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„Man hat vielen Menschen schier unmöglich gemacht, ihre Erkrankung nachzuweisen“

Vor genau 10 Jahren beschnitt der Deutsche Bundestag mit dem Asylpaket II die Rechte geflüchteter Menschen. Seitdem gilt im Asylverfahren die „gesetzliche Vermutung“, dass gesundheitliche Gründe einer Abschiebung nicht entgegenstehen – obwohl gerade psychisch erkrankten Personen im Falle einer Abschiebung oft massive Gefahren für ihr Leben drohen. Der Geschäftsführer von Refugio München, ein Psychosoziales Zentrums für Geflüchtete, Jürgen Soyer, erklärt im Gespräch mit dem Bundesverband der Psychosozialen Zentren (BAfF) warum die Expertise von Psychotherapeut*innen im Asylverfahren seitdem kaum noch eine Rolle spielt. Soyer kritisiert auch die folgenschweren Pläne des Innenministeriums, die unabhängige Asylverfahrensberatung abzuschaffen.

Welche Veränderungen gab es durch das Gesetz 2016 und wie erinnern Sie die Reform?

Es gab zwei hauptsächliche Veränderungen im Asylpaket II. Erstens hat man alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus der Beweisführung für Abschiebungsverbote ausgeschlossen. Ihre Atteste oder Stellungnahmen zählen nichts mehr im Asylverfahren. Die können eigentlich in den Mülleimer geworfen werden.

Die zweite Änderung war, dass nur noch Atteste von Fachärztinnen und Fachärzten anerkannt werden. Im Gesetz wurden Anforderungen beschrieben, wie diese Atteste aussehen müssen. Diese Beschreibung ist sehr ausführlich und die Kategorien sind zum Teil so schwammig formuliert, dass sie es leicht machen, Asylanträge abzulehnen.

2016 war der Druck auf die Ämter durch sehr viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber groß, sodass man die Verfahren beschleunigen wollte. Das ist nachvollziehbar. Allerdings hat man dann oft gehört: Uns blockieren vor allem die kranken Leute im Asylverfahren, weil so viele vorbringen, dass sie psychisch krank sind und das die Verfahren massiv verlängert.

Dabei hat man nicht beachtet, dass alle Statistiken weltweit zeigen, dass ungefähr ein Drittel aller Geflüchteten unter massiven psychischen Problemen leiden. Stattdessen wurde vielen pauschal unterstellt, dass sie nicht wirklich krank sind und Gefälligkeitsgutachten bekommen. Diese These wurde nie bewiesen, sie wurde einfach in die Welt gesetzt.

Ich glaube bis heute, dass man es ganz vielen Menschen schier unmöglich gemacht hat, ihre psychische Erkrankung nachzuweisen. Tatsache ist, dass bis heute sicherlich sehr viele Leute im Asylverfahren durchfallen werden, weil sie diese Atteste nicht mehr herbeibringen können.

Welche Folgen hat der Ausschluss von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus dem Asylverfahren?

Wenn eine Psychotherapie genehmigt wird, dann haben Therapeut*innen relativ viele Stunden, um mit ihren Patient*innen zu sprechen. Das heißt, sie sind eigentlich sehr viel besser in der Lage, Stellungnahmen zu verfassen, weil laut Gesetz auch auf die Geschichte der Patient*innen und auf das traumatisierende Moment eingegangen werden muss.

Mit der Einführung des Asylpakets 2016 hat man ungefähr drei Viertel aller potenziellen Behandlerinnen und Behandler von solchen Stellungnahmen ausgeschlossen.

Dazu kommt: Den Fachärzt*innen werden die Stunden, die für eine Stellungnahme erforderlich sind, nicht bezahlt.

Wir haben hier in Bayern die Situation: Wenn jemand in der Anhörung sagt, “ich bin psychisch krank”, dann kriegen sie einen Zettel vom Bundesamt und einen Monat Zeit, ein Attest zu bringen. Auf dem Zettel steht, dass dieses Attest nach Paragraph 4 AsylbLG aus Landesmitteln bezahlt wird.

Das Bayerische Innenministerium, das in Bayern für das AsylbLG zuständig ist, sagt aber, nein, das sehen wir nicht so. Also das Bundesamt sagt, das müsste über das Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt werden, das Innenministerium sagt, das müsse das Bundesamt oder die geflüchtete Person selbst bezahlen.

Faktisch wird es nicht bezahlt.

Wie wirkt sich das in der Praxis aus?

Wir hatten einen Fall: Drei Monate war ein Klient nach einem Suizidversuch in der Psychiatrie. Das Krankenhaus stellt dann einen normalen Entlassbrief aus, mit Diagnose und Empfehlung. . Jetzt sind dummerweise in so einem Entlassbrief nicht genau alle Aspekte drin, die das Gesetz vorschreibt und dann werden solche Entlassbriefe einfach nicht berücksichtigt im Asylverfahren.

Es ist eine absurde Situation. Es ist völlig absurd, dass jemand offensichtlich tiefgreifend psychisch krank ist und dass es gesetzlich möglich ist zu sagen: Das ist uns egal, weil dieses Attest irgendein Kriterium nicht erfüllt.

Wir haben auch Ablehnungen, bei denen Ärzt*innen zwanzig Seiten geschrieben haben und dann steht der Satz im Bescheid: „Für das Bundesamt ist die Diagnose nicht nachvollziehbar.“

Warum ist das aus Ihrer Sicht so problematisch für das Asylverfahren?

Es wird nicht anerkannt, dass die Menschen oft gar nicht in der Lage sind, widerspruchsfrei ihre Geschichte zu erzählen. Das heißt, ein Verfahren ist nicht fair für diese Menschen.

Im Strafrecht hat man vor einigen Jahren geändert, dass Menschen, die Missbrauch erlitten haben, zwanzig Jahre Zeit haben, um Anzeige zu erstatten. In der Gesetzesbegründung steht, dass solche traumatischen Erlebnisse oft erst nach einer Psychotherapie überhaupt ausgesprochen werden können.

Im Asylverfahren verlangt man dagegen, dass Menschen kurz nach ihrer Ankunft en détail von Vergewaltigungen, Folter und anderer Gewalt sprechen. Wenn sie das nicht widerspruchsfrei können, glaubt man ihnen nicht.

Das ist ein eklatanter Unterschied.

Wenn jemand mit einer posttraumatischen Belastungsstörung abgeschoben wird, ist das oft eine massive Gewalterfahrung. Wir sprechen von Retraumatisierung – also dass die Abschiebung so erlebt wird wie die ursprüngliche traumatische Erfahrung. Das kann man auch nicht dadurch wiedergutmachen, dass man sagt, die Person könne ja im Herkunftsland in Therapie gehen.

Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern?

Es braucht in den Erstaufnahmen kompetente Früherkennungsprojekte. Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich zunächst anzuvertrauen und über ihre Erlebnisse zu sprechen, bevor sie in eine Anhörung gehen. Dafür braucht es eine unabhängige Beratung und einen geschützten Rahmen, wie ihn nur NGOs bieten können.

Dass das Bundesinnenministerium jetzt plant, die Finanzierung für unabhängige Asylverfahrensberatung zu streichen, geht genau in die falsche Richtung. Schon jetzt fehlt es an Räumen, wo besondere Schutzbedarfe erzählt und erkannt werden können. Ich frage mich, wie es ohne unabhängige Beratung und in Unterkünften an der Grenze, ab vom Schuss, überhaupt noch gehen soll, dass Menschen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und fairen Verfahren bekommen.

Es wäre dringend notwendig, dass auch Psychotherapeut*innen wieder Stellungnahmen schreiben können, die vom Amt anerkannt werden. Außerdem muss geklärt werden, wer diese Stellungnahmen bezahlt.

Es braucht auch mehr Austausch zwischen Behörden und Behandler*innen. Wenn Juristen und Psychologen aufeinandertreffen, ist das manchmal eine Begegnung der dritten Art.

Es braucht politischen Willen, um das Asylpaket II wieder zu ändern. Und es braucht, dass psychische Erkrankungen ernst genommen werden.

Es ist leichter für eine Gesellschaft, diese Themen zu verdrängen und Menschen als Wirtschaftsflüchtlinge abzutun, als sich damit auseinanderzusetzen, dass viele Geflüchtete schwerste traumatische Erfahrungen gemacht haben, vergewaltigt wurden, Opfer von Menschenhandel sind.

Hintergrund:

Seit dem Asylpakets-II wurde mit Wirkung zum 17. März 2016 der § 60a Abs. 2c AufenthG in das Aufenthaltsgesetz eingefügt. Nach dieser Vorschrift wird vermutet, dass einer Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Wer die Vermutung widerlegen möchte, muss etwaige Erkrankungen durch eine sog. qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen.

Krankheit als Abschiebehindernis

Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Standards zum Nachweis psychischer Erkrankungen