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Statement zur Instrumentalisierungsverordnung

Vielen unserer Klient*innen wurde auf der Suche nach Schutz vor Folter und Krieg an den Grenzen Europas ein weiteres Mal massive Gewalt zugefügt: Sie haben wochenlang bei Minusgraden an der polnisch-belarussischen Grenze ums Überleben gekämpft, wurden von Grenzschützern illegal zurück geprügelt oder unter brutalen Bedingungen inhaftiert. Die Asylverfahren, die ihnen zustehen, wurden ihnen verwehrt und auch bei Lebensgefahr gab es keinerlei medizinische Versorgung.

All das sind weitere traumatische Erfahrungen, die sie ein Leben lang begleiten werden – verübt durch Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit der Instrumentalisierungsverordnung steht nun zur Abstimmung, all das entgegen fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien zu legitimieren: Asylverfahrens-, Unterbringungs- und Versorgungsstandards können dramatisch abgesenkt werden, die Gefahr für illegale, gewaltsame Push-Backs steigt und selbst schwer traumatisierte Menschen, Familien und allein reisende Kinder dürfen bis zu fünf Monate inhaftiert werden.

Geflüchtete, die in Europa Schutz vor Folter und Krieg suchen, müssen vor weiteren traumatischen Erlebnissen an den Außengrenzen geschützt werden. Dazu hat die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag bekannt. Diesem Auftrag muss sie jetzt nachkommen und am 8.12. gegen den Vorschlag zur Instrumentalisierungsverordnung stimmen.

Lukas Welz, Geschäftsleiter der BAfF

Europa hat noch die Chance, sich auf grundlegende Werte wie die Menschenwürde zurück zu besinnen. Aber dafür muss vor allem die deutsche Bundesregierung jetzt handeln: Sie hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, Geflüchtete vor Gewalt an den Außengrenzen zu schützen.

Als Dachverband der 47 Psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Überlebende von Folter fordern wir die Bundesregierung gemeinsam mit 35 weiteren Organisationen dazu auf, das Recht an den europäischen Außengrenzen einzuhalten.

Das Statement der 35 Organisationen als pdf.