert werden. Dies beinhaltet einerseits die traumasensible Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und andererseits die Arbeit mit Sprach- und Kulturmittlung. Dazu sind entsprechende Inhalte verbindlich in Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu integrieren und durch Bundesmittel zu fördern.
  4. Sprachmittlung als Regelleistung. Es soll ein Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Sprach- und Kulturmittlung geschaffen werden. Die Leistungen sollen regelhaft abrechenbar sein und durch bundesweit einheitliche Qualitätsstandards abgesichert werden.
  5. Nachhaltige Finanzierung spezialisierter Strukturen. Bereits bestehende spezialisierte Strukturen, welche eine zentrale Anlaufstelle für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind (u. a. Psychosoziale Zentren sowie spezialisierte kinder- und jugendpsychiatrische Angebote), sollen durch eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln abgesichert werden.
  6. Identifizierung besonderer Schutzbedarfe. Screeningverfahren zur Erkennung von Vulnerabilitäten sollen kindgerecht ausgestaltet und unter Beteiligung von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Um eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten, sollen besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und mit tatsächlich vorhandenen Ressourcen verbindlich verknüpft werden.

In den neuen GEAS Gesetzen steht, dass Minderjährige, die geflohen sind, dieselbe Art von Gesundheitsversorgung bekommen sollen wie alle Kinder. Das ist ein wichtiger Schritt. Bisher sehen wir allerdings von der Bundesregierung keine ausreichenden Maßnahmen, um diesen Anspruch auch umzusetzen. Es ist völlig unklar, welche Ressourcen eingesetzt werden, um die massive Versorgungslücke zu schließen. Das gilt auch besonders für Versorgung bei der mentalen Gesundheit. 

Yukako Karato, Bundesverband der Psychosozialen Zentren